Hallo,
angenommen, eine Bekannte hat vor 20 Jahren (so ungefähr) einen Kredit mit einem Zinssatz (eff.) von 28,5 % unterschrieben.
weiter angenommen, sie war so doof und auf das Geld (10500 DM) angewiesen, dass die Bank mit einer Geldbotin vorbeibrachte, dass sie ein Blanko-Formular unterschrieben hat, es waren nur die Kreditsumme und die Ratenhöhe vermerkt. Natürlich dürfte sich das schwer beweisen lassen, oder doch mit den heutigen Methoden ? Ich denke an eine Infrarot-Untersuchung des Kreditvertrages.
Angenommen, sie hatte auch weiterhin fin. Schwierigkeiten, so dass mit Mahn- und Pfändungsgebühren heute über 30.000 Euro ausstehen.
Hätte sie Chancen, wegen Wucher gegen die Bank vorzugehen ? Sollte Sie dies über die Schuldnerberatung tun oder per Anwalt ? Wäre es klug, vorzutragen, dass sie den Kreditvertrag unvollständig ausgefüllt unterschrieben hat ?
Gruss
Andreas
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Hi Andreas,
Zinssatz (eff.) von 28,5 %
(10500 DM)
heute über 30.000 Euro
da ist der Wurm drin. 10.500 DM verzinst zu 28,5 % sind nach 20 Jahren 1.582.165 DM (was das in Euro ist, weiß ich jetzt grade nicht). Also bitte die Zahlen prüfen und nochmal von vorne. Dabei gleich klären: Wurde getilgt?
Gruß Ralf
Hallo,
die reine Kreditsumme wurde schon lange getilgt, aber aufgrund der, sagen wir mal chaotischen Lebensumstände ist es bis zur eidesstattlichen Versicherung gekommen.
Leider hat diese (Schimpfwort) vor 2 Jahren Geld geerbt und, anstatt die Schulden zu zahlen, das Geld verschleudert. Sollte nun jemand auf den Gedanken kommen, sich die Kontoauszüge zeigen zu lassen, dann sehe ich pechschwarz. Aber sie konnte ja nicht auf mich hören.
Es stellt sich daher die Frage, wie sinnvoll hier irgendwelche Massnahmen sind, wenn sie mit 1 1/2 Beinen im Gefängnis steht.
Gruss
Andreas
Hi Andreas,
ohne die Unterlagen zu sehen lässt sich aus der Ferne nichts sagen. Ich frage mich halt, welche Bank jemals 28,5 % Zinsen genommen hat, das kenne ich noch nicht mal von der guten alten KKB, auch Kundenbetruxbank genannt.
Gruß Ralf