Kindergarten

Wahrscheinlich gibt es für mein Probleme nur regional verschiedene Lösungen, aber ich probier’s trotzdem (for info, wir wohnen in Baden-Württemberg):

  1. Gibt es (wie auch immer geartete) Vorgaben, in denen die Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten festgelegt wird (also z.B. Zeitpunkt der Anmeldung, Alter des Kindes usw.)?

  2. Hat ein Kind einen Anspruch auf den am nächsten zum Elternhaus liegenden Kindergarten, wenn in derselben Gemeinde (allerdings in anderen Teilorten) noch genügend Plätze frei sind?

Unser Problem sieht konkret so aus:
Unsere Tochter ist seit ca. 1 1/2 Jahren im Kindergarten direkt am Ort angemeldet (z.Zt. ist sie in einer „Spielgruppe“ in der Nachbargemeinde). Ihr Bruder ist bereits im besagten KiGa. Eigentlich sollte sie zum Herbst ebenfalls in den KiGa wechseln; allerdings wurde uns mitgeteilt, ginge nicht, da Plätze für ältere Neuzugezogene, die am Anfang nächsten Jahres zu erwarten wären, freigehalten werden müßten(!). Wir halten das für eine äußerst willkürliche und u.U. fragwürdige Entscheidung, da für dieses „müßten“ unseres Erachtens keine rechtliche Grundlage gegeben sein dürfte. Mit einem Verbleib in dieser „Spielgruppe“ sind wir nicht einverstanden, da im Herbst praktisch alle „größeren“ Kinder diese verlassen und sie nur noch mit Zwei- bis Anfang-Dreijährigen zusammen wäre (sie ist knapp vier und nach Aussage der Betreuer der Spielgruppe den meisten etwas voraus), was für ihre Entwicklung mit Sicherheit alles andere als förderlich ist.

Kann uns jemand hier im Brett weiterhelfen oder hat jemand einen Tip, wo man Informationen hierzu bekommt??

Danke und Gruß abi

Satzungen über Benutzung kommunaler Einrichtungen
Wird Zeit, daß hier mal einer antwortet.

Ich nehme an, es geht um einen Platz im KOMMUNALEN Kindergarten.

  • Wenn nicht, dann nicht weiterlesen, sondern Info ans Brett -

Die Kommunen regeln die Benutzung kommunaler Einrichtungen (Schwimmbad, Kindergarten, …) durch Satzungen. Diese Satzungen werden vom Gemeinderat auf Grundlage der Gemeindeordnung des jeweligen Bundeslandes erlassen ((ich wohne in Sachsen, und da Sachsen nach 1990 viel von Ba-Wü. abgeschrieben hat, vermute ich, daß der Apfel nicht weit vom Stamme gefallen ist; die Gemeindeordnung von Ba-Wü. kenne ich natürlich nicht)).

Die ganzen seltsamen Regelungen über „welches Kind darf wann wohin“ müßten also in der „Kindergartensatzung“ oder so Deines Wohnortes stehen.

  • Beim Bürgermeister anrufen, nachfragen, ob es eine solche Satzung gibt, und bitten, daß man Dir eine schickt.
  • Lesen.
  • Theoretisch unterliegt die Satzung der abstrakten Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht (so ähnlich, wie das Bundesverfassungsgericht Gesetze kontrolliert); Entscheidungen aufgrund der Satzung können vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.
    Am besten kommst Du aber, wenn Du eine PETITION an den Gemeinderat sendest. Beschreibe einfach, was passiert ist. Verlange dann, daß die Satzung geändert wird, oder (falls irgendwelche Schreibstubenleute Landrecht angewandt haben), daß diesen aufgegeben wird, die Satzung einzuhalten und keine neuen Bestimmungen zu erfinden.

Django

Wird Zeit, daß hier mal einer antwortet.

Danke, und ich habe die Hoffnung schon aufgegeben …

Der Träger des KiGa ist die katholische Kirche (genauer die Diözese Rottenburg). In der Satzung (die haben wir uns schon zu Gemüte geführt) steht nichts über dieses etwas eigenartige Aufnahmeverfahren. Es findet sich allerdings ein Paragraph der sinngemäß etwa folgendes besagt:
„Über die Aufnahmekriterien entscheiden der Träger zusammen mit den Erzieherinnen un dem Elternbeirat.“
Ich bin nur noch nicht dahintergekommen, ob das Ergebnis dieser Entscheidung irgendwo schriftlich festgehalten wurde. (Mauer, ick hör dir wachsen …) Unser Vorgehen sollte besser mit einer gewissen Vorsicht erfolgen. Schwäbisches Dorf; ich hoffe Du verstehst was ich meine …
Etwas erschwerender Fakt ist, daß es in der Gesamtgemeinde genügend freie KiGa-Plätze gibt, also eine Argumentation mit dem Rechtsanspruch ausfällt; im gleichen Sinn dürfte dies aber auch als Argumentation gegen das „Freihalten von Plätzen“ wie beschrieben zu verwenden sein, oder? Wie wir jetzt noch erfahren haben, werden Kinder, die knapp 3 Monate älter sind, aber gerade mal 3 Monate angemeldet sind, berücksichtigt (mit der Argumentation: „Ältere“ gehen vor). Wie gesagt, unsere Tochter ist seit ca 1 1/2 Jahren angemeldet. Ihr Bruder ist seit 1 1/2 Jahren im besagten KiGa.

Gruß abi

  1. Gibt es (wie auch immer geartete) Vorgaben, in denen die
    Reihenfolge der Aufnahme in den Kindergarten festgelegt wird
    (also z.B. Zeitpunkt der Anmeldung, Alter des Kindes usw.)?

Hallo abi,

Oh je, wo anfangen ?
Nein, es gibt keine allgemein gültigen Vorgaben. Die Zulassung zu einer kommunalen Einrichtung (Freibad, Festhalle, KiGa…)wird aber meist durch eine „Benutzungsordnung“ geregelt, die aber keinen Satzungscharakter hat. Um das ganze dann noch mehr zu komplizieren, sind solche Benutzungsverhältnisse zweigeteilt. OB man die Einrichtung nutzen darf, ist öffentlich-rechtlich geregelt, WIE man sie nutzt, wird privatrechtlich geregelt. Meist wird ZB beim Kindergarten (=KiGa) ein Aufnahmevertrag abgeschlossen, in dem dann allerhand geregelt ist.
Bei „Deinem“ KiGa handelt es sich ja um einen kirchlichen KiGa. Die Einrichtung von KiGas ist keine kirchliche sondern eigentlich eine kommunale Aufgabe. Aus ihrem kirchlichen Auftrag heraus unterhält die Kirche jedoch sehr viele KiGas, die aber meist mit kommunalen Betriebskostenzuschüssen (meist 3/4 der Kosten) unterstützt werden. Daher habe Kommunen sich meist auch ein gewisses Mitspracherecht in Kindergartenangelegenheiten kirchlicher KiGas einräumen lassen. (so, das war jetzt furchtbar staubig)

  1. Hat ein Kind einen Anspruch auf den am nächsten zum
    Elternhaus liegenden Kindergarten, wenn in derselben Gemeinde
    (allerdings in anderen Teilorten) noch genügend Plätze frei
    sind?

Ich meine nein (wir hatten die Diskussion nämlich auch). Der Rechtsanspruch sichert jedem Dreijährigen einen KiGaplatz zu, nicht jedoch, wo der KiGaplatz sein soll. Solange die Kommune Dir also einen Kindergartenplatz anbieten kann, ist sie ws. aus dem Schneider. Ich würde es aber schon als unverhältnismässig ansehen, wenn dies in Grossstädten oder in Orten mit Ortsteilen so praktiziert würde.

In unserem Ort haben wir drei Kindergärten, die räumlich ziemlich verstreut sind, leider aber nicht dort stehen, wo gerade viele kleine Kinder sind. Von daher war es bei uns schon immer so, dass in diesem „Ausschuss“, den Du ja auch ansprichst, über die Zuteilung der Kinder (auch einzelfallweise) zu den Kindergärten entschieden wurde. Um das ganze für die Eltern ein wenig transparenter zu machen, haben wir jedoch bestimmte Richtlinien erarbeitet, die in der Praxis gut funktionieren.

Das ganze erfordert natürlich Vorarbeit (Bedarfsermittlung, „Grenzziehung“ für die kommenden 3 Jahre, Gespräche mit Eltern usw), zahlt sich aber im Ende aus.

mein Tip: Einfach mal bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob nicht von dort aus auch eine gewisse Einflußnahme möglich ist. Vielleicht gibt es ja schon solche „Richtlinien“. Ansonsten dem Ausschuß den Fall vortragen und um Beratung bitten. Ich würde hier eher das Gespräch suchen als mit irgendwelchen rechtlichen Nahkampfwaffen rumhantieren. Falls sich so etwas rechtlich überhaupt durchsetzen lässt, hätte es Auswirkungen auf alle Kommunen. Und bis dann ein Gericht eine Entscheidung mit solcher Tragweite trifft, geht dein Kind mit Sicherheit schon in die Schule.
Wenn Ihr kommunale und kirchliche Kindergärten im Ort habt, hilft manchmal auch die Argumentation "ich will unbedingt, dass mein Kind katholisch/evangelisch/kommunal (ähem, nicht so unbedingt ganz doll kath./ev.) erzogen wird. :wink:

Hoffe, ich konnte weiterhelfen, ansonsten einfach mal mailen, wenn Dich zB die Richtlinien interessieren

Gruss
Ingo
PS: bin auch aus BaWü und im Bereich der Rottenburger