Hilfe, Beschwerde beim BGH.
Von: , Frage gestellt am Mo, 31. Jul 2000
Hilfe,
wer, kann mir helfen einen Beschwerde beim BGH.zubefassen.
Da ich mir kein Anwalt leisten kann. Versuche ich auf diesem wege um mithilfe
Besten Dank im voraus.
hc
Hilfe,
wer, kann mir helfen einen Beschwerde beim BGH.zubefassen.
Da ich mir kein Anwalt leisten kann. Versuche ich auf diesem wege um mithilfe
Besten Dank im voraus.
hc
Beschwerden zum BGH (Bundesgerichtshof) gibt es gar nicht, sondern nur Revisionen gegen Zivilurteile der Oberlandesgerichte und gegen erstinstanzliche Strafurteile der Landgerichte. In beiden Fällen müßtest Du vorher von einem Anwalt vertreten worden sein.
Meinst Du das Bundesverfassungsgericht? Aber auch eine Verfassungsbeschwerde erfordert im Regelfall eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs.
Schreib bitte auf, was Dein Problem ist.
Django
Beschwerden zum BGH (Bundesgerichtshof) gibt es gar nicht ...
Oh, doch, die gibt es. Etwa die sofortige Beschwerde gegen die durch Beschluß des OLG ausgesprochene Verwerfung einer Berufung als unzulässig, vgl. §§ 567 Abs. 4, 519b Abs. 2 ZPO.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
Stimmt. Django
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
kannst Du vielleicht präzisieren, worum es geht?
Falls es tatsächlich um eine Revision geht: ohne einen Anwalt geht es leider nicht (vor dem BGH herrscht Anwaltszwang), allerdings gibt es die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu erhalten. In diesem Fall wird Dir ein Rechtsanwalt beigeordnet.
Eine Verfassungsbeschwerde kannst Du auch selbst einreichen, allerdings ist die Formulierung nicht ganz einfach. Voraussetzung ist, daß ein Grundrecht oder ein Gesetz verletzt wurden.
Für beide Fälle gilt: es wird nur ein verschwindend geringer Teil überhaupt zur Entscheidung angenommen (BGH: ca. 2 %, BVerfG: ca. 0,5 %).
Also: laß von Dir hören, vielleicht kann ich Dir helfen.
Tessa