Hausverbot

Hallo,
wenn eine Frau sich scheiden lassen will, kann der Mann den Geliebten verbieten mit einer Verfügung, das er, solange die Scheidung läuft, nicht in das gemeinsame Haus darf ?
Danke Gruß Achim

HiHo!!!
Solange das „alles“ nicht geregelt ist, kann der (Noch-)Mann das nicht nur dem „Neuen“ verbieten, sondern auch dem Anwalt (Anwältin) der „Gegenpartei“!!! Soll der Nochmann mal seinen Anwalt fragen… Alles Gute, greetinx… AP.RAY

HiHo!!!
Solange das „alles“ nicht geregelt ist, kann der (Noch-)Mann
das nicht nur dem „Neuen“ verbieten, sondern auch dem Anwalt
(Anwältin) der „Gegenpartei“!!! Soll der Nochmann mal seinen
Anwalt fragen… Alles Gute, greetinx… AP.RAY

Sofern der Noch-Ehemann auch der Hauseigentümer/Mieter ist. Sind Beide Noch-Partner Eigentümer/Mieter hat sich es erledigt mit den Hausverboten.

Servus
Reiko

das sind 2 verschiedenen Meinungen

Hallo,

na ja, was ist jetzt richtig ?

wenn eine Frau sich scheiden lassen will, kann der Mann den
Geliebten verbieten mit einer Verfügung, das er, solange die
Scheidung läuft, nicht in das gemeinsame Haus darf ?
Danke Gruß Achim

nicht Meinungen…

Hallo,

na ja, was ist jetzt richtig ?

…sondern Tatsache. Wenn Du der alleinige Eigentümer bist, darfst Du Verbote nach Belieben ausprechen ( ob sie gerichtlich Bestand haben sei mal dahin gestellt). Ist Deine Frau in Sachen Besitz bzw. Miete gleichgestellt, ist nix mit Verboten, da auch die Frau Entscheidungsbefugnis hat. was ist daran so kompliziert?

Servus
Reiko

Stimmt nicht ganz!

Hallo,

na ja, was ist jetzt richtig ?

Hi!!!
STIMMT NICHT! Hat die (BEISPIEL!!!) Frau die gemeinsame Wohnung verlassen, kann sie, der Freund … SEHR WOHL Hausverbot bekommen!

Alles selbst erlebt! Grüße!

Hi!!!
STIMMT NICHT! Hat die (BEISPIEL!!!) Frau die gemeinsame
Wohnung verlassen, kann sie, der Freund … SEHR WOHL
Hausverbot bekommen!

Alles selbst erlebt! Grüße!

Hallö auch,

das ist wohl wahr. Aber davon konnte man als Leser der Frage nicht grad ausgehen…

Wenn die (Ex-) Freundin die gemeinsame Wohnung verlässt, wäre der Mann ja auch schön do…, sich nicht vertraglich ( Mietvertrag/Eigentumsfrage) abzusichern. Er braucht dann keine Verbote ausprechen, da er ja über sein Eigentum frei entscheiden kann…

*derdiesalsKindliveerlebte*

Gruss und Servus
Reiko