GEZ fällig bei Kabelanschluss
Von: , Frage gestellt am Fr, 19. Aug 2005
Hallo,
angenommen, eine Person hat lediglich in seiner Mietwohnung einen Kabelanschluss. Ist dies Grund genug für die Fälligkeit von GEZ-Gebühren, oder muss ein Radio/Fernseher vorhanden sein.
Danke
Mfg
Josch
angenommen, eine Person hat lediglich in seiner Mietwohnung einen Kabelanschluss. Ist dies Grund genug für die Fälligkeit von GEZ-Gebühren, oder muss ein Radio/Fernseher vorhanden sein.
Danke
Mfg
Josch
