Hallo,
angenommen, eine Person A hat von Person B eine Halle für Klammottenaufbewahrung für Internetverkauf gemietet.
Jetzt haben A und B zufällig in der Bank den gleichen Menschen C, welcher für deren Geldangelegenheiten zuständig ist.
A wird eines Tages von Bankmensch C angerufen, B hätte ihm ein Fax geschickt, in dem steht, es wäre seit Monaten keine Miete gezahlt worden (was nicht stimmt) und er © möchte, was den bevorstehenden Kredit an A angeht, die Angelegenheit nochmals überdenken, da A nicht kreditwürdig sei. (wie B vom Kredit erfahren hat, ist nicht klar).
Eins noch: die Halle gehört nach „Sicherungsübereignung“ (heißt das so?) der Bank.
Wäre das schon eine Art von Rufschädigung, wenn man wüsste, dass schon andere Bankleute das Fax gelesen haben könnten?
Ich hoffe, ihr versteht meine Formulierung?!
nenkaj
Hallo,
ich verstehe deine Frage so:
Wenn A gegenüber der Bank des B behauptet, B komme seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordentlich nach, wie wäre dies rechtlich zu beurteilen, wenn A weiß, dass seine Behauptung falsch ist?
(Denn alle anderen Informationen scheinen mir unwichtig zu sein, z.B. dass auch A bei der Bank sein Konto hat, und die Frage, ob das nun „Rufschädigung“ ist, denn „Rufschädigung“ ist es sicher, aber das ist nicht der von dir gesuchte juristische Terminus).
Ausgehend davon, dass ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, fallen mir ein:
§ 187 StGB: Verleumdung.
§ 824 BGB: Kreditgefährdung.
Levay
Danke!
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