Unterschriftsfälschung

Hallo,

heute habe ich ein lang erwartetes paket aus japan von einer fremden Person erhalten, die mir mitteilte, es lag bei ihr im Garten und muss schon vor einer Woche dort hineingeworfen wurden sein. Sie meinte dazu, dass passiere ihr öfters, wenn der Zusteller die Adresse nicht findet. So weit so schlecht.

Nun muss jedoch der Zusteller eine Unterschrift einfordern, um nachzuweisen, dass er das Paket abgeliefert hat. Denn immerhin hat das Paket ja das "Post"zentrum ordentlich verlassen und wurde dort als zugestellt deklariert.

Der Verdacht liegt hier auf Unterschriftsfälschung.

Wie sollte ich mich weiter verhalten?
Nach welchem Gesetzbuch wird hier vorgegangen?

Steven

Beschwerde bei der Post
Hallo Steven,

War es ein Paket über DHL? Dann würde ich auf deren Homepage die Kontakt-Funktion nutzen und mich dort beschweren.
Auch ich mußte die Erfahrung machen, daß mich mein Aushilfs-Postbote samstags morgens um halb neun aus dem Bett klingelte, um Prospekte von Roller zu verteilen, obwohl für solche Fälle ein Briefschlitz in der Haustür ist.(Die einzelnen Briefkästen des MFH befinden sich im Hausflur). Daraufhin gewöhnte er sich folgendes an: sämtliche Post des Hauses wanderte durch den Briefschlitz, so auch ein Einschreiben an mich (KEIN Einwurfeinschreiben), welches mir mein Vater mit einem Scheinchen geschickt hatte, da ich ihm einen recht teuren Katalog besorgen sollte. Da habe ich mich bei der Post online beschwert und denen gesagt, daß das so nicht sein darf. Er könne weiterhin klingeln, um an die Briefkästen zu kommen, doch möge er es dann aber bitte bei denen tun, für die er auch tatsächlich Post hat, anstatt andere „Unschuldige“ an ihrem freien Tag aus dem Bett zu klingeln und diese zu nötigen umsonst zum Briefkasten zu stolpern. Ebenfalls habe ich freundlich gefragt, „wann denn unser STAMM-Postbote aus dem Urlaub käme.“*mitdemZaunpfahlwink*
Da ich, nicht zuletzt auch durch mein Hobby, sehr viel mit der Post zu tun habe, bin ich bei denen bekannt wie ein bunter Hund. Ich hatte innerhalb 2 Stunden eine Email-Antwort und unser Stammpostbote wurde Ent-Strafversetzt. Jetzt klappt wieder alles wie es sich gehört.

Versuch es erstmal über deren Homepage, höflich, ironisch, ABER bestimmt. Wenn du Probleme bei der Formulierung hast, werden Sie hier geholfen: www.wer-weiss-was.de :wink:

Gruß
Sticky

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Hallo,

nicht jeder Paketdienst treibt einen so „hohen techischen Aufwand“ wie die (Ex-Bundespost) DHL…
Bei vielen „Kleinen“ werdne halt nur einfache „Zustell-Listen“ (Rollkarten) geführt…da ist es keine „Kunst“,einen „anderen“ Kunden für Pakete,die er überhaupt nicht erhält,unterschreiben zu lassen…

mfg

Frank

Hallo,

nicht jeder Paketdienst treibt einen so „hohen techischen
Aufwand“ wie die (Ex-Bundespost) DHL…
Bei vielen „Kleinen“ werdne halt nur einfache „Zustell-Listen“
(Rollkarten) geführt…da ist es keine „Kunst“,einen „anderen“
Kunden für Pakete,die er überhaupt nicht erhält,unterschreiben
zu lassen…

Es ist die Pflicht eines jeden Paketdienstes, für versicherte Pakete solch hohen Aufwand zu treiben. Sollte eine fremde Person dafür unterschreiben, was eh schon ungewöhnlich ist, ist es die Pflicht des Zustellers, den Adressaten zu beanchrichtigen. Hier lag jedoch der Fall vor, dass aus Unkennntnis nicht die Adresse gefunden wurde und somit das Paket einafch „weggeworfen“ wurde.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Es ist noch zu klären, welcher Zustelldienst dafür in Frage kommt. Es ist lediglich ein Aufkleber drauf, auf dem die PLZ steht sowie die jap. Trackingnummer.

Was micht hier eigentlich mehr stört ist der Tatbestand einer Unterschriftsfälschung und das lasse ich jedenfalls so nicht stehen.

Was mich interesseirt, welcher Paragraph kommt dafür in Frage?

Uns ist das mal mit einem Kunden so ergangen. Der meldete sich eines Tages, ob sein Paket bald rausginge. Dabei war das schon vor 5 Tagen verschickt worden. Per GLS im übrigen.
Er ließ sich von GLS die Unterschrift zeigen – und es war sein Name, aber komplett andere Handschrift.
Später fand sich das Paket dann - bei ihm im Geräteschuppen. Der Paketbote hatte es einfach vor die Tür gestellt und selber unterschrieben. Ein Kumpel des Kunden kam zufällig vorbei und hat es in den Schuppen gestellt, aber dann vergessen, ihm bescheid zu sagen.

Wie dem auch sei: das ist jedenfalls schon ein ziemlich starkes Stück. Sie werden den Boten wohl auch ziemlich rundgemacht haben. Das ist ja wohl eindeutig Unterschriftenfälschung. Der Kunde sah von einer Anzeige ab, weil das Paket ja heil aufgetaucht war.

Aber solche Geschichten hört man immer wieder. Meistens aber von der Post. Da hab ich die dollsten Sachen im Fernsehen gesehen. Da wurden Pakete in der BLAUEN TONNE abgestellt. Das war aber so ziemlich der Gipfel (des Eisbergs).

Wenns die Post bzw. DHL gewesen wäre, wäre auch ein Identcode der Deutschen Post drauf !

Gruß, Kris

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Hallo,

Wenns die Post bzw. DHL gewesen wäre, wäre auch ein Identcode
der Deutschen Post drauf !

Normalerweise ja. Es ist ein aufkleber drauf, auf dem der Trackingcode aus japan steht, sowie meine Adresse und eine Nummer, die, so vermute ich, die Auslieferungsstelle angibt. Wenn ein Aufkleber drauf war, so wurde er sorgfältig entfernt.

Hallöchen.

heute habe ich ein lang erwartetes paket aus japan von einer
fremden Person erhalten, die mir mitteilte, es lag bei ihr im
Garten und muss schon vor einer Woche dort hineingeworfen
wurden sein.

Untreue --> § 266 StGB

Nun muss jedoch der Zusteller eine Unterschrift einfordern, um
nachzuweisen, dass er das Paket abgeliefert hat.

Muß wie erwähnt nicht so sein, wenn doch: Urkundenfälschung --> § 267 StGB

Nach welchem Gesetzbuch wird hier vorgegangen?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/

Gruß,
Christian

Untreue --> § 266 StGB

Wie begründet sich dies denn?

track and trace
Hallo,
versuch doch den Absender zu kontaktieren und ihn um Mithilfe zu bitten. Der müßte doch wissen, wo er das Paket aufgegeben hat und dir die HP des Unternehmens oder vieleicht sogar die Tracking-Nummer nennen können.

Gruß
Sticky.

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Untreue

Untreue --> § 266 StGB

Wie begründet sich dies denn?

Och, ich hab mich einfach nur ans Gesetz bzw. das gehalten, was ich mir noch in Erinnerung geblieben ist. Nach kurzer google-Recherche kann ich dann freundlich auf diese Sache verweisen:
http://www.posttip.de/news/12255/archiv/Staatsanwalt…

Ich weiß zwar nicht, worauf Du hinauswillst, aber eine Bereicherungsabsicht ist m.W. kein Tatbestandmerkmal von Untreue.

Gruß,
Christian

Hallo,

versuch doch den Absender zu kontaktieren und ihn um Mithilfe
zu bitten. Der müßte doch wissen, wo er das Paket aufgegeben
hat und dir die HP des Unternehmens oder vieleicht sogar die
Tracking-Nummer nennen können.

Das wurde jetzt in die Wege geleitet. Der Zusteller war clever genug, den deutschen Trackingcode zu entfernen, aber nicht clever genug. Er hat den japanischen draufgelassen. Nun wird von der japanischen Post aus ermittelt, welche Nummer in Deutschland vergeben wurde.

Hallo,

Nach welchem Gesetzbuch wird hier vorgegangen?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/

Danke, danach habe ich gesucht.

Och, ich hab mich einfach nur ans Gesetz bzw. das gehalten,
was ich mir noch in Erinnerung geblieben ist. Nach kurzer
google-Recherche kann ich dann freundlich auf diese Sache
verweisen:
http://www.posttip.de/news/12255/archiv/Staatsanwalt…

Oh, sehr freundlich Dank für den Verweis auf einen in gewissen Punkten ähnlichen Sachverhalt. Aber handelt es sich dort nicht eher um eine veruntreuende Unterschlagung?

Ich weiß zwar nicht, worauf Du hinauswillst, aber eine
Bereicherungsabsicht ist m.W. kein Tatbestandmerkmal von
Untreue.

Nein, nicht annähernd, schließlich ist es ein reines Fremdschädigungsdelikt. Ich zweifle nur die Vermögensbetreuungspflicht bei einem Paketboten an, der nichts weiter zu tun hat, als ein Paket zum Empfänger zu bringen.

Ich weiß zwar nicht, worauf Du hinauswillst, aber eine
Bereicherungsabsicht ist m.W. kein Tatbestandmerkmal von
Untreue.

Nein, nicht annähernd, schließlich ist es ein reines
Fremdschädigungsdelikt. Ich zweifle nur die
Vermögensbetreuungspflicht bei einem Paketboten an, der nichts
weiter zu tun hat, als ein Paket zum Empfänger zu bringen.

Meine vorherige (gelöschte) Antwort war Quatsch - ich habe hier gerade einen echten, nicht fiktiven Fall, bei dem es um einen Erfüllungsgehilfen ging, daher die Verquickung.

Zurück zum Thema: Deine Bedenken kann ich nachvollziehen, werfe allerdings mal wieder einen anderen Fall in den Ring:
http://www.merkur-online.de/regionen/dachau/art41,92…

Gruß,
Christian

Meine vorherige (gelöschte) Antwort war Quatsch - ich habe
hier gerade einen echten, nicht fiktiven Fall, bei dem es um
einen Erfüllungsgehilfen ging, daher die Verquickung.

Mir eh nicht bekannt.

Zurück zum Thema:

?

Deine Bedenken kann ich nachvollziehen,
werfe allerdings mal wieder einen anderen Fall in den Ring:
http://www.merkur-online.de/regionen/dachau/art41,92…

Für die Zukunft für diesen Fall besser: RGSt 73,235.
Was das mit dem Ausgangsfall zu tun hat, erscheint schleierhaft.
Bei Personen, die Geld kassieren oder abzuliefern haben ist das schon nicht die Regel.
Hier wird ein Paket (nicht) ausgeliefert, wo der Bote hier z.B. Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen hat und über den Status eines Gewahrsamsdieners hinaus tätig wird, weiß ich nicht.

Und ich muß ehrlich gestehen, daß ich es durch das Lesen witziger aber unpassender Fälle wirklich nicht verstehe und auch den „Ring“ nicht sehe… :frowning:

Hallo

Es ist die Pflicht eines jeden Paketdienstes, für versicherte
Pakete solch hohen Aufwand zu treiben. Sollte eine fremde
Person dafür unterschreiben, was eh schon ungewöhnlich ist,
ist es die Pflicht des Zustellers, den Adressaten zu
beanchrichtigen.

Auf dem Papier vielleicht…aber nicht in der Praxis…:smile: