Hilfe, Beschwerde beim BGH.

Von: , Frage gestellt am Mo, 31. Jul 2000

Hilfe,
wer, kann mir helfen einen Beschwerde beim BGH.zubefassen.
Da ich mir kein Anwalt leisten kann. Versuche ich auf diesem wege um mithilfe
Besten Dank im voraus.
hc

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Was ist los?

    Beschwerden zum BGH (Bundesgerichtshof) gibt es gar nicht, sondern nur Revisionen gegen Zivilurteile der Oberlandesgerichte und gegen erstinstanzliche Strafurteile der Landgerichte. In beiden Fällen müßtest Du vorher von einem Anwalt vertreten worden sein.

    Meinst Du das Bundesverfassungsgericht? Aber auch eine Verfassungsbeschwerde erfordert im Regelfall eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs.

    Schreib bitte auf, was Dein Problem ist.

    Django

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re: Was ist los?

      Beschwerden zum BGH (Bundesgerichtshof) gibt es gar nicht ...
      Oh, doch, die gibt es. Etwa die sofortige Beschwerde gegen die durch Beschluß des OLG ausgesprochene Verwerfung einer Berufung als unzulässig, vgl. §§ 567 Abs. 4, 519b Abs. 2 ZPO.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Tillmann

      • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
        Fünf Punkte für den Kandidaten

        Stimmt. Django [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Hilfe, Beschwerde beim BGH.

    Hallo,

    kannst Du vielleicht präzisieren, worum es geht?

    Falls es tatsächlich um eine Revision geht: ohne einen Anwalt geht es leider nicht (vor dem BGH herrscht Anwaltszwang), allerdings gibt es die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall wird Dir ein Rechtsanwalt beigeordnet.

    Eine Verfassungsbeschwerde kannst Du auch selbst einreichen, allerdings ist die Formulierung nicht ganz einfach. Voraussetzung ist, daß ein Grundrecht oder ein Gesetz verletzt wurden.

    Für beide Fälle gilt: es wird nur ein verschwindend geringer Teil überhaupt zur Entscheidung angenommen (BGH: ca. 2 %, BVerfG: ca. 0,5 %).

    Also: laß von Dir hören, vielleicht kann ich Dir helfen.

    Tessa

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