unnötiger Feuerwehreinsatz

Hallo,

Folgende Situation:
Jemand macht auf einem offenen, bereits umgegrabenen Acker, gute 30m von der nächsten Hecke entfernt ein Strohfeuer. Er häuft einen kleinen haufen Stroh an, in etwa 0.5m hoch und zündet ihn an, setzt sich daneben auf eine bank und schaut dem feuer zu. Nach wenigen minuten ist der stroh abgebrannt und innen ist halt noch glut. Dann kommt ein Wagen und ein Mann, der mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist, redet kurz mit den brandverursachern und ruft dann die kavellarie: Feuerwehr, Polizei, Besitzer des Ackers. Feuerwehr kommt mit einem dicken Einsatzfahrzeug angefahren, lächeln ein wenig verlegen nach dem sie den kleinen glühenden haufen sehen und spritzen ein paar liter wasser drauf und ziehn wieder ab. Der Bauer dem der Acker gehört erstattet ebenfalls keine Anzeige und lacht über den vorfall, die polizei nimmt darauf hin nur die personalien der beteiligten auf und zieht ab.
Der Feuerwehreinsatz liegt kostenmäßig im Bereich von 100 bis 200 euro.

Frage:
Kann man den Mann der die Feuerwehr gerufen hat rechtlich dazu zwingen die kosten (zumindest teilweise) zu übernehmen?
Wie sieht bei sowas die rechtslage aus? Hat der „Brandleger“ der das Inferno verursacht hat und einen ganzen quadratmeter eingeäschert hat überhaupt irgendwie eine chance sich rechtlich zu wehren?

Gruß,
pawn

Hallo Pawn,

Kann man den Mann der die Feuerwehr gerufen hat rechtlich dazu
zwingen die kosten (zumindest teilweise) zu übernehmen?

Das Problem dürfte innerhalb der Wehr liegen.
Entweder die Brüder sind so dicke miteinander, dass sie bestätigen, dass der Einsatz absolut notwendig war. Nun käme es auf die Polizistenaussage an. Wenn die kompetewnt darstellt, dass absolut keinerlei Gefahr (auch durch Funkenflug etc.) geben konnte, dann muss das Gericht sich entscheiden, wessen Aussage sie vertraut.
Ist der Anrufer eher ein Aussenseiter/Nörgler/Wichtigtuer etc., dann kannn auch schon ein einfacher Widerspruch genügen, die Gemeinde als Kostenträger und rechnungssteller fragt dann nach und klärt die Sache ab.

Hat der „Brandleger“ der das Inferno verursacht hat und einen
ganzen quadratmeter eingeäschert hat überhaupt irgendwie eine
chance sich rechtlich zu wehren?

ja, es ist ein Risiko, ein Gericht einzuschalten. Ich würde daher der Rechnung detailiert widersprechen (text in etwa wie hier) und dann schauen, was passiert.

Ciao maxet.

Hallo,

Frage:
Kann man den Mann der die Feuerwehr gerufen hat rechtlich dazu
zwingen die kosten (zumindest teilweise) zu übernehmen?
Wie sieht bei sowas die rechtslage aus?

zunächst solltest Du mal einen Blick in die örtliche Feuerwehrsatzung werfen. Da Du Deinen Wohnort nicht angegeben hast, wirst Du sie Dir wohl selbst raussuchen müssen. So oder so sehen die meisten mutmaßlich aus wie diese:
http://www.duisburg.de/feuerwehr/bindata/S37.01Feuer…
http://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/37/37_202.shtml

Wie Du lesen kannst, ist in Deinem Falle der Verursacher dran oder aber derjenige, der die Feuerwehr grundlos alarmiert hat. Nun ist die Frage ob das einen Feuerwehreinsatz rechtfertigt:

Hat der „Brandleger“
der das Inferno verursacht hat und einen ganzen quadratmeter
eingeäschert hat überhaupt irgendwie eine chance sich
rechtlich zu wehren?

Hätte der Weltenretter der Feuerwehr die Ausmaße des Feuersturms geschildert, hätte man ihm mutmaßlich geraten, 2 Liter Wasser zu trinken und die Sache auf natürliche wenn auch unsittliche Weise zu regeln.

Eine Hilfe bei der Argumentation könnte im übrigen sein, daß die derzeitige Wetterlage in Deutschland nicht unbedingt waldbrandfördernd ist.

Gruß,
Christian

Hi,

Brandschutz und die entsprechenden Gesetze sind Ländersache. Der Kostenträger der FW ist i.d.R. die Gemeinde, die (wie von Christian erwähnt) eine entsprechende Satzung aufstellen muß. Eine abschließende Antwort kann hier deshalb keiner geben, dazu müßte der Brandleger einen Anwalt aufsuchen.
Ein paar Hinweise kann ich aber geben.

Frage:
Kann man den Mann der die Feuerwehr gerufen hat rechtlich dazu
zwingen die kosten (zumindest teilweise) zu übernehmen?

Nach den Brandschutzgesetzen der meisten Länder ist die nur bei Vorsatz und/oder bei grober Fahrlässigkeit möglich. Dies dem Anrufer nachzuweisen, dürfte (sofern es sachlich überhaupt zutrifft) ausgesprochen schwierig bis unmöglich sein.
Ein zweiter möglicher Weg wäre von dem Anrufer zivilrechtlich Schadenersatz zu fordern. Da eine Schadenersatzpflich aber nur bei rechtswidrigen Handlungen besteht, dürfte dieses Unterfangen ähnlich aussichtslos sein.

Wie sieht bei sowas die rechtslage aus? Hat der „Brandleger“
der das Inferno verursacht hat und einen ganzen quadratmeter
eingeäschert hat überhaupt irgendwie eine chance sich
rechtlich zu wehren?

Es ist zumindest ausgesprochen schwierig (persönlich würde ich es als unmöglich bezeichnen). Und ohne einen gewieften Anwalt ist die Sache wirklich aussichtslos.
Eine Kosten-Risiken-Abwägung muß der Betroffene dann selbst machen.

Gruß Stefan

Hallo, erst mal vielen danke für die ausführlichen und hilfreichen Antworten durch die ich jetzt die Situation besser einschätzen kann.

Mein Wohnort im Profil wäre nicht hilfreich gewesen weil die sache mich nur indirekt betrifft. Es ist wo anders passiert, wollte aber hierauf nicht genauer eingehn da bevor man hier nen artikel schreiben kann, der hinweis kommt, man solle die themen allgemein halten und darf keine spezifischen fälle heranziehn, sonst wird der thread von einem mod bzw vom team aus rechtlichen Gründen gelöscht.

Also so wie ich das sehe, sollte der betroffene erst mal mit der Feuerwehr reden wie die zur sache stehn und dann noch mit den polizisten und schließlich sich noch über den Feuerwehrrufer informieren und dann eventuell gegen die rechnung widerspruch einlegen, er hat übrigends auch ein foto gemacht also am nächsten morgen von der stelle, auf der man lage und größe des Feuers sehr gut einschätzten kann.
Vor Gericht sollte er nur gehn wenn er die feuerwehr und polizei absolut hinter sich stehn hat, weil der Mann da vielleicht schon allgemein bekannt ist als wichtigtuer.
Hab ich die Antworten in etwa richtig gedeutet?

Danke nochmal,

Gruß,
pawn

Hallo, erst mal vielen danke für die ausführlichen und
hilfreichen Antworten durch die ich jetzt die Situation besser
einschätzen kann.

Mein Wohnort im Profil wäre nicht hilfreich gewesen weil die
sache mich nur indirekt betrifft. Es ist wo anders passiert,
wollte aber hierauf nicht genauer eingehn da bevor man hier
nen artikel schreiben kann, der hinweis kommt, man solle die
themen allgemein halten und darf keine spezifischen fälle
heranziehn, sonst wird der thread von einem mod bzw vom team
aus rechtlichen Gründen gelöscht.

das Bundesland ist manchmal sehr hilfreich, bei grosen Strädten kann man das auch angeben, bei Kleindörfern wie Elend im Harz sollte man sich eher zurückhalten…

Also so wie ich das sehe, sollte der betroffene erst mal mit
der Feuerwehr reden wie die zur sache stehn und dann noch mit
den polizisten und schließlich sich noch über den
Feuerwehrrufer informieren und dann eventuell gegen die
rechnung widerspruch einlegen, er hat übrigends auch ein foto
gemacht also am nächsten morgen von der stelle, auf der man
lage und größe des Feuers sehr gut einschätzten kann.
Vor Gericht sollte er nur gehn wenn er die feuerwehr und
polizei absolut hinter sich stehn hat, weil der Mann da
vielleicht schon allgemein bekannt ist als wichtigtuer.
Hab ich die Antworten in etwa richtig gedeutet?

Vielleicht waren meine Ausführungen nicht so recht strukturiert.

  1. Widerspruch einlegen kostet nix, kann man also ohne weiteren Aufwand machen. Je besser man die Sache darstellen kann, desto grösser sind die Chancen, dass sich jemand ernsthaft damit beschäftigt. Das Foto ist eine sehr gute Idee, hoffentlich wurde ein Teil zum Grössenvergleich beigelegt, so dass man die Dimension leicht schätzen kann.
  2. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, dann muss man halt überlegen, ob man die restlichen obigen Schritte geht, um die Chancen eines Gerichtsverfahrens abschätzen zu können
  3. Man kann vor Gericht gehen, man sollte aber alle Umstände in Betracht ziehen (eigener Aufwand, Risiko des Verlierens etc. ppp.) Für das Gericht würde ich einen Anwalt empfehlen da das Verwaltungsrecht viele Ansatzpunkte bietet, die ein Laie einfach nicht übersieht.

Ciao maxet.