Ist vergleichende Werbung nun auch in Dtl. erlaubt

Hallo,
vor kurzem habe ich einen kleinen Artikel in der Zeitung gelesen, indem stand, dass ver-gleichende Werbung nun auch in Dtl. erlaubt ist. Könnt ihr mir bitte ein paar kurze Aus-führungen (Inhalt usw,) oder Links zu dem neuen Gesetzt geben? Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.
Grüße, Matthias

Rauschinformation
Die Bundesregierung arbeitet (angeblich) am Entwurf eines Gesetzes, durch das vergleichende Werbung zugelassen werden soll. Beschlossen ist noch nichts.

Django

Die Bundesregierung arbeitet (angeblich) am Entwurf eines
Gesetzes, durch das vergleichende Werbung zugelassen werden
soll. Beschlossen ist noch nichts.

Django

In welchem Sinne meinst Du jetzt vergleichen? Es gab ja eine lockerung im letztten Jahr, und seit dem sieht man schon vergleichende Werbung, man nehme nur Sixt und Europcar, oder Mobilcom und Telekom, oder fast alle Internet Provider.

MfG,

Noel

Noel hat Recht. Neuerdings darf man Tatsachen einander gegenüberstellen: „Mein Tarif ist billiger als der von XY“ kann jeder nachprüfen, also erlaubt.
„XY ist nicht so witzig“ ist subjetiv und nicht erlaubt.

Andreas

Extra noch mal gesucht
Das Verbot vergleichender Werbung wird aus §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abgeleitet, und dort ist seit 1999 keine Änderung erfolgt. D.h. vergleichende Werbung ist nach wie vor verboten.

Allerdings liegt keine vergleichende Werbung vor, wenn gesagt wird: Das neue Waschmittel Superhypermegabestens und noch eins drauf ist dreimal besser als „herkömmliches Waschmittel“. Vergleichende Werbung wäre, wenn man einen genau bestimmten Konkurrenten als Vergleichsobjekt nimmt: Unser Mobilfunkangebot ist xmal billiger als das von Mobilfix (falls es so einen Anbieter gibt).

Django

Vergleichende Werbung ist in Deutschland z.Zt. erlaubt - wenn die Vergleiche auf rein objektiver Basis erfolgen und den Mitbewerber nicht herabwürdigen. Möglich ist dies durch europäisches Recht, wodurch die Rechtsprechung zur Generalklausel des § 1 UWG nun im Bereich vergleichende Werbung nur noch einschränkend Anwendung findet. Es wird auch an einer gesetzliche Überarbeitung des gesamten Wettbewerbsrechts gearbeitet.