Unerwartet hohe Anwakts-Rechnung

Hallo zusammen!

Der Beitrag ist lang!

Herr Planer rief Herrn Fachmann an und fragte ihn, ob er als Fachanwalt eine Erstberatung übernehmen könnte. Herr Fachmann hatte in früheren Jahren Herrn Planer kompetent geholfen. Herr Fachmann antwortete, er sei nur noch Seniorpartner und empfahl auf Nachfrage die Kanzlei „XYZ“.

Herr Planer sagte der Kanzlei, er rufe auf Empfehlung von Herrn Fachmann an, sei bei der „Rechtschutzitas“ versichert und ob eine Erstberatung bei einem Fachanwalt möglich sei. Er wurde mit Herrn Berater verbunden und fragte das Gleiche. Herr Berater vereinbarte einen Termin, meinte aber, die Mitgliedsnummer der „Rechtschutzitas“ brauche er jetzt noch nicht, sondern erst beim Termin.

Herr Planer brachte zum Termin komplette selbst erstellte Tabellen und Unterlagen mit. Er gab Herrn Berater auch die Mitgliedsnummer und wollte von ihm nur wissen, ob die Tabellen mit einer bestimmten Gesetzes-Anforderung übereinstimmten. Herr Berater sah die Tabellen durch, die ihm logisch und schlüssig erschienen. Er bat Herrn Planer, bei einem zweiten Termin bestimmte Schreiben der Firma Elster mitzubringen. Herr Planer fragte, ob denn die „Rechtschutzitas“ den zweiten Termin bezahle, weil doch nur Erstberatungen bezahlt würden. Herr Berater entgegnete, das würde alles als Erstberatung abgerechnet.

Beim zweiten Termin stellte Herr Berater fest, dass die Berechnungen von Herrn Planer korrekt waren. Er würde Herrn Planer in einem Brief 2 Schreiben senden.

Herr Berater fasste in seinem Schreiben die Terminergebnisse zusammen. Ein zweites Schreiben war für die Firma Elster dabei incl. einem handschriftlich ausgefüllten Blatt mit den Zahlen aus den Tabellen.

Die Firma Elster bedankte sich später für die finanzielle Unterstützung durch Herrn Planer.

Herr Planer hörte nichts mehr von der Sache und nahm an, die „Rechtschutzitas“ habe der Kanzlei „XYZ“ die Erstberatung erstattet.

VIER Monate später:

Die Kanzlei „XYZ“ sendet Herrn Planer eine Rechnung: "Die in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen erlauben wir uns nachfolgend zu berechnen: Einmalberatung 2005
Bezeichnung: Beratung bzgl. „ABC“, Überprüfung und Ermittlung der Sachverhalte, Erstellung der Erklärung
Wert/Tabelle (keine Angabe)
900,00 Euro + 16 % Umsatzsteuer = 1.044 Euro

Herr Planer ruft in der Kanzlei an, erfährt, dass Herr Berater in Urlaub ist und erklärt einem Kompagnon die Sache.

Herr Planer ruft auch bei der „Rechtschutzitas“ an. Der Niederlassungsleiter sagt, Herr Berater habe gar nicht um Deckung angefragt. Die Rechnung erscheine ihm sehr hoch. Ob Herr Planer eine Stundenhonorierung unterschrieben habe? - „Nein.“ - Dann brauche er eine Stundenhonorierung nicht bezahlen. Außerdem müsse die Rechnung spezifiziert sein mit notwendigen Angaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Herr Berater sendet 2 Wochen später ein Fax: >> Herr Kompagnon hat mich über das mit Ihnen geführte Gespräch informiert. Ich bin gerne bereit, die Sache noch einmal mit Ihnen zu besprechen, möchte aber vorher deutlich machen, dass zwischen uns nie besprochen wurde, dass wir eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ich hatte Ihnen bei unserem ersten Gespräch mitgeteilt, dass ich es für mehr als unwahrscheinlich halte, dass eine Versicherung die Beratungkosten übernehmen werde, worauf Sie mir sagten, dass sei aber so. Zu keinem Zeitpunkt haben Sie darauf hingewiesen, dass ansonsten keine Leistung durch uns erfolgen soll. Ich kann aber, sofern wir bis dahin nicht über die Angelegenheit sprechen konnten, unsere Buchhaltung darüber informieren, dass zunächst keine Mahnung erfolgt und wir können dann später ohne Emotionen über die Sache sprechen.

Hallo Black Eddy,

trotz der vielen Worten werden die entscheinden Tatsachen nicht in deinem hypothetischen Sachverhalt mitgeteit. Darum kann auch keiner was dazu sagen.

1.) Ist Planer eher Verbraucher oder eher Unternehmer ?
Ist die Rechtsschutzversicherung eine für gewerblichen Rechtsschutz bzw. ein rein private ?

Soweit du den zugrunde liegenden Sachverhalt andeutest, scheint es mir um Baurecht zu gehen, sowas wie die Prüfung der Prüffhäigkeit einer Schlußrechnung und Planer ist Architekt oder Bauleiter, könnte aber auch Steuerrecht sein. Beides würde von vielen privaten Rechtschutzversichern eh nicht übernommen, hängt natürlich von der Police ab.

2.) Wie hoch ist der Gegenstandswert ? Der steht mit Sicherheit irgendwo auf der Rechnung.

3.)Ansonsten:

a) In dem Moment, indem Berater einen Brief an Elster geschrieben hat, ist das keine Erstberatung mehr sondern es wird eine 0,5-1,5 Geschäftsgebühr fällig, müsste auch auf der Rechnung stehen. Welcher Faktor Anwendung findet, hängt von den Umständen des Falles ab. Darüber könntest du verhandeln.

b) In Bezug auf die Rechtsschutzversicherung hat Berater recht. Eigentlich ist das Einholen einer Deckungszusagen nach dem RVG und der Rspr. nach wie vor eine eigene Tätigkeit, für die eine zusätzliche (!!!) Geschäftsgebühr fällig wird. In der Sache ist das auch gerechtfertigt, - (lässt sich aber am Markt nicht mehr durchsetzen)- , weil sich dadurch, dass man sich regelmäßig auch noch mit der Rechtsschutzversicherung rumschlagen muß, die einem beständig ins Handwerk pfuschen will, der Arbeitsaufwand um 20% bis 30% erhöht - außer man bearbeitet nur sowas wie Verkehrsunfälle oder Mietrecht: Von wegen Advo-Card ist Anwalts Liebling !!! Alles Lüge. Am liebsten sind Mandanten mit einem guten Creditreformreport.

c) Als Maketing-Tip mache ihm klar, dass er den Gebührenrahmen nicht voll ausschöpfen soll, weil du nur über Seniorpartner an ihn vermittelt worden bist und dir ansonsten einen neuen Berater sucht und wiederholt Bedarf an der Beratung hast. Wenn du ihm gefallen hast und nicht allzu querulatorisch warst, wird er daraufhin mit der Rechnung wahrscheinlich runtergehen.

Mfg A.

Hallo astrachan,

vorab: Herr Planer heißt hier Herr Planer, weil er in einem früheren Leben Seminare für Wirtschaftlichkeitsrechnung besuchte, um anerkannt korrekte Auftrags-, Vorschau- und Entwicklungsplanungen der Telefontechnik zu machen.

  1. Verbraucher
    privater RS

StR - Beratung würde mit 200 Euro übernommen.

Gegenstandswert wäre 3.750 Euro - steht nicht auf der Rechnung.

a) Er sollte NUR eine Auskunft geben! Dass er beim zweiten Termin sagte, er würde ein Schreiben verfassen, hatte er beim ersten Termin NICHT gesagt. (–>

Herr Planer fragte, ob denn die „Rechtschutzitas“ den zweiten Termin bezahle, weil doch nur Erstberatungen bezahlt würden. Herr Berater entgegnete, das würde alles als Erstberatung abgerechnet.).

Ein Faktor steht nicht auf der Rechnung!

b) Durch die Annahme der Mitgliedsnummer durch Herrn Berater ging Herr Planer davon aus, dieser würde eine Deckungszusage einholen. Warum nahm er sie an, wenn er das nicht wollte?

WARUM sagte Herr Berater nicht, dass er 1.044 Euro berechnen würde??? Dann hätte Herr Planer nach der Vorbesprechnung abgebrochen!

Herr Planer hat übrigens vor wenigen Tagen bei einem anderen Rechtsanwalt gute Erfahrungen gewonnen. Nach der persönlichen Vorbesprechung kam per Brief die Kopie der Deckungsanfrage, eine Vertretungsvollmacht zur Unterschrift und die Kopie der Klageschrift (Streitwert: ca. 300 Euro: Eine Krankenversicherung erkennt ärztliche Diagnosen nicht an und verweigert u. a. Medikamentenerstattung.)

c) Herr Planer will doch gar keinen neuen Berater - er macht das wieder alleine. Es wird Herrn Planer schwer fallen, sich mit seiner Verärgerung beim Gespräch mit Herrn Planer zurück zu halten.

Hallo eddy,

a) Er sollte NUR eine Auskunft geben! Dass er beim zweiten
Termin sagte, er würde ein Schreiben verfassen, hatte er beim
ersten Termin NICHT gesagt.

  • Wahrscheinlich wußte er das beim ersten Termin selbst noch nicht, weil er den Fall überhaupt noch nicht kannte. Er wird diese Entscheidung wohl erst einige Zeit nach dem ersten Gespräch bei der eigentlichen Prüfung deines Falles getroffen haben. Die sogenannte Erstberatungsgebühr ist eigentlich immer nur ein Trostpflaster für den RA, damit er in den Fällen, in denen jemand vorbeikommt, an dessen Sache absoluts nichts dran ist, überhaupt noch was kriegt, meistens kann man die aber schon am Telefon rausfiltern bzw. abblocken.

b) Durch die Annahme der Mitgliedsnummer durch Herrn Berater
ging Herr Planer davon aus, dieser würde eine Deckungszusage
einholen. Warum nahm er sie an, wenn er das nicht wollte?

ok, das ist ein guter Punkt für dich.

c) WARUM sagte Herr Berater nicht, dass er 1.044 Euro berechnen
würde?

siehe a). aber. in der sache könnte diese rechnung aber sogar wirklich überhöht sein. in fällen außergerictlier vertretung beträgt eine 2,5* er geschäftsgebühr (sorry für die 1,5 aus der letzten mail aber ich bin eben weder reno noch kanzleisoftware) bei einem gegenstandswert von 3.750,- maximal € 612 (+Ust und ca. € 40 auslagen)-(ohne gewähr).

mfg A.

Hallo astrachan,

außer den Steuertipps hat Herr Planer auch die Rechtstipps der Akademischen Arbeitsgemeinschaft abonniert.

Dort steht, dass die Beratungsgebühr maximal 190 Euro + MWSt. beträgt, in Einzelfällen aber auch geringer sein kann. Die Kappungsgrenze darf nicht ÜBERschritten, aber UNTERschritten werden:

Streitwert: bis 4.000 Euro
volle Gebühr: 245 Euro
erhobener Satz: 0,55
zu erhebende Gebühr: 134,75 Euro + 16 % MWSt. = 156,31 Euro

Streitwert müsste - meint Herr Planer - die Zahlung an die Firma Elster (Chef: Herr Eichelhäher in Berlin) sein.

Weil Herr Berater Herrn Planer ja versicherte, alles werde als Erstberatung abgerechnet, ging Herr Planer von max. 190 Euro + MWSt. aus. Die Rechtsschutzversicherung würde diesen Betrag ja übernehmen!

Herr Planer ist von Herrn Berater bitter enttäuscht! Mündlich (leider nicht schriftlich): -->

Herr Berater entgegnete, das würde alles als Erstberatung abgerechnet.

dann Fax: -->

möchte aber vorher deutlich machen, dass zwischen uns nie besprochen wurde, dass wir eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ich hatte Ihnen bei unserem ersten Gespräch mitgeteilt, dass ich es für mehr als unwahrscheinlich halte, dass eine Versicherung die Beratungkosten übernehmen werde, worauf Sie mir sagten, dass sei aber so. Zu keinem Zeitpunkt haben Sie darauf hingewiesen, dass ansonsten keine Leistung durch uns erfolgen soll.

So perfide (spitzfindig) ist Herrn Planer lange Zeit kein Anwalt gekommen. (Off topic: Ein anderer Anwalt hatte ihm vor vielen Jahren schriftlich zugesagt, einer Kreishandwerkerschaft den Streit zu verkünden. Als der Richter Herrn Planer in der Verhandlung fragte, warum trotz Verjährung - die ein pensionierter RICHTER als Schiedsstellenleiter geschehen hat lassen - klage, erwähnte Herr Planer die Streitverkündung. Da sagte der Anwalt ihm leise, er habe doch keine Streitverkündung beantragt Herr Planer war sprachlos … Die Rechtsstelle eines ganz großen Automobilclubs hatte das in 50 Jahren nicht erlebt! Die Verbraucherzentrale nahm diesen Fall, um in der Gesetzesänderung die Einführung des Ruhenlassens derVerjährung im Schiedsrecht einzubringen.)

–> Ab 1.7.2006 muss ein Anwalt eine ausdrückliche Preisvereinbarung über die Erstberatung treffen.

Gruß
Black Eddy