Hallo,
eine Person hat im April 2005 einen Gebrauchtwagen privat (ca. 8 Jahre alt, Kaufpreis 8300 €) gekauft. Heute hat die Person mit einem Freund festgestellt, dass was mit dem Wagen nicht ganz in Ordnung ist:
Der Wagen hat 3 verschiedene Reifen, wo hinten 2 gleiche Typen sind, aber von einem unterschiedlichen Hersteller. Vorne sind 2 Reifen, die nicht im Fahrzaugschein eingetragen sind. Denn lt. Fahrzeugschein dürfen vorne nur Reifen der Größe 205/50 R16 87W sein und es sind aber 205/55 R16 91 W. vorhanden.
Auch hatte der Wagen zu 80 % einen Unfall gehabt. Morgen wird eine Laserdiagnose gemacht, wo man sehen kann, ob der Wagen einen Unfall hatte, vermutlich am rechten Kotflügel.
Nun meine Frage:
Diese Person hat keine Rechtschutzversicherung und möchte gerne wissen, wie es jetzt vorgehen muss. Zu welchem Anwalt und wie teuer ist so ein Anwalt ? Was muss als Beweismittel mitgebracht werden ?
Wie groß ist die Chance, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten kann ?
Laut Kaufvertrag hat der Wagen keinen Unfall gehabt.
Danke im voraus.
Gruß, Marsi
Laienmeinung
Hallo,
Hallo,
eine Person hat im April 2005 einen Gebrauchtwagen privat (ca.
8 Jahre alt, Kaufpreis 8300 €) gekauft. Heute hat die Person
mit einem Freund festgestellt, dass was mit dem Wagen nicht
ganz in Ordnung ist:
Der Wagen hat 3 verschiedene Reifen, wo hinten 2 gleiche Typen
sind, aber von einem unterschiedlichen Hersteller. Vorne sind
2 Reifen, die nicht im Fahrzaugschein eingetragen sind. Denn
lt. Fahrzeugschein dürfen vorne nur Reifen der Größe 205/50
R16 87W sein und es sind aber 205/55 R16 91 W. vorhanden.
Das hätte der Käufer vor dem Kauf selber anhand der Papiere feststellen müßen.
Auch hatte der Wagen zu 80 % einen Unfall gehabt. Morgen wird
eine Laserdiagnose gemacht, wo man sehen kann, ob der Wagen
einen Unfall hatte, vermutlich am rechten Kotflügel.
Nun meine Frage:
Diese Person hat keine Rechtschutzversicherung und möchte
gerne wissen, wie es jetzt vorgehen muss. Zu welchem Anwalt
und wie teuer ist so ein Anwalt ? Was muss als Beweismittel
mitgebracht werden ?
Wie groß ist die Chance, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten
kann ?
Laut Kaufvertrag hat der Wagen keinen Unfall gehabt.
Wenn der Verkäufer der einzige Vorbesitzer war, dürfte er gute Chancen haben, etwas zu erreichen, gab es aber noch einen anderen Vorbesitzer, kann der VK sich immer darauf berufen, daß der Unfall wohl schon vom Vor-Vorbesitzer stammt und er selber davon NICHTS wusste.
Danke im voraus.
Gruß, Marsi
Ansonsten müßte man sich den Vertrag mal genau anschauen, wenn de „gekauft wie gesehen“ drinsteht, dann kann er das Geld für den Rechtsanwalt auch zum Fenster rauswerfen. (Bitte mail mir dann aber Adresse und Uhrzeit, dann stell ich mich dahin
)
Dies ist allerdings nur meine persönliche (Laien-)Meinung und ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Gruß
Sticky
Gegenfrage: Warum sofort zum Anwalt und es nicht erst mal ohne anwaltlichen Beistand versuchen?
fragend:
Levay
Gegenfrage: Warum sofort zum Anwalt und es nicht erst mal ohne
anwaltlichen Beistand versuchen?
Die Person blockt natürlich ab und sagt, dass Sie keine Händlerin sei…
Gruß, Marsi
Dort steht nicht gekauft wie besehen.
Es ist sogar markiert worden, dass der Verkäufer erklärt, dass das KFZ auch in der übrigen Zeit-soweit ihm bekannt- keinen Unfallschaden und keine sonst. Beschädigung hat und auch in der Zeit, wo es sein Eigentum war. Dies ist ein ganz normaler ADAC Kaufvertrag.
Gruß, Marsi
Dort steht nicht gekauft wie besehen.
soweit ihm bekannt- keinen Unfallschaden und keine sonst. Beschädigung :hat und auch in der Zeit, wo es sein Eigentum war. Dies ist ein ganz
normaler ADAC Kaufvertrag.
Gruß, Marsi
Hallo,
Also gehe ich davon aus, daß er nicht der Erstbesitzer war und ihm somit Kenntnis über eventuelle Schäden nicht nachgewiesen werden kann.
Gruß
Sticky
Für’s nächste Mal solltest du den ADAC Fahrzeug-Check oder den Check von ATU VOR dem Kauf machen lassen.
Hallo,
Also gehe ich davon aus, daß er nicht der Erstbesitzer war und
ihm somit Kenntnis über eventuelle Schäden nicht nachgewiesen
werden kann.
und damit hat er sich dann nicht strafbar gemacht. Das ändert aber nichts daran, dass das Fahrzeug nicht den Zusagen entspricht (unfallfrei) und somit eine Wandlung möglich sein sollte.
Gruß, Niels
Hi,
Das ändert
aber nichts daran, dass das Fahrzeug nicht den Zusagen
entspricht (unfallfrei) und somit eine Wandlung möglich sein
sollte.
Da liegt der Knackpunkt. Hat das der Verkäufer wirklich zugesichert? Im Vertrag steht wohl, daß ihm kein Unfall bekannt ist…das ist ein kleiner Unterschied.
Imho aussichtslos…
Gruß Stefan