Hallo an alle Experten,
angenommen jemand bietet bei Ebay als Privatperson Dienstleistungen an wie z. B. Tarot Karten legen Horoskope erstellen oder Übersetzungen in eine andere Sprache, Klavierunterricht, Haushaltshilfe, Begleitservice…
Wie sieht es da rechtlich aus? Muß da ein Gewerbe angemeldet werden?
Darf derjenige das überhaupt? Oder nur wenn es eine einmalige Sache ist?
Neugierige Grüsse
Susanne
Hallo an alle Experten,
angenommen jemand bietet bei Ebay als Privatperson
Dienstleistungen an wie z. B. Tarot Karten legen Horoskope
erstellen oder Übersetzungen in eine andere Sprache,
Klavierunterricht, Haushaltshilfe, Begleitservice…
Wie sieht es da rechtlich aus? Muß da ein Gewerbe angemeldet
werden?
Wenn er es mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, ja.
Bei einer einmaligen (und zwar wirlich einmaligen) Sache, nein. Da kann auch von einer Privatperson eine Rechnung geschrieben werden. Das FA macht da eine Ausnahme.
Darf derjenige das überhaupt? Oder nur wenn es eine einmalige
Sache ist?
- Ja, darf er. Dienstleistungen werden bei eBay oft angeboten, gibt ja sogar eine eigene Rubrik dafür.
Hoffe geholfen zu haben
Gruß
k@@rsten