Angenommen, jemand mietet sich privat einen Truck für soetwas wie die Love Parade und verkauft, um die Startgebühren etc. zu decken, im Vorfeld Tickets für diesen Truck. In die Buchungsbedingungen schreibt er ganz klar, dass jede Person den Truck auf eigene Verantwortung und Gefahr betritt. Ohne Anerkennung dieser Bedingungen ist keine Buchung möglich.
Nehmen wir weiterhin an, Person X klettere dann auf dem Truck volltrunken auf einen Boxenturm und falle dort hinunter, kann der Truckbetreiber dann dafür haftbar gemacht werden, wenn er doch vorher extra auf den Haftungsauschluss hingewiesen hat? Schließlich ist es nicht möglich, dauernd alle Truckgäste zu überwachen.
meines Erachtens geht es hier gar nicht um die Auswirkungen des Haftungsausschlusses. Da gibt es in der Tat Sonderregeln, nämlich einmal bei Personenbeförderungen (ob das hier greift?), wo - ich glaube - ein Haftungsausschluss nicht möglich ist. Außerdem AGB-Recht, denn hier liegen AGB vor, und auch hier ist zumindest für Vorsatz (und grobe Fahrlässigkeit? sorry, müsste ich nachlesen) ein Haftungsausschluss unwirksam.
Aber darum geht es m.E. nicht. Wenn da jemand volltrunken hochkrabelt und herunterfällt, ist das doch überhaupt gar nicht die Schuld des Fahrers. Wenn ich da jetzt nicht irgendwas übersehe, dann haftet der Fahrer schon aus diesem Grund nicht. Es sei denn, man würde sagen, dass sei eine betriebsspezifische Gefahr…
Aber darum geht es m.E. nicht. Wenn da jemand volltrunken
hochkrabelt und herunterfällt, ist das doch überhaupt gar
nicht die Schuld des Fahrers. Wenn ich da jetzt nicht
irgendwas übersehe, dann haftet der Fahrer schon aus diesem
Grund nicht. Es sei denn, man würde sagen, dass sei eine
betriebsspezifische Gefahr…
Ich meine, man kann Gefährdungshaftung vorhalten; es besteht eine Sicherungspflicht angesichts der geschilderten Situation.