Gebrauchtwagenverkauf

Hallo!
Wenn man als Privatmensch einen Gebrauchtwagen verkauft, wie sieht es mit der Ab-/Ummeldung aus? Wenn es so wäre, daß man dem Käufer den Wagen bringt und zwar an einem Wochenende, kann man dann nach Übergabe die Nummernschilder abnehmen und am folgenden Montag den Wagen bei der Zulassung abmelden?
Oder so:Auf Kaufvertrags-Vordrucken ist ja eine Übergabe mit DAtum und Zeit zu vermerken, so daß der neue Besitzer das zugelassene Auto da stehen hat, und sich verpflichtet es innerhalb einer Woche umzumelden…Aber wenn in der Zeit was passieren würde?Wenn er es nicht ummeldet…Wie könnte man da richtigerweise vorgehen?
ratlose Grüße
Elviretta

Hi!

Wenn man als Privatmensch einen Gebrauchtwagen verkauft, wie
sieht es mit der Ab-/Ummeldung aus? Wenn es so wäre, daß man
dem Käufer den Wagen bringt und zwar an einem Wochenende, kann
man dann nach Übergabe die Nummernschilder abnehmen und am
folgenden Montag den Wagen bei der Zulassung abmelden?

Nein.
So geht´s:
abmelden und dann Fahrzeugbrief an Käufer übergeben.

Oder so:Auf Kaufvertrags-Vordrucken ist ja eine Übergabe mit
DAtum und Zeit zu vermerken, so daß der neue Besitzer das
zugelassene Auto da stehen hat, und sich verpflichtet es
innerhalb einer Woche umzumelden…Aber wenn in der Zeit was
passieren würde?Wenn er es nicht ummeldet…Wie könnte man da
richtigerweise vorgehen?

Vergiß` es.
Man verkauft keine zugelassenen Autos. Gibt nur Ärger.

Grüße,

Mathias

hi,

der sicherheit halber:

  1. verkauf klar machen
  2. abmelden (durch verkäufer + nummernschilder ab)
  3. übergabe brief an käufer
  4. käufer holt sich neue nummernschilder und meldet an
  5. käufer bringt schilder an
  6. käufer fährt mit dem kfz weg

optional kann natürlich der käufer 6. vorziehen, indem er den abgemeldeten bock auflädt oder sich eine rote-nummer besorgt.

gruss vom

showbee