ein Mensch bekommt ein Mahnbescheid im August 2005 mit der Post mittels „Förmlicher Zustellung“. In diesem Mahnbescheid werden neben der Hauptforderung Mahnkosten, Gerichtskosten und Nebenkosten geltend gemacht (Summe € 28,20). Dieser Mensch hat einen kostenpflichtigen Datenabruf im Juli 2004 im Internet getätigt. Er hat aber dafür in der Zwischenzeit keinerlei Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
Für diesen Menschen ist dieser Mahnbescheid somit nicht nachvollziehbar. Wie kann dieser Mensch erfolgreich gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, um die Kosten, die über die Hauptforderung hinaus gehen, nicht bezahlen zu müssen?
Der Gläubiger muss keine Mahnungen schicken! Das ist rein
freiwillig.
Ja, aber wie schauts mit Rechnungen aus?`
Wenn ich nicht weiß, wieviel ich jemandem schuldig bin, kann ich ja schlecht bezahlen, oder?
Und das scheint mir hier das Problem zu sein, wenn ich die Anfrage richtig verstanden habe.
Ja, aber wie schauts mit Rechnungen aus?`
Wenn ich nicht weiß, wieviel ich jemandem schuldig bin, kann
ich ja schlecht bezahlen, oder?
Aber wenn man weiß, daß man jemand was schuldig ist - und ich setze einfach mal voraus, daß man es weiß, wenn man einen kostenpflichtigen Datenabruf gemacht hat - , könnte man ja nachfragen wo die Rechung bleibt, um eine Situation wie im Ausgangsposting zu vermeiden. Ist sicher nerven- und geldbeutelschonender als einen Mahnbescheid zu bekommen.
Hallo konzepi,
sicher kannst Du noch nachschauen, was hinsichtlich der gewünschten Zahlungsmodalitäten bei dem Datenabruf stand - denn vielleicht war da der Vermerk in irgendeiner Weise, wohin Du die Zahlung leisten sollst.
Ansonsten ist eine Mahnung heute wirklich nicht mehr erforderlich. -Und was Du machen kannst: auf jeden Fall Widerspruch einzulegen (alle Daten - wo und innerhalb welcher Frist sind angegeben - am besten gleich mit Begründung - innerhalb der Widerspruchsfrist! Dann muss der Fall vor Gericht entschieden werden. Solltest Du den Widerspruch versäumen, wird daraus ein gegen Dich vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid.
Viel Erfolg. Gruss, Eva
Aber wenn man weiß, daß man jemand was schuldig ist - und ich
setze einfach mal voraus, daß man es weiß, wenn man einen
kostenpflichtigen Datenabruf gemacht hat - , könnte man ja
nachfragen wo die Rechung bleibt, um eine Situation wie im
Ausgangsposting zu vermeiden. Ist sicher nerven- und
geldbeutelschonender als einen Mahnbescheid zu bekommen.
Gruß
Edith
Der letzte Satz mag vielleicht net ganz weit hergeholt sein, ist aber leicht unsinnig. Auch ich gehe davon aus dass man mir nach erbrachter Leistung eine Rechnung, sofern vorgesehen, zukommen lässt. Dies ist auch keine freiwillige Leistung des Gläubigers sondern seine Pflicht!
Der letzte Satz mag vielleicht net ganz weit hergeholt sein,
ist aber leicht unsinnig.
Warum? Es soll ja schon vorgekommen sein, daß Briefsendungen bei der Post verloren gehen oder Mails in irgendwelchen Spamfiltern hängen bleiben.
Die bislang einzige gerechtfertigte Mahnung, die ich in meinem Leben bekommen habe, wurde durch sowas verursacht.
Genau an dem Tag an dem ich beim Rechnungsaussteller nachgefragt habe wo denn die Rechnung bliebe, hatte ich die Mahnung im Briefkasten. Durch meinen Anruf am Vormittag konnte ich mir dann zum Glück die Mahnspesen ersparen.
Auch ich gehe davon aus dass man mir
nach erbrachter Leistung eine Rechnung, sofern vorgesehen,
zukommen lässt. Dies ist auch keine freiwillige Leistung des
Gläubigers sondern seine Pflicht!
Hallo,
wenn ich mir die aktuelle Internetseite anschaue, muss dort die Kontoverbindung angegeben werden und der Betrag wird dann per auf der selben Seite gegebener Einzugermächtigung abgebucht.
Falls das damals auch schon so war und versehentlich eine falsche Kontoverbindung angegeben wurde (oder sich das Konto vor Abbuchung geändert hat) könnte die Abbuchung schief gelaufen sein. Dies verursacht dem Anbieter Kosten, die er jetzt natürlich ersetzt haben möchte.
Ich bin kein Fachmann, aber
a) Daß der Anbieter Anspruch auf Bezahlung für seine Leistung hat, ist imho unstrittig.
b) Imho kann die Seite selbst als Rechnung angesehen werden (muß eine Rechnung schriftlich zugestellt werden? Imho nicht, mein Internetprovider macht das auch nicht und sogar die Telekom versucht das umzustellen).
c) Imho können die Gründe für die schiefgelaufene Abbuchung zwar beim Anbieter liegen, aber das müsste man ihm erstmal nachweisen (können).
d) Imho muß keine Mahnung geschickt werden.