Muss Versicherung in Anspruch genommen werden?

Hallo Leute,

angenommen, ein Selbständiger verursacht mit dem Pkw seines Kunden einen Auffahrunfall (100 % Schuld). Der Schaden am Wagen des Kunden beträgt 3000 Euro. Da unser Selbständiger so doof war, mit dem Kunden keinen Vertrag bzgl. Haftung abzuschließen, haftet er voll für alle dem Kunden entstandenen Schäden. Der Selbstädnige rechnet nun so: 500 Euro Kasko-Selbstbeteiligung plus Kosten, die dem Kunden nachweislich durch die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts entstehen.
So weit, so gut. Sein Kunde weigert sich nun aber ohne jeden logischen Grund, seine Versicherung überhaupt in Anspruch zu nehmen und will von unserem armen Würstchen die gesamten 3000 Euro. Darf dat dat oder kann man ihn zwingen, die Versicherung in Anspruch zu nehmen?
Kann er zusätzlich noch Nutzungsausfall geltend machen (hat keinen Leihwagen genommen und seine anderen Fahrzeuge waren nachweislich im Zeitraum des Werkstattaufenthaltes des Schadensfahrzeuges auch nicht ausgelastet)?
Angenommen, er prozessiert nun noch wegen des Schadens des Unfallgegeners mit diesem, weigert sich aber auch hier, seine vorhandene Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehemn und will dem Selbständigen nun auch noch die Anwaltskosten aufs Auge drücken. Muss der das auch noch zahlen?
Ich kann euch versprechen, der liebe Selbständige wird schleunigst einen Vertrag aufsetzen, damit ihm solches nicht mehr widerfährt! Weiss jemand eine gute Site für derartige Vertragsvorlagen?

Lieben Dank vom HariBoo!

Hallo,

im Grunde genommen ist dem Halter ein Schaden entstanden, den der Selbstständige zu begleichen hat. Dabei ist es egal, ob der Selbstständige den Kostenvoranschlag bezahlt und der Wagen im Nachhinein verschrottet wird. Aber bezahlen muß der Selbstständige. at der keine Betriebshaftpflicht?

Gruß
André

Hallo André,

grundsätzlich ist der Selbständige ja auch bereit, den Schaden zu bezahlen. Mir geht es nur darum, ob der Geschädigte sich weigern kann, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen, was den zu ersetzenden Schaden (ohne Schaden für den geschädigten, da ihm eine eventuelle Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes ja ersetzt würde) erheblich mindern würde…

Eine Betriebshaftpflicht besteht nicht, da der Versicherungsmensch dem Jungunternehmen damals erklärte, derartigge Schäden (also Schäden, die durch den Betrieb von bereits anderweitig haft-/kaskoversicherten Kfz entstehen) seien grundsätzlich nicht versicherbar.

Grüßle vom HariBoo

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Hi,

das Problem: wer den Schaden verursacht, muß bezahlen, oder seine Versicherung. Die Versicherung des Halters zu beanspruchen, wäre Versicherungsbetrug!

Gruß
André

Mir geht es nur darum, ob der Geschädigte sich
weigern kann, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen, was
den zu ersetzenden Schaden (ohne Schaden für den geschädigten,
da ihm eine eventuelle Rückstufung des
Schadensfreiheitsrabattes ja ersetzt würde) erheblich mindern
würde…

hi,

ganz einfach: nein! die versicherung soll den versicherungsnehmer absichern, nicht dich.

je nach versicherung kann der versicherungsnehmer die kasko nicht einmal in anspruch nehmen, manche voll-kasko bieten extra rabatte, wenn nur der versicherungsnehmer als fahrer versichert ist. die kasko von meinem paps wurde damals schlagartig teurer als beide söhne im führerscheinalter waren…

insoweit muss also die antwort von andre gesehen werden: ist die kasko nur für versicherungsnehmer als fahrer, wäre es so, wie er schreibt.

hat er allerdings sogar eine vollumfassende kasko (alle fahrer des kfz sind versichert), besteht aber noch lange keine pflicht zur inanspruchnahme. allerdings könnte man hier versuchen einen vergleich zu erreichen. wenn du dem versicherungsnehmer natuerlich minutiös vorrechnest wieviel schaden er hat (kasko SB, rückstufung etc.) und NUR das ersetzen willst, WO ist da sein nutzen?

dein angebot sollte irgendwo in der mitte zwischen deiner rechnung und dem kompletten schaden sein.

immerhin muss man ja sehen, das er schon X monate die police bezahlt hat in freudiger erwartung des schadens :wink:

gruss vom

showbee

leicht OT: Schaden aus Rückstufung ersetzen?
Hallo HariBo,

grundsätzlich ist der Selbständige ja auch bereit, den Schaden
zu bezahlen. Mir geht es nur darum, ob der Geschädigte sich
weigern kann, seine Versicherung in Anspruch zu nehmen, was
den zu ersetzenden Schaden (ohne Schaden für den geschädigten,
da ihm eine eventuelle Rückstufung des
Schadensfreiheitsrabattes ja ersetzt würde) erheblich mindern
würde…

wie würde man denn den Schaden, der aus der Versicherungshochstufung entsteht denn berechnen?
Angenommen, man wird um eine Stufe hochgestuft, dann wäre man - abhängig vom momentanen Schadensfreiheitsrabatt - mehrere Jahre in einer höheren Schadensfreiheitsklasse und müsste mehrere Jahre einen höheren Versicherungsbeitrag leisten.
Wie genau berechnet man denn sowas? Und bekäme der Versicherungsnehmer vom Schädiger diesen Geldbetrag auf einen Rutsch obwohl der Aufwand erst in den nächsten Jahren entsteht oder wie oder wo oder was?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo HariBo,

einfache Antwort: Es besteht kein Recht des Schädigers auf einen Versicherungsbetrug durch den Geschädigten. Und genau das wäre es.

Er ist also aus gutem Grund nicht mit der Regulierung einverstanden, die der Selbstständige Schädiger hier vorschlägt. Der Grund ist durchaus logisch.

Angenommen, er prozessiert nun noch wegen des Schadens des
Unfallgegeners mit diesem, weigert sich aber auch hier, seine
vorhandene Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehemn und
will dem Selbständigen nun auch noch die Anwaltskosten aufs
Auge drücken. Muss der das auch noch zahlen?

Da er ziemlich sicher gewinnt, würde die RSV sowieso nicht zahlen müssen, da die Kosten immer der Verlierer und in dem Fall der Selbstständige zahlen muss.
Die RSV müsste nur zahlen falls er verliert.

In welcher Welt lebt der Selbstständige eigentlich??

Gruß ivo

wie würde man denn den Schaden, der aus der
Versicherungshochstufung entsteht denn berechnen?

hi,

ja das hat mich auch interessiert. man müsste die hochstufungen der nächsten jahre abgezinst erstatten. fraglich bleibt nur der zeitraum, nimmt man den zeitraum bis der X wieder zurück im aktuellen rabatt ist, oder einen zeitraum in dem der X durchschnittlich unfälle begeht…

fragen über fragen. da man alles nicht genau berechnen kann, also auf jeden fall ein vergleich (deal) nötig!

gruss vom

showbee

Hi,

das Problem: wer den Schaden verursacht, muß bezahlen, oder
seine Versicherung. Die Versicherung des Halters zu
beanspruchen, wäre Versicherungsbetrug!

mit anderen Worten: wenn ich mein ohne Einschränkungen (bestimmte Fahrer…) vollkasko versichertes Auto einem Kumpel (kostenfrei) verleihe darf ich meine Versicherung im Schadendsfall nicht in Anspruch nehmen? Ist die nicht an das auto gekoppelt sondern an die Person?

Grüße,
J~

Hallo,

diesbezüglich habe ich mich schon im versicherungsbrett schlau gemacht. Der Geschädigte muss bei seiner Versicherung jährlich eine Abrechnung verlangen, wie groß sein Schaden durch Rückstufung aus diesem Versicherungsfall ist. Dies bekommt er dann jeweils vom Schädiger erstattet.

grüßle vom HariBoo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Missverständnis…?

Hallo HariBo,

einfache Antwort: Es besteht kein Recht des Schädigers auf
einen Versicherungsbetrug durch den Geschädigten. Und genau
das wäre es.

Er ist also aus gutem Grund nicht mit der Regulierung
einverstanden, die der Selbstständige Schädiger hier
vorschlägt. Der Grund ist durchaus logisch.

Hallo,

ich glaube, du hast da was missverstanden. Stell dir mal vor, du fährst mit dem Auto von deinem Kumpel, das Vollkasko-versichert ist. Du fährst es zu Schrott. Dein Kumpel nimmt seine Versicherung in Anspruch und du ersetzt ihm seinen darüber hinausgehenden Schaden (Hochstufung etc.) Wo ist da der Versicherungsbetrug? versichert ist doch das fahrzeug, nicht der jeweilige Fahrer!
Im übrigen kann man sich nach Aussage meines Versicherungsmenschen gegen solche Schäden nicht versichern, da das grundsätzlich nur über die Fahrzeugversicherung geht…

grüßle vom HariBoo

Wo ist da
der Versicherungsbetrug? versichert ist doch das fahrzeug,
nicht der jeweilige Fahrer!

Stimmt. Einziger Fallstrick wäre, wenn in der Police festgelegt ist, daß z.B. nur der Halter fahren darf, oder nur Halter und Partner/Familie, und/oder niemand unter 25…
Wenn es solche Zusatzklauseln gibt (durch die ja auch der Beitrag sinkt), dann sieht die Sache freilich anders aus.
Kurz: Versicherungsbetrug wäre es, wenn man der Versicherung weismachen müsste, daß der Halter gefahren ist, und nicht der Freund der Tochter.

hi,

hab ich doch schon lange geschrieben… warum müssen manche, manches x-mal lesen bis sie es glauben???

grrr…

der showbee

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Erstaunlicherweise verneint der BGH in solchen Fällen eine generelle Schadensminderungspflicht (BGH NJW 86, 1814), so daß die Kasko-Versicherung nur in Einzelfällen in Anspruch genommen werden muß.

Da es hier sicherlich nicht uninteressant wäre, die Einzelheiten zu prüfen - was übrigens auch für Deine anderen Fragen gilt - sollte der Selbständige in so einem Fall dringend nicht mehr über Los gehen sondern direkt zum Anwalt. Da scheint einige Bewegung drin zu sein, die nicht verschlafen werden sollte!

Hallo HariBo,

Der Geschädigte muss bei seiner Versicherung jährlich
eine Abrechnung verlangen, wie groß sein Schaden durch
Rückstufung aus diesem Versicherungsfall ist. Dies bekommt er
dann jeweils vom Schädiger erstattet.

Und wie lange? 5 Jahre? 10 Jahre? 20 Jahre?
Und wer zahlt dem Geschädigten den Aufwand?
Was ist, wenn der Schädiger in 2 oder 3 Jahren pleite ist oder auswandert oder…?

Nee!
Also ich würde mich als Geschädigter darauf auch nicht einlassen.

Grüße von
Tinchen