Ich lese immer wieder von „kommerziellen“ und „nicht-kommerziellen“ Websites. Ab wann gilt denn eine Website als kommeziell? Wenn bspw. jemand als Privatperson Inhalte zur Verfügung stellt, aber weil seine Seite viele Hits hat, dort Werbung anbringt, ist dieses Onlineangebot dann schon „kommerziell“?
NACHTRAG
Was mich auch interessiert: Wie ist es, wenn man eine Spendenadresse angibt, um den Unterhalt der Webseite zu unterstützen? Ist sie dann auch kommerziell?
das Wort, welches im Gesetz auftaucht heisst ‚gewerblich‘
Was mich auch interessiert: Wie ist es, wenn man eine
Spendenadresse angibt, um den Unterhalt der Webseite zu
unterstützen? Ist sie dann auch kommerziell?
Gewerblichj ist alles was eine regelmässige Gewinnerzielungsabsicht beinhaltet. Bei Werbebannern ist es heikel. M.E. gilt hier, je näher Seiteninhalt und Werbung zusammenpassen (Link zu Ebay- und Amazon
-Rubriken, bzw. speziellen Anbieten), desto eher ist die dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht zu unterstelln. Falls du nachwisen kannst, dass du längere Zeit 3 Jahre Miese einfährst, kann die Entscheidung des FA eher in Richtung ‚Liebhaberei/Hobby‘ gehen.
Spenden kommen nicht regelmässig, si beinhalten daher keine Gewinnerzielungsabsicht.
sobald Du mit „Gewinnerzielungs-Absicht“ handelst…
(Wie übrigens auch beim „normalen Leben“…)
Detailiert kann man das aber hier nicht schreiben,da es sonst nämlich eine (Steuerliche) Rechtsberatung würde,die nach den Forumsregeln (und gesetzlich) nichzt zulässig ist…
Hallo,
Du gibst es jedenfalls nicht zu (s.u.).
Und Unsinn schreibst Du auch:
sobald Du mit „Gewinnerzielungs-Absicht“ handelst…
In diesem Link: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
steht unter Punkt II:
‚jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen‘
Ist also schonmal das falsche Kriterium, daß Du hier nennst.
Und dann am Schluss des Absatzes steht ganz deutlich:
‚Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen.‘
Das Zitat von Dieter Nuhr spare ich mir jetzt einfach mal…
Und wer heißt hier sogar Frank Müller? Der Name ist doch bei dir Programm!
Meine Güte, Du hast nun wirklich überhaupt keine Ahnung und tönst hier groß rum. Hast wohl nicht genug zu tun als Betriebssanitäter, was? Geh in den Keller und operier da ein wenig. Schalt den PC ab dabei, dann kommst du auch nicht auf weitere dumme Gedanken.