Kündigung durch Bank rechtmäßig?

Hallo,
angenommen sei eine Süßwarenautomatenbetreiberin mit viel Kleingeld, die monatlich etwa 300 € Hartgeld bei ihrer Bank ungezählt abgibt und seit über 20 Jahren als zufriedene Bankkundin gilt. In den letzten Jahren wird sie aber misstrauisch, weil sie stetig weniger Geld gutgeschrieben bekommt. Vor einigen Monaten zählte sie jedoch das Geld selber, ließ es von jemandem gegenzählen und gab es bei ihrer Bank mit Zeugen ab. Anstatt der tatsächlichen 300 € bekam sie später nur 250 € gutgeschrieben. Die Kundin konfrontiert ihre Bank mit diesen Fakten. Die Bank fordert die Kundin auf, ihr Konto zu kündigen, wenn sie mit dem Service nicht zufrieden sei. Der Fehlbetrag wird der Kundin nicht gutgeschrieben. Die Kundin möchte das Konto jedoch behalten und fordert die Bank auf, den unerfahrenen und unzuverlässigen Geldzähler zu entlassen. Daraufhin kündigt die Bank fristlos das Konto und wirft der Frau Vertrauensbruch vor, weil sie kein Vertrauen mehr in den Geldzähler hat und ihn angeblich beleidigt hätte. Wie dürfte ein Richter entscheiden? Wird der Kundin das fehlende Geld von den letzten Jahren - etwa 2000 € - ausgezahlt werden? Kann sie das Konto behalten?
Danke
FJ Benedikt

Nur per Zeitreise
Hi Franzjosef,

ich vermute mal, man müsste den Richter erstmal in eine Zeitmaschine stecken, damit er in das Jahrhundert zurückkommt, in dem Münzen noch mit der Hand gezählt wurden. Die Süßwarenautomatenaufstellerin bekäme dann zwar keine 2000,- Euro, aber vielleicht doch 20 Dukaten zurück. Oder 20 Hiebe auf die Fußsohlen, falls sie ihre Vorwürfe nicht belegen kann.

Gruß Ralf

Geldzähler?
Glaubst du, in der Bank sitzt ein kleiner Chinese, der die Euro- und Centmünzen händisch sortiert und abzählt? (Wenn, dann macht das eine Maschine.)

Hallo,

mal abgesehen davon, daß sich weder Bankmitarbeiter noch die Bank selber für 50 Euro strafbar machen würde, liegt es im Bereich des möglichen, daß „falsche“ Euro-Münzen nicht gutgeschrieben wurden. Soll bei Automaten in letzter Zeit häufiger vorkommen:
http://www.vaybee.de/servlets/NetCommunityPersonaliz…

Ansonsten habe ich ganz vage die Ahnung, daß der Ton in diesem Falle die Musik gemacht hat.

Gruß,
Christian

P.S.
Erst jetzt sehe ich, wer den Artikel geschrieben hat. Ich haue schon mal prophylaktisch mit dem Kopf auf den Tisch *bonk*

Hallöchen,

ich vermute mal, man müsste den Richter erstmal in eine
Zeitmaschine stecken, damit er in das Jahrhundert zurückkommt,
in dem Münzen noch mit der Hand gezählt wurden.

bis ins Jahr 1998 wurden die Münzen bei meinem früheren Arbeitgeber noch mit der Hand gezählt - in den Jahren 1991-1993 u.a. auch von mir.

Gruß,
Christian

Geldzähler?
dann macht das eine Maschine.)

Hi Patrick,
klar zählt eine Maschine, aber es muss auch jemanden geben, der die Summe notiert und gutschreibt.

auf die Fußsohlen, falls sie ihre Vorwürfe nicht belegen kann.
Gruß Ralf

Hi Ralf,
ein Zeuge mit eidesstattlicher Versicherung ist gegeben. Er zählte das Geld mit und gab es bei der Bank ab.

Hallo,
Gruß,
Christian

Hallo Christian,
es geht hier darum, ob die Kundin das Vertrauensverhältnis gestört hat, weil sie das Kleingeld mit Zeugen vorgezählt hat und nicht der Bank vertraute. Kann ihr also gekündigt werden, weil sie eine Kontrollinstanz geschaffen hat?

Hi Patrick,
klar zählt eine Maschine, aber es muss auch jemanden geben,
der die Summe notiert und gutschreibt.

Hallo Franz-Josef,
ich weiss nicht wo Du herkommst, aber hier bei uns steht niemand daneben und notiert noch irgendetwas. Dein Beispiel folgend hätte es so ablaufen sollen:

  • der Einzahler und sein Zeuge zählen Geld händisch;
  • Einzahlung an der Maschine mit beiden Personen;
  • Kontrolle des Beleges über das eingezahlte Geld;
  • Abgabe des Geleges aus dem Automaten zur Gutschrift auf ein angegebenes Konto.
    Bei Abweichungen kann man das Bankpersonal informieren und zur Klärung hat man dann die Möglichkeit einen „Kassensturz“ am Automaten zu machen. So wäre es ja auch, wenn man an der Kasse im Supermarkt behauptet, dass die Kassiererin einem zuwenig Geld herausgegeben hat.
    Gruss
    Michael

Gruss, Michael

Gruss
Michael

Hallo, Michael,
die Maschine gibt einen Beleg aus? Ich dachte, ein Bankmitarbeiter liest den Betrag ab und schreibt ihn manuell auf.
Grüße
FJ

Hallo FJ,
genauso ist es. Es gibt einen maschinellen Beleg, der zur Gutschrift auf Dein Konto am Schalter vorgelegt wird. Falschgeld, falsche Münzen werden umgehend an dem Automaten aussortiert, die kann man gleich wieder mitnehmen. Zumindest bei dem Automaten den ich kenne.

Abweichungen kannst Du dann gleich am Schalter reklamieren.

Gruss,
Michael

Moin, Christian,

bis ins Jahr 1998 wurden die Münzen bei meinem früheren Arbeitgeber noch mit der Hand gezählt

  • in den Jahren 1991-1993 u.a. auch von mir.

und ich dachte immer, wir im nordwestlichen Ostallgäu lebten hinter dem Mond. Seit 1990 kenne ich bei meiner ländlich-sittlichen Bauernbank nur noch den Automaten, in den ich die Münzen hineinkippe. Macht einen Höllenlärm, so etwa wie eine Steinbrechmühle, zählt aber richtig. Mit übergroßer Digitalanzeige!

Gruß Ralf

Guten morgen,

es geht hier darum, ob die Kundin das Vertrauensverhältnis
gestört hat, weil sie das Kleingeld mit Zeugen vorgezählt hat
und nicht der Bank vertraute. Kann ihr also gekündigt werden,
weil sie eine Kontrollinstanz geschaffen hat?

ich glaube viel, was mit dem Fehlverhalten zu tun hat, aber das glaube ich nicht. Ich glaube vielmehr, daß die Kundin - wie viele andere Kunden vor ihr - entweder irgendetwas nicht richtig verstanden hat oder irgendetwas nicht richtig oder nicht vollständig - wissentlich oder unwissentlich - wiedergibt.

Gruß,
Christian

Hallo,

ich würde mich mal an den Hauptsitz der Bank wenden. Was Du beschreibst würde ja darauf hindeuten, dass in dieser Bankfiliale unehrlich gehandelt wird. Die überzogene Reaktion spricht auch dafür.

Achte darauf, bei den Fakten zu bleiben und niemanden direkt zu beschuldigen. Warum? Frag die Rechtskundigen.

Ansonsten gibt es keine Pflicht, ein Konto aufrecht zu erhalten. Im Übrigen verstehe ich absolut nicht, warum um alles in der Welt, du bei dieser Bank bleiben willst. Meine erste Reaktion - auch schon beim ersten Verdacht - wäre gewesen, das Konto unverzüglich zu kündigen und zu einer anderen Bank zu wechseln.

Gruß

Peter

erste Reaktion - auch schon beim ersten Verdacht - wäre
gewesen, das Konto unverzüglich zu kündigen und zu einer
anderen Bank zu wechseln.

Hallo, Peter,
ein kostenloses Girokonto bietet nicht jede Bank an. Außerdem wird statistisch gesehen öfter der Lebenspartner gewechselt als die Bank. Dann hat man vielleicht auch Freunde bei der Bank, die man wiedersehen möchte.

Hallo Ralf,
wenn es mittlerweile solche Maschinen gibt, wo der Kunde selbst sein Geld hineinwerfen kann, habe auch ich keine Sorgen. Bisher kannte ich es nur so, dass man einem Schalterbeamten einen Geldsack gibt und darauf vertrauen musste, dass das Geld auch richtig und vollständig gezählt wird.

ich die Münzen hineinkippe. Macht einen Höllenlärm, so etwa
wie eine Steinbrechmühle, zählt aber richtig. Mit übergroßer
Digitalanzeige!

Gruß Ralf

Hallo,

bei der Süsswarenhändlerin scheint es sich eher um FJ zu handeln. Es ist das selbst Problem, dass dieser FJ auch im mietrechtlichen und allen anderen Bereichen hat, die auf einer Vertragsbeziehung zwischen zwei Personen beruhen: kein Vertrauen (berechtigt oder unberechtigt), aber auch kein Wille vorhanden, ein unpassendes Verhältnis zu lösen.

Es ist wie bei sehr vielen Menschen ein anderes, grundlegenderes Problem, das verlagert und auf etwas anderes projeziert wird.

Bezüglich der Bank gibt es die Möglichkeit, das Geld von einem Automaten zählen zu lassen. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass kein Bankangestellter wegen 50 Euro sein Arbeitsverhältnis aufs Spiel setzt.

Wenn der Bankkunde zwanghaft an der Geschäftsbeziehung zu dieser kostengünstigen Bank festhält … selbst Schuld. Jeder vernunftbegabte Mensch geht, wenn das Vertrauen weg ist. Sei es in der Mietwohnung, bei der Bank oder in einer Ehe. FJ bleibt und jammert … was sicher bequemer ist, als Konsequenzen zu ziehen.

Ach ja … ehe ich es vergesse: Wir leben in Deutschland, dem Land der Vertragsautonomie in den meisten Bereichen. Zu einem Vertragsverhältnis gehören zwei: Bank und Kunde. Der Kunde kann zum Glück die Bank nicht dazu zwingen, mit ihm eine Geschäftsbeziehung einzugehen.

Hi

wenn es mittlerweile solche Maschinen gibt, wo der Kunde
selbst sein Geld hineinwerfen kann, habe auch ich keine
Sorgen.

Was heißt mittlerweile? Solche Maschinen sind bei uns schon seit Jahren im Einsatz.

Bisher kannte ich es nur so, dass man einem
Schalterbeamten

Schalterbeamter?? In Deutschland sind Bankangestellte Beamte?

einen Geldsack gibt und darauf vertrauen
musste, dass das Geld auch richtig und vollständig gezählt
wird.

Tja, für nix zahlen wollen, aber volles Service verlangen. Irgendwann rächt sich diese Mentalität. Aber Du kannst ja vor Gericht ziehen :wink:

Gruß
Edith

Hi Edith,

Bisher kannte ich es nur so, dass man einem
Schalterbeamten

Schalterbeamter?? In Deutschland sind Bankangestellte Beamte?

wenn man Franz-Josef heißt und sich Benedikt nennt, dann schon.

Gruß, Karin

Hallo,

Schalterbeamter?? In Deutschland sind Bankangestellte Beamte?

der Ausdruck begegnet mir mitunter auch bei anderen älteren Menschen. Stammt wohl noch aus der Weimarer Republik oder gar aus dem Kaiserreich.

Gruß,
Christian