Drittwiderspruchsklage.
Wie muss diese Klage formuliert werden und welche Inhalte müssen
zwingend angegeben werden?
Es handelt sich um die Freigabe eines gepfändeten Möbelstücks.
Danke für Hilfe!
Grüße
Andy
Drittwiderspruchsklage.
Wie muss diese Klage formuliert werden und welche Inhalte müssen
zwingend angegeben werden?
Es handelt sich um die Freigabe eines gepfändeten Möbelstücks.
Danke für Hilfe!
Grüße
Andy
Drittwiderspruchsklage.
Wie muss diese Klage formuliert werden und welche Inhalte
müssen
zwingend angegeben werden?
es muss dargelegt werden, dass der kläger eigentümer des fepfändeten möbelstücks ist, weil dieses wahrscheinlich unter eigentumsvorbehalt gekauft wurde (bzw. ein vorrangiges verwertungsrecht hat).
du wirst hier aber um die einschaltung eines anwaltes nicht hinweg kommen. bereits die problemstellung ist so sophisticated, dass das keine laie hinkriegt.
ansonsten müßtest du einen blick in ein prozessformularhandbuch werfen und die vorlage auf deinen fall anpassen. selbst das ist aber nicht so einfach wie mand denken könnte.
mfg A.
Es handelt sich um die Freigabe eines gepfändeten Möbelstücks.
Danke für Hilfe!
Grüße
Andy
Vielen Dank für das Posteing!
Kann man denn so ein prozessformularhandbuch im Internet finden?
Die Sachlage ist eigentlich so eindeutig, dass es eigentlich nicht kompliziert sein kann.
Es existiert nämlich ein Kaufvertrag, d.h. das Teil ist Eigentum eines anderen.
Grüße
Andy
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Vielen Dank für das Posteing!
Kann man denn so ein prozessformularhandbuch im Internet
finden?
Na klar, bei amazon.de, soldanbuch.de undsoweiter. Kaufen muss man die Dinger trotzdem. Man findet sie aber auch in der Universitätsbibliothek.
Die Sachlage ist eigentlich so eindeutig, dass es eigentlich
nicht kompliziert sein kann.
UNd was spricht dann gegen die Einschaltung eines Anwaltes, wenn man sicher ist, zu gewinnen? Hat man vielleicht doch Angst, dass der abraten könnte?
Es existiert nämlich ein Kaufvertrag, d.h. das Teil ist
Eigentum eines anderen.
Wow, na das beweist natürlich alles! 
Es existiert nämlich ein Kaufvertrag, d.h. das Teil ist
Eigentum eines anderen.
=> das macht die dinge auch nicht einfacher. stell dir vor, dass das möbelstück unter eigetumsvorbehalt gekauft wurde. dann hat der käufer ein anwartschaftsrecht an dem möbelstück. welchen umfang diese hat hägt davon ab, wieviel raten bezahlt wurdne. evntuell ist der rücktritt, der übrigens auch rückzahlung der raten seitens der verkäufers an den käufer beinhaltet, der die ausübung des eigentums dann voraussetzt, ausgeschlossen, weil bereits sehr viele raten bezahlt sind. eventuell lässt sich die pfängung des möbelstücks in eine pfändung des anwartschaftsrechts umdeuten usw… usw… du wirst hier ohne profi nicht weiterkommen…
mfg A.