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Herr Planer rief Herrn Fachmann an und fragte ihn, ob er als Fachanwalt eine Erstberatung übernehmen könnte. Herr Fachmann hatte in früheren Jahren Herrn Planer kompetent geholfen. Herr Fachmann antwortete, er sei nur noch Seniorpartner und empfahl auf Nachfrage die Kanzlei „XYZ“.
Herr Planer sagte der Kanzlei, er rufe auf Empfehlung von Herrn Fachmann an, sei bei der „Rechtschutzitas“ versichert und ob eine Erstberatung bei einem Fachanwalt möglich sei. Er wurde mit Herrn Berater verbunden und fragte das Gleiche. Herr Berater vereinbarte einen Termin, meinte aber, die Mitgliedsnummer der „Rechtschutzitas“ brauche er jetzt noch nicht, sondern erst beim Termin.
Herr Planer brachte zum Termin komplette selbst erstellte Tabellen und Unterlagen mit. Er gab Herrn Berater auch die Mitgliedsnummer und wollte von ihm nur wissen, ob die Tabellen mit einer bestimmten Gesetzes-Anforderung übereinstimmten. Herr Berater sah die Tabellen durch, die ihm logisch und schlüssig erschienen. Er bat Herrn Planer, bei einem zweiten Termin bestimmte Schreiben der Firma Elster mitzubringen. Herr Planer fragte, ob denn die „Rechtschutzitas“ den zweiten Termin bezahle, weil doch nur Erstberatungen bezahlt würden. Herr Berater entgegnete, das würde alles als Erstberatung abgerechnet.
Beim zweiten Termin stellte Herr Berater fest, dass die Berechnungen von Herrn Planer korrekt waren. Er würde Herrn Planer in einem Brief 2 Schreiben senden.
Herr Berater fasste in seinem Schreiben die Terminergebnisse zusammen. Ein zweites Schreiben war für die Firma Elster dabei incl. einem handschriftlich ausgefüllten Blatt mit den Zahlen aus den Tabellen.
Die Firma Elster bedankte sich später für die finanzielle Unterstützung durch Herrn Planer.
Herr Planer hörte nichts mehr von der Sache und nahm an, die „Rechtschutzitas“ habe der Kanzlei „XYZ“ die Erstberatung erstattet.
VIER Monate später:
Die Kanzlei „XYZ“ sendet Herrn Planer eine Rechnung: "Die in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen erlauben wir uns nachfolgend zu berechnen: Einmalberatung 2005
Bezeichnung: Beratung bzgl. „ABC“, Überprüfung und Ermittlung der Sachverhalte, Erstellung der Erklärung
Wert/Tabelle (keine Angabe)
900,00 Euro + 16 % Umsatzsteuer = 1.044 Euro
Herr Planer ruft in der Kanzlei an, erfährt, dass Herr Berater in Urlaub ist und erklärt einem Kompagnon die Sache.
Herr Planer ruft auch bei der „Rechtschutzitas“ an. Der Niederlassungsleiter sagt, Herr Berater habe gar nicht um Deckung angefragt. Die Rechnung erscheine ihm sehr hoch. Ob Herr Planer eine Stundenhonorierung unterschrieben habe? - „Nein.“ - Dann brauche er eine Stundenhonorierung nicht bezahlen. Außerdem müsse die Rechnung spezifiziert sein mit notwendigen Angaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Herr Berater sendet 2 Wochen später ein Fax: >> Herr Kompagnon hat mich über das mit Ihnen geführte Gespräch informiert. Ich bin gerne bereit, die Sache noch einmal mit Ihnen zu besprechen, möchte aber vorher deutlich machen, dass zwischen uns nie besprochen wurde, dass wir eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Ich hatte Ihnen bei unserem ersten Gespräch mitgeteilt, dass ich es für mehr als unwahrscheinlich halte, dass eine Versicherung die Beratungkosten übernehmen werde, worauf Sie mir sagten, dass sei aber so. Zu keinem Zeitpunkt haben Sie darauf hingewiesen, dass ansonsten keine Leistung durch uns erfolgen soll. Ich kann aber, sofern wir bis dahin nicht über die Angelegenheit sprechen konnten, unsere Buchhaltung darüber informieren, dass zunächst keine Mahnung erfolgt und wir können dann später ohne Emotionen über die Sache sprechen.