Regressforderungen bei Hotelstornierung

Hallo,

angenommen eine Gruppe möchte ein gemütliches Wochenende verbringen und bucht
dazu zu einem Pauschalpreis von, sagen wir mal, 1000 Euro ein Haus. Aus mehreren
Gründen kann das Treffen doch nicht stattfinden und die Buchung muss, 10 Tage vor
dem geplanten Wochenendbesuch, die Buchung stornieren. Über Stornokosten wurde
vorher nichts vereinbart, es liegt lediglich eine handschriftliche
Buchungsbestätigung vor, eine Anzahlung wurde ebenfalls weder vereinbart noch
geleistet. Muss die Gruppe mit Regressforderungen rechnen und ggf. in welcher
Höhe?

Danke
Christian

Hallo Christian,

wenn nichts anderes vereinbart ist und der Anbieter die Räumlichkeiten nicht kurzfristig anderweitig vermieten kann, dann bis zu 100%.
Ihr habt einen Vertrag und müßt im Zweifelsfall für den „Schaden“ gegenüber eurem Vertragspartner gerade stehen. Und wenn er die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet kriegt, dann entspricht sein „Schaden“ dem Mietpreis - abzüglich evtl. Frühstück, Reinigungskosten etc.

BTW: IANAL! :wink:

Viele Grüße
Anja

Hallo,
im großen ganzen möchte ich mich meiner Vorposterin anschließen. Aber Hotellerie ist ein ganz komplexes Geschäft.
Alles hängt von der Größe des Hotels ab, in dem du gebucht hast.
Bei einem großen, Internationalen Hotel sollte es kein Problem sein, die Buchung zu stornieren.
Bei einem kleinen Provinzhotel kann es durchaus sein, daß dir Stornogebühren berechnet werden, dies ist aber jeweils von Hotel zu Hotel abhängig.
Wenn du allerdings die Buchung nicht stornierst, können die dir entweder:
a) NO-Show Gebühren berechnen, im allgemeinen 80% des Preises (Keine Mwst, da Schadenersatz)
oder
b) Den vollen Preis berechnen.

Egal um welches Hotel es sich handelt, würde ich darauf hinweisen, daß du daran interessiert bist, die Veranstaltung an einem anderen Tag stattfinden zu lassen, dann sehen die vieleicht von Stornogebühren ab.

Gruß
Sticky

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Hallo,

wenn keine Ausfall/Stornierungskosten vereinbart wurden, fallen bei 10taegiger Stornierung lt. Hotel&GaststaettenVO (dort bitte nachlesen) keine Kosten fuer den Kunden an.

Tipp:
Stornierung per Fax schicken & um Bestaetigung der Stornierung bitten. Freundlich bleiben. :smile:

Gruss
G

wenn keine Ausfall/Stornierungskosten vereinbart wurden,
fallen bei 10taegiger Stornierung lt. Hotel&GaststaettenVO
(dort bitte nachlesen) keine Kosten fuer den Kunden an.

So eine Verordnung ist mir - jedenfalls im deutschen Rechtsraum - nicht bekannt. Insofern würde mich mal ein Link zu dieser Verordnung interessieren. Ich kann mir im übrigen auch nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber in die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen über den Leistungsaustausch in gegenseitigen Verträgen derart weitreichend eingreift. Ganz abgesehen davon, dass ich für solch eine Verordnung schon keine Ermächtigungsgrundlage sehe.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, zöge die „Stornierung“ des Berherberungsvertrages durch den Gast nach allgemeinem (deutschen) Zivilrecht jedenfalls einen Schadensersatzanspruch nach sich, und zwar grundsätzlich in Höhe des vereinbarten Entgeltes abzüglich ersparter Aufwendungen und etwaiger Erlöse, die der Vermieter aus einer anderweitigen Vermietung der Räumlichkeiten erzielen kann.

Danke und ‚Ergebnis‘
Servus,

danke für die Antworten. In diesem Fall hätte sich die Gruppe übrigens auf 30%
Stornokosten mit dem Betreiber verständigt.

Christian