kündigung bei caritas

hallo ihr alle,
wer kennt sich mit dem arbeitsrecht bei der caritas aus? speziell die kündigungsfrist bei einer kündigung des arbeitnehmers?
gilt die kündigung des deutschen arbeitsrechts oder wie sind die avr richtlinien?
vielen dank für die infos.

holger

Hallo!
Bitte schön, hier § 14 AVR

§ 14 Ordentliche Kündigung

(1) Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluß. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
a) bis zu fünf Jahren 6 Wochen
b) von mindestens fünf Jahren 3 Monate
c) von mindestens acht Jahren 4 Monate
d) von mindestens zehn Jahren 5 Monate
e) von mindestens zwölf Jahren 6 Monate
zum Schluß des Kalendervierteljahres.

Die ganze AVR (Allgemeiner Teil) findest Du unter http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.htm.
Viele Grüße
Karin