Befangenheitsantrag gegenüber Familienrichter

Hallo liebe Experten,
kann man bei Gericht einen Antrag auf Befangenheit gegenüber der Richterin stellen (oder wie nennt man das genau??) nach folgendem Vorfall?: Bei einer Ehescheidung wurde der Umgang mit dem gemeinsamen Kind geregelt. Es gibt allerlei Schwierigkeiten, auch das Jugendamt ist aus bestimmten Gründen anwesend.
Die Richterin trifft folgende Aussage:" ich bin selber Stiefmutter, ich weiß dass die Mütter immer ‚rumzicken‘ (oder so ähnlich…) und ihre Kinder den Vätern nicht geben wollen, bei uns klappt das jetzt auch…"
Der Mutter wurde nun geraten, nachdem es wieder Ärger mit dem Umgang gab, einen Antrag auf Befangenheit zu stellen. ABER: was kann denn die Richterin dafür, daß sie zufällig auch Stiefmutter ist (gut, die Bemerkung hätte nicht zu fallen brauchen…) UND: hätte die Mutter Aussicht auf Erfolg mit dem Antrag? UND falls NICHT: hätte das keine fatalen Folgen bei einer der folgenden Verhandlungen? Vielen Dank für Eure Tips

Die Richterin trifft folgende Aussage:" ich bin selber
Stiefmutter, ich weiß dass die Mütter immer ‚rumzicken‘ (oder
so ähnlich…) und ihre Kinder den Vätern nicht geben wollen,
bei uns klappt das jetzt auch…"

was kann denn die Richterin dafür, daß sie zufällig auch
Stiefmutter ist

Hi,
ich kann nur rein gefühlsmäßig antworten:
Ich finde, dass diese Richterin durchaus voreingenommen ist und zweifle daher, dass sie wirklich objektiv urteilt. Ich vermute vielmehr, dass sie sich bei ihrer Entscheidung von ihren eigenen negativen Erfahrungen leiten lässt. Das könnte man schon als Befangenheit bezeichnen. Ich glaube, ich in deiner Situation würde dazu tendieren, diesen Antrag zu stellen.

Gruß
Nelly

Hallo,

die Befangenheit könnte gegeben sein, allerdings ist die Befangenheitsablehnung immer unverzüglich zu stellen. Sobald weiter zur Sache verhandelt worden ist, hast du damit keine Chance mehr.

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