Hallo!
Im Brett Vier- und Mehrräder wurde die Frage aufgeworfen, ob man seinen Wagen auch mit Heizöl statt Diesel betreiben könnte.
Dies wurde bejaht, allerdings hätte das Heizöl eine andere Farbe, weshalb dies im Tank ewig nachgewiesen werde könne und bei einer Kontrolle des Tankes auffallen und entsprechend geahndet werden würde.
Nun meine Frage dazu:
Wenn sich jemand einen Gebrauchtwagen kauft, kommt doch niemand auf die Idee, auch den Tank zu kontrollieren. Was tun, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass der Wagen schon mal von einem der Vorbesitzer per Heizöl betrieben sein musste?
Hat man dann einfach Pech gehabt weil man beim Kauf das nicht selbst geprüft hat?
Ich habe bereits mehrere Gebrauchtwägen gekauft, aber noch nie wäre ich darauf gekommen, den Tank auf seine Färbung zu prüfen - und soweit ich das mitbekommen habe, machen das die Autofahrerclubs, wo ich den jeweiligen Ankaufstest gemacht habe, auch nicht.
Wie kann sich ein Gebrauchtwagenkäufer also gegen dieses Risiko absichern? Ein entsprechender Passus im Kaufvertrag vielleicht?
Freundliche Grüße
Jerry
Hallo!
…allerdings hätte das :Heizöl eine andere
Farbe, weshalb dies im Tank :ewig nachgewiesen werde könne…
Ob und mit welchem Aufwand geringe Restmengen des Farbstoffs im Heizöl nachweisbar sind, kann ich nicht sagen. Die Beantwortung dieser Frage wird aber in der Praxis kaum Bedeutung haben. Der Tankinhalt wird bei Kontrollen nicht auf geringste Restmengen untersucht. Es wird eine Probe des Tankinhalts gezogen und festgestellt, ob es sich dabei um Heizöl handelt.
Vor langer Zeit (es ist verjährt, falls jemand auf dumme Gedanken kommen sollte), konnte ich der Versuchung von - falls ich mich richtig erinnere - 18 Pfennig pro Liter nicht widerstehen und betankte meinen Mercedes überwiegend mit Heizöl. Nun zog ich nicht dauernd Proben (wer macht das schon?) und kontrolliert wurde ich auch nie, aber als ich während einer Urlaubsreise an gewöhnlichen Tankstellen Diesel tanken mußte und mir während einer Panne am Kraftstoffilter zu schaffen machte, fiel mir auf, daß von der Heizöl-Färbung jedenfalls visuell nichts mehr übrig war. Also: Nach wenigen Tankfüllungen mit legal versteuertem Treibstoff ist nichts mehr zu sehen. Mag ja sein, daß sich mit empfindlichen Analysemethoden noch Farbstoffreste nachweisen lassen, aber das dürfte irrelevant sein. Immerhin muß für ein Strafverfahren ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
diese Markierungsstoffe sind recht lange nachweisbar. Trotzdem sehe hier kein Problem für den Erwerber des Fahrzeugs. Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 8 MinöStG handelt ordnungswidrig im Sinne des § 381 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung, wer vorsätzlich oder leichtfertig entgegen § 26 Abs. 4 MinöStG dort bezeichnetes Mineralöl mischt oder es als Kraftstoff bereithält, abgibt, mitführt oder verwendet oder Kennzeichnungsstoffe entfernt oder in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt. In aller Regel wird für den Erwerber kein Anhaltspunkt vorliegen, dass der Vorbesitzer Heizöl verwendet hat. Es würde daher die Grenze der Sorgfaltspflicht überschreiten, würde man vom Erwerber verlangen, eine Analyse durchzuführen. Selbst wenn noch Spuren vorhanden sind, hat der Erwerber daher nicht leichtfertig gehandelt, von Vorsatz kann gar keine Rede sein. Der Tatbestand des § 29 Abs. 2 Nr. 8 MinöStG ist damit nicht verwirklicht. Aber selbst wenn der Erwerber weiss, dass der Vorbesitzer Heizöl verwendet hat und noch Spuren davon nachweisbar sind (aber nicht noch soviel Heizöl im Tank, dass man damit fahren könnte!), hätte ich (insbes. im Hinblick auf den Schutzzweck des § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO und des MinöStG) erhebliche Zweifel, ob überhaupt der objektive Tatbestand verwirklicht wäre bzw. würde ich meinen, dass hier Geringfügigkeit vorliegt.
In Österreich ist die Rechtslage ähnlich (§ 11 Abs. 1 österr. MinStG – hier ist zwar die mangelnde Strafwürdigkeit der Tat ausgeschlossen, aber das Delikt ist als Verkürzungsdelikt konstruiert und daher ist in so einem Fall mangels verkürzter Abgabe der Tatbestand nicht erfüllt)
Grüße, Peter
Mag ja sein, daß sich mit empfindlichen
Analysemethoden noch Farbstoffreste nachweisen lassen, aber
das dürfte irrelevant sein.
Außerdem ist ich glaube dem Heizöl noch ein Duftstoff beigemischt; sodaß man aus einem frisch befüllten Fahrzeugtank sofort herausriecht, wenn da Heizöl drin ist.
Deswegen heisst es ja auch in dem bekannte Schlager,
„Der Waache vor mir is en alle Diesel
der stinkt weil er bestimmt mit Heizöl fährt“
Außerdem kann es sein – da bin ich mir nicht sicher – daß dem Heizöl außerdem eine weitere Chemikalie beigemengt wird, die mittels einer anderen Chemikalie auch in kleinsten Mengen nachweisbar bleibt.
Also nach dem Motto: Lösung 1 - farblos. Lösung 2 - farblos. Beide zusammengekippt: knallrot.
Da müsste ein Kontroletti lediglich ein Fläschchen mit der korrespondierenden Chemikalie dabei haben, um Ölheizer zu überführen.