Hallo zusammen,
müßte unbedingt wissen, seit wann der Gesetzgeber eine zweijährige Hersteller - Garantie vorschreibt?
Danke für die Mühe!
Thomas
Hallo zusammen,
müßte unbedingt wissen, seit wann der Gesetzgeber eine zweijährige Hersteller - Garantie vorschreibt?
Danke für die Mühe!
Thomas
müßte unbedingt wissen, seit wann der Gesetzgeber eine
zweijährige Hersteller - Garantie vorschreibt?
hallo,
vielleicht in 2050 in dem jahr des ersten kontaktes oder in einer brave new world. das gibts nicht.
du meinst sicherlich die 2 jährige frist für gewährleistungsansprüche wegen sach-rechts-mängeln beim kauf. dies ist nun seit dem 01.01.2002 so und wurde durch das schuldrechtsmodernisierungsgesetz ins BGB eingesetzt.
zum weiterlesen: http://www.finanztip.de/recht/online/schuldrechtsmod…
zur abgrenzung garantie / gewährleistung blätter mal runter oder durchsuche das archiv zum brett. die frage kommt wöchentlich 3 mal!
gruss vom
showbee
zur abgrenzung garantie / gewährleistung blätter mal runter
oder durchsuche das archiv zum brett. die frage kommt
wöchentlich 3 mal!
Und deswegen gibt es doch eine prima FAQ zum Thema: FAQ:1152 (Mensch, das ist die erste FAQ-Nummer die ich auswendig kenne…
)
Gruß Stefan
Moin Showbee, Moin Goosi,
da hab ich wohl was verwechselt
.
Danke euch auf jeden Fall ganz herzlich für die prompten Antworten.
Grüße
Thomas
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