Hallo zusammen,
durch den Artikel zum Verzicht auf Kindesunterhalt bin ich wieder mal an ein Problem erinnert worden, das mir schon lange im Kopf herumgeistert.
Wird ein Kind unter Vermittlung einer Samenbank gezeugt, wie schaut es dann mit dem Kindesunterhalt aus? Die Mutter kann ja im Vertrag mit der Samenbank nicht wirksam auf den Kindesunterhalt verzichten. Muss der „Erzeuger“ Unterhalt leisten? Oder stellt die Samenbank ihn vertraglich von etwaigen Unterhaltsansprüchen frei?
Und hätte das Kind gegen die Samenbank einen Auskunftsanspruch, wer sein Vater ist (nicht nur, um Unterhalt zu bekommen oder die Erbfolge zu klären, sondern ganz einfach um zu wissen, wo es herkommt)?
Viele Grüße,
Chrissie
Hallo Chrissie,
hier ein kleiner Auszug zur momentanen juristischen Situation aus einer entsprechenden Seite:
Es ist erstaunlich, wie selten sich die an der Donogenen Insemination beteiligten Personen (Ehepaar, Samenspender, Arzt, Kind) juristisch miteinander auseinandersetzen müssen. Anscheinend werden normalerweise alle Ansprüche der beteiligten Personen ausreichend befriedigt, sodass kein Klagebedarf besteht. Trotzdem ist eine gesetzliche Regelung, die die Rechtslage sichert, längst überfällig. So können befragte Juristen momentan auch nur ihre persönliche Rechtsauslegung liefern, indem sie sich an andere Gesetze anlehnen, die sich – allerdings nur mittelbar - mit dem Problemfeld beschäftigen. Als Folge hiervon – und im Hinblick auf eine spätere Gesetzgebung - wird die Rechtslage kontrovers diskutiert und beurteilt.
Darüber hinaus gibt uns aber schon das neue Gesetz §1600 BGB (KindRvErbG) vom 09.04.02 einen guten Halt. Es stellt nämlich einen erheblichen Beitrag zur gesellschaftlichen Stellung des Kindes dar, indem es eine Anfechtung der Vaterschaft sowohl durch die Mutter als auch durch den sozialen Vater ausschließt. Als Folge dieses Gesetzes hat das Kind auf jeden Fall ein Recht auf Unterhalt und Erbe vom Ehepaar, das der Donogenen Insemination zugestimmt hat. Beide Partner – auch das ein wichtiger Punkt - erhalten alle Rechte und Pflichten aus der Geburt des Kindes. Das betrifft insbesondere auch das Sorgerecht. Im Falle einer Scheidung wird dieses je nach Sachlage – wie in einem Scheidungsfall ohne vorherige Donogene Insemination - geregelt.
Ohne gesetzliche Regelung bleibt weiterhin die Frage nach der Spenderanonymität und trotz widersprechender Behauptungen ist die Antwort auch nicht aus dem Grundgesetz heraus zu interpretieren. So bleibt uns in unserem Zentrum für Donogene Insemination nichts anderes übrig, als diese Frage selbst für uns zu entscheiden. Wir stützen uns dabei auf unsere lange gute Erfahrung mit der Anonymität. Wir meinen, nur durch die Anonymität die beteiligten Parteien ausreichend vor einander schützen zu können (wenn es der Gesetzgeber schon nicht tut). Nur unter dieser Voraussetzung entstehen keine Begehrlichkeiten, ‚hinter die Fassade’ schauen zu wollen. Nur so haben die betroffenen Paare ihre Kinder wirklich für sich allein. Nur so haben die Samenspender wirtschaftliche und emotionale Sicherheit, um später einmal eine eigenen Familie gründen zu können.
allo Michael,
Wir stützen uns dabei auf unsere lange
gute Erfahrung mit der Anonymität.
Habt ihr da auch die „guten“ Erfahrungen, der so
entstandenen Kinder miteinberechnet.
Wir meinen, nur durch die
Anonymität die beteiligten Parteien ausreichend vor einander
schützen zu können (wenn es der Gesetzgeber schon nicht tut).
Nur unter dieser Voraussetzung entstehen keine
Begehrlichkeiten, ‚hinter die Fassade’ schauen zu wollen.
Die „Begehrlichkeiten“ sind aber auf Seiten der Kinder
sehr oft vorhanden. Nur weil etwas nicht geht, heisst
noch lange nicht, dass der Betroffene da fuer sich
kein Beduerfnis spuert.
Nur
so haben die betroffenen Paare ihre Kinder wirklich für sich
allein.
Als Adoptivmutter weiss ich, dass das eine sehr egoistische
Haltung ist, die die Rechte und Gefuehle der so entstandenen
Kinder mit Fuessen tritt.
Man kann seinen eigenen Egoismus durchaus zuruecknehmen und
trotzdem eine glueckliche (gluecklichere?) Familie sein.
Nur so haben die Samenspender wirtschaftliche und
emotionale Sicherheit, um später einmal eine eigenen Familie
gründen zu können.
Ja. Aber der Samenspender hat etwas freiwillig und bewusst
gemacht.
Die Empfaenger ebenfalls.
Die „Ergebnisse“ koennen nicht gefragt werden; bzw. wenn sie
gefragt werden, hat ihre Meinung keinerlei Auswirkung.
Ich kenne keine Foren oder Publikationen, die sich mit
Menschen, die aus Samenspenden entstanden sind, befassen.
Wahrscheinlich ist das wesentlich mehr tabu, als z.B.
sich als Adoptierter zu outen.
Adoptierte sind dann wohl das naechste.
Geh mal zu
http://adoption.de
und staune wie Menschen mit ihren Wurzeln hadern.
Gruesse
Elke
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