Hallo liebe Wissenden,
ich habe mich etwas mit den AGB der Deutschen Post (bezüglich der ePakete) informiert und finde dort die folgende Aussage:
„(2) Die Deutsche Post haftet im übrigen für Verlust, Beschädigung und
Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die
schuldhafte nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen nur
im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen
Haftungsgrenzen. Die Deutsche Post ist auch von dieser Haftung befreit,
soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt
nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik,
höhere Gewalt). Die in §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der
Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben unberührt.
Die Deutsche Post haftet ferner nicht für ausgeschlossene Sendungen
gemäß Abschnitt 2 Absatz 2.
(3) Die Deutsche Post beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung
oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Verpflichtungen nicht auf die
gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500 EURO
beträgt.
Die Haftung der Deutschen Post für die Überschreitung der Lieferfrist von
Express-Sendungen und anderen Sendungen, für die die Einhaltung einer
bestimmten Lieferfrist geschuldet ist, ist auf den dreifachen Betrag der Fracht
(dreifaches Entgelt) begrenzt.
Die Haftung der Deutschen Post für den Service Nachnahme ist bei Fehlern
bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag
begrenzt.
Die Haftung der Deutschen Post für die Services Rückschein und Eigenhändig
ist auf das Zusatzentgelt beschränkt.“
Angenommen, jemand hat ein ePaket abgeschickt, dessen Inhalt den Wert von 500 Euro überschreitet. Welche Haftungsgrenzen würden dann für so ein Paket gelten? Und weiß jemand von euch evtl., wie man dann den Wert nachzuweisen hätte?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Anja
Angenommen, jemand hat ein ePaket abgeschickt, dessen Inhalt
den Wert von 500 Euro überschreitet. Welche Haftungsgrenzen
würden dann für so ein Paket gelten? Und weiß jemand von euch
evtl., wie man dann den Wert nachzuweisen hätte?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten,
Anja
Hallo,
Für Pakete mit einem Wert über EUR 500 besteht die Möglichkeit, eine separate Versicherung abzuschließen.(ggf auch bei einem außenstehenden Versicherungsmakler)
Wenn das Paket verloren/beschädigt wird, mußt du den Wert anhand von Rechnungen beweisen. Wenn also z.B. ein Ebay-Artikel verlorengeht, dann verlangt die Post einen Ausdruck der „Auktionsende-Email“ aus der eindeutig hervorgeht, wieviel der Artikel Wert ist. Allerdings erstatten die dann immer nur den reinen Warenwert, NIE bzw. in sehr seltenen Fällen die Portokosten. (Habe mal ein chin.Teeservice versteigert, was trotz bester Verpackung zerdeppert ankam. Ich mußte dem Käufer den Warenwert erstatten[nachdem die Post mir den Schaden ersetzt hat] und habe mich mit ihm geeinigt, daß wir bei den Portokosten halbe-halbe machen.)
Gruß
Sticky
Hallo sticky,
das heißt, über 500 € wird bei einem „normalen“ Paket nichts erstattet? Und wie sieht es mit dem Nachweis aus, wenn sich in dem Paket private Sachen (also welche, für die keine Rechnungen vorliegen) befinden?
Grüße,
Anja
Hallo Anja,
wenn du private Sachen verschickst, solltest du vorher eine Liste machen, was genau in dem Paket war.
Als Beispiel nehme ich jetzt mal einen Pullover. Solltest dann genau die Marke aufschreiben, so daß die Post über Recherchen nachvollziehen kann, daß z.B. der Iceberg Pullover von 1993 einen damaligen Preis von DM 1000 hatte und einen Restwert ermitteln kann.
Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, dann laß (schreibt man das so?) dir die Liste von jemandem bestätigen, denn wie heißt es so schön: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste 
Übrigens sind Pakete über DPD bis EUR 520 versichert, falls es mal die 500 geringfügig überschreitet. Außerdem ist DPD meistens günstiger als die Post und VIEEEEEL SCHNELLLLER (Habe letzte Woche ein Paket nach Luxemburg geschickt. 11:00 im Shop aufgegeben, 15:00 im Depot, am nächsten Morgen wurde mein Vater um 7:54 vom Paketboten aus dem Bett geklingelt)
Gruß
Sticky
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