Gebrauchtwagenverkauf
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Aug 2005
Hallo!
Wenn man als Privatmensch einen Gebrauchtwagen verkauft, wie sieht es mit der Ab-/Ummeldung aus? Wenn es so wäre, daß man dem Käufer den Wagen bringt und zwar an einem Wochenende, kann man dann nach Übergabe die Nummernschilder abnehmen und am folgenden Montag den Wagen bei der Zulassung abmelden?
Oder so:Auf Kaufvertrags-Vordrucken ist ja eine Übergabe mit DAtum und Zeit zu vermerken, so daß der neue Besitzer das zugelassene Auto da stehen hat, und sich verpflichtet es innerhalb einer Woche umzumelden...Aber wenn in der Zeit was passieren würde?Wenn er es nicht ummeldet...Wie könnte man da richtigerweise vorgehen?
ratlose Grüße
Elviretta
