- Gibt es (wie auch immer geartete) Vorgaben, in denen die
Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten festgelegt wird
(also z.B. Zeitpunkt der Anmeldung, Alter des Kindes usw.)?
Hallo abi,
Oh je, wo anfangen ?
Nein, es gibt keine allgemein gültigen Vorgaben. Die Zulassung zu einer kommunalen Einrichtung (Freibad, Festhalle, KiGa…)wird aber meist durch eine „Benutzungsordnung“ geregelt, die aber keinen Satzungscharakter hat. Um das ganze dann noch mehr zu komplizieren, sind solche Benutzungsverhältnisse zweigeteilt. OB man die Einrichtung nutzen darf, ist öffentlich-rechtlich geregelt, WIE man sie nutzt, wird privatrechtlich geregelt. Meist wird ZB beim Kindergarten (=KiGa) ein Aufnahmevertrag abgeschlossen, in dem dann allerhand geregelt ist.
Bei „Deinem“ KiGa handelt es sich ja um einen kirchlichen KiGa. Die Einrichtung von KiGas ist keine kirchliche sondern eigentlich eine kommunale Aufgabe. Aus ihrem kirchlichen Auftrag heraus unterhält die Kirche jedoch sehr viele KiGas, die aber meist mit kommunalen Betriebskostenzuschüssen (meist 3/4 der Kosten) unterstützt werden. Daher habe Kommunen sich meist auch ein gewisses Mitspracherecht in Kindergartenangelegenheiten kirchlicher KiGas einräumen lassen. (so, das war jetzt furchtbar staubig)
- Hat ein Kind einen Anspruch auf den am nächsten zum
Elternhaus liegenden Kindergarten, wenn in derselben Gemeinde
(allerdings in anderen Teilorten) noch genügend Plätze frei
sind?
Ich meine nein (wir hatten die Diskussion nämlich auch). Der Rechtsanspruch sichert jedem Dreijährigen einen KiGaplatz zu, nicht jedoch, wo der KiGaplatz sein soll. Solange die Kommune Dir also einen Kindergartenplatz anbieten kann, ist sie ws. aus dem Schneider. Ich würde es aber schon als unverhältnismässig ansehen, wenn dies in Grossstädten oder in Orten mit Ortsteilen so praktiziert würde.
In unserem Ort haben wir drei Kindergärten, die räumlich ziemlich verstreut sind, leider aber nicht dort stehen, wo gerade viele kleine Kinder sind. Von daher war es bei uns schon immer so, dass in diesem „Ausschuss“, den Du ja auch ansprichst, über die Zuteilung der Kinder (auch einzelfallweise) zu den Kindergärten entschieden wurde. Um das ganze für die Eltern ein wenig transparenter zu machen, haben wir jedoch bestimmte Richtlinien erarbeitet, die in der Praxis gut funktionieren.
Das ganze erfordert natürlich Vorarbeit (Bedarfsermittlung, „Grenzziehung“ für die kommenden 3 Jahre, Gespräche mit Eltern usw), zahlt sich aber im Ende aus.
mein Tip: Einfach mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob nicht von dort aus auch eine gewisse Einflußnahme möglich ist. Vielleicht gibt es ja schon solche „Richtlinien“. Ansonsten dem Ausschuß den Fall vortragen und um Beratung bitten. Ich würde hier eher das Gespräch suchen als mit irgendwelchen rechtlichen Nahkampfwaffen rumhantieren. Falls sich so etwas rechtlich überhaupt durchsetzen lässt, hätte es Auswirkungen auf alle Kommunen. Und bis dann ein Gericht eine Entscheidung mit solcher Tragweite trifft, geht dein Kind mit Sicherheit schon in die Schule.
Wenn Ihr kommunale und kirchliche Kindergärten im Ort habt, hilft manchmal auch die Argumentation "ich will unbedingt, dass mein Kind katholisch/evangelisch/kommunal (ähem, nicht so unbedingt ganz doll kath./ev.) erzogen wird. 
Hoffe, ich konnte weiterhelfen, ansonsten einfach mal mailen, wenn Dich zB die Richtlinien interessieren
Gruss
Ingo
PS: bin auch aus BaWü und im Bereich der Rottenburger