Nochmal: Aufsichtsrat nimmt Kredit

welche folgen haben aufsichtsrat und aufsichtsratsvor-
sitzender einer genossenschaftsbank zu gegenwärtigen,
wenn der aufsichtsratsvorsitzende von derselben bank
einen kredit in unerlaubter (nach den richtlinien für
genossenschaftsbanken) höhe* genehmigt bekommt und
nimmt?

*(die involvierte bank wollte mit banken aus nachbarorten
fusionieren, um die nötige bilanzsummenhöhe zu erreichen;
das klappte nicht, der kredit war aber schon vergeben)

wie ist zu werten, wenn er später nur seinen vorsitz
niederlegt, ansonsten aber im aufsichtsrat verbleibt,
als der kredit notleidend wird?

Eine Anzeige ist schon von anderer Seite erfolgt und zwar
von einem geschassten Insider (ehem. Vorstand, der nicht
mitspielen wollte und rausgeschmissen wurde).

Es handelt sich um eine Provinzbank im Norden von München,
die bereits das zweite Mal den 'Feuerwehrfonds" in Anspruch
wird nehmen müssen (also pleite ist), nun zwangsverwaltet
wird und wild alle Kredite usw. kündigt.
Mehrere Geschäftsleute (auch ich) sind dadurch ins
Schleudern geraten.
Highlight ist die Kündigung des Girokontos einer Rentnerin,
die um 3 DM überzogen hatte.

Der verantwortliche Vorstand (der der den o.g. rausgeekelt
hat) ist nun endlich auch (als eigentlicher Verursacher des
Gesamtdebakels, er hat -definitiv- ausbildungsmäßig keinerlei
Ahnung vom Kreditgeschäft) „gegangen“ worden. Aber dabei mit
Ehrenbezeugungen („großartige Geste, die poltische Verant-
wortung übernommen zu haben“) überschüttet worden.

Worum es jetzt noch geht:

Der Nachfolger im Aufsichtsratsvorsitz (der den kredit-
nehmenden Vorsitzenden ablöste), wurde von mir (sehr allge-
mein gehalten aber eindringlich) darauf aufmerksam gemacht,
daß dies o.g. Mitglied des Bankvorstands den Aufsichtsrat
vorsätzlich falsch und unvollständig informiert.

Das heißt, spätestens ab dann wußte der Aufsichtsrat darüber
Bescheid, daß er sich, so wie es das Genossenschaftsbanken-
Recht vorsieht, um weitergehende Informationen (eine Art
‚Holschuld‘ des Aufsichtsrats gegenüber dem Bankvorstand)
bemühen muß.

Eben das hat er aber nicht getan, wodurch weiterer Schaden
entstanden sein dürfte (Verursacher zu spät befragt bzw. eliminiert).

Kann nun den Nachfolge-Vorsitzenden des Aufsichtsrats
auch „am Wickel nehmen“?

Ist das was für die Presse??

Danke bis hierher

cu
scope

wird mit dem 3. Posting das Ergebnis besser ?
o.T.

o.T.

ich hoffe es :wink:
immerhin ist es ja auch ausführlicher
cu
scope

es gibt keine folgen, warum auch?
peter

es gibt keine folgen, warum auch?
peter

Du suggerierst, daß man diesem evidenten Mißbrauch
der Treuepflicht taten- und machtlos zusehen muß.
Das ist inkompetent und offensichtlich falsch:
Die Staatsanwaltschaft hat kürzlich, wie soeben
erfahren, sämtliche relevanten Akten in der besagten
Bank und bei beteiligten Dritten beschlagnahmt;
die geschieht i.d.R. nur bei hinreichendem Tatvedacht
auf eine strafbare Handlung.
Si tacuisses…

scope