Polizeieinsatz - wann zahlt der Verursacher?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

meine Frage stammt aus einer deutschen TV-Serie, die ich gerade gesehen habe. Was da an Juristischem verzapft wurde, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Und man soll ja keine Gelegenheit auslassen, dazuzulernen. Folgender Sachverhalt wurde gezeigt:

Ein Schüler sieht, dass sein Kumpel seinen Urlaubskoffer unbeaufsichtigt im Hausgang herumstehen lässt und versteckt ihn in einem benachbarten Biergarten. Die Gastwirte vermuten eine Bombe in dem Koffer, rufen die Polizei, die auch anrückt, die Straße absperrt, Sprengstoffexperten, Hunde und Gottweißwas dabei hat und tut was sie tun muss. Und das kostet natürlich Geld.

In der Serie wurde nun behauptet, der Schüler, der den Koffer in dem Biergarten abgestellt hat, müsse für den Polizeieinsatz möglicherweise finanziell aufkommen.

Auf welcher Grundlage, bitte? Vortäuschung einer Straftat? Das lag ja nicht in seiner Absicht. Grober Unfug? Gibt’s das überhaupt noch? Gibt es einen Tatbestand des „unbeabsichtigten Auslösens eines Polizeieinsatzes“?

Man liest ja immer mal wieder in der Zeitung, dass einer eine Tasche mit Fressalien in der Bahn, am Bahnhof oder sonstwo vergessen hat und damit unwissentlich einen Polizeieinsatz (und Bahnverspätungen) auslöste. Müssen die Leute alle für den Schaden aufkommen? Ist Schusseligkeit jetzt strafbar?

Schon jetzt vielen Dank für erhellende Tipps!
LG
Edith

Hm ich würde mal sagen das zahlt der Steuerzahler.
Dafür zahl ich ja steuern das ein Teil davon für unseren Schutz ausgegeben wird. Wenn da 10 mal eine herrenlose Tasche rumsteht müssen sie halt 10 mal anrücken.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hehe, noch ein Lindenstraßen-Gucker :wink:
Keine Ahnung wie es bei der Entwendung eines Gepäckstücks zur Verarschung des Innhabers aussieht, aber wenn du z.B. auf einem Bahnhof / Zug dein eigenes Gepäck vergisst (was durchaus vorkommen soll…) und deswegen die Grünen anrücken werden dir die Kosten auferlegt.

Hallo Edith,

für einen „Unnötigen Einsatz“ von Rettungskräften (es geht ja nicht nur um Polizeieinsätze…) zahlt der Verursacher…
Dieses ist in den „Sicherheits-und Ordnungsgesetzen“ sowie den dazu ergangenen „Gebühren-Ordnungen“ nachzulesen.

Das hat auch seine Berechtigung…
Weil die Einsatzkräfte dann nämlich für einen echten Notfall nicht verfügba sind…
In deinem Beispiel würden ja zig Leute von Polizei,Feuerwehr und Rettungsdienst „gebunden“ sein,ohne das eine Wirkliche Gefahr besteht…
Denn es ist ja nicht nur das Personal vor Ort im Einsatz,sondern im Falle einer Bombendrohung/Fund wird eine „Alarmkette“ ausgelöst,die auch Krankenhäuser und Hilfsdienste betrifft…

All diese Leute sind dann erst einmal bis zur „Entwarnung“ gebunden…

(Ein Lied davon kann übrigens die Studentin singen,die aus „Spaß“ mal eine „Bombendrohung“ am Düsseldorfer Flughafen „losließ“…die „zahlt“ bis an ihr Lebensende…siehe hier:
http://123recht.net/article.asp?a=8677&p=1)

mfg

Frank

hallo,

was du schreibst, sehe ich auch so. vorallem dass einsatzkräfte für eine anderen einsatz dann nicht zur verfügungstehen. und aus spass ein falsche tatsache melden, ist unverantwortlich.
aber an anderer stelle wurde von alexander gesagt: „aber wenn du z.B. auf einem Bahnhof / Zug dein eigenes Gepäck vergisst (was durchaus vorkommen soll…) und deswegen die Grünen anrücken werden dir die Kosten auferlegt.“ ich würde gern wissen, ob das wirklich so ist, oder besser gesagt: ob/welche bedingungen vorliegen müsssen, damit jemand die kosten tragen muss. oder wo das geregelt ist bzw. nachzulesen ist.
denn: angenommen jemand vergisst oder nur verliert ein (kleineres) gepäckstück, muss derjenige dann im zweifelsfall mehrere tausend (zehntausend euro - in welchem rahmen bewegt sich das?) dafür bezahlen?
oder kommt es auch auf den „melder“ der tatsache an (man könnte ja unterstellen, der wäre hysterisch, oder es angenommen so ein einsatz ist objektiv nicht angemessen)? wie wäre die lage und kostenpflicht dann?

viele grüße, brendan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lieber keinen Notruf betätigen!

Hallo Edith,

für einen „Unnötigen Einsatz“ von Rettungskräften (es geht ja
nicht nur um Polizeieinsätze…) zahlt der Verursacher…
Dieses ist in den „Sicherheits-und Ordnungsgesetzen“ sowie den
dazu ergangenen „Gebühren-Ordnungen“ nachzulesen.

Vielen Dank für die Auskunft. Das leuchtet mir ein.

Dann kann man aber nur dringend davon abraten, Polizei, Notarzt oder Feuerwehr
zu rufen, wenn man sich über die Dramatik einer Situation nicht im Klaren ist.
Vielleicht ist der augenscheinliche Einbrecher gar keiner sondern der Bewohner,
der seinen Schlüssel verloren hat und in die eigene Hütte einsteigt. Nachher ist
man noch dran, wenn man die Sheriffs gerufen hat.

Oder man macht es anonym. Neulich ist vorm Supermarkt eine ältere Dame
umgekippt, der Gatte vermutete aus eigener Erfahrung einen Anfall von
Unterzucker und ließ den Notarzt kommen. Und dann verpisste er sich …

Oder muss jetzt die umgekippte Oma den Einsatz zahlen, wenn ihr
Gesundheitszustand gar nicht bedrohlich war?

Gottogott - da kann man ja in Teufels Küche kommen!

LG
Edith

Sorry, die Antwort ging an den falschen!
Ich lerne es nie, mich wieder bis zu dem freundlichen Menschen zurückzuklicken,
auf dessen Auskunft ich mich eigentlich beziehen wollte.

Hallo,

Dann kann man aber nur dringend davon abraten, Polizei,
Notarzt oder Feuerwehr
zu rufen, wenn man sich über die Dramatik einer Situation
nicht im Klaren ist.

Nö, damit habe ich bisher noch nie Probleme gehabt. Wenn Du den Arzt, die Polizei rufst und davon ausgehst, dass tatsächlich eine Gefahr besteht (und es nicht wirklich offensichtlich ist, dass nichts ist), wirst Du keine Probleme bekommen, das ist wenigstens meine Erfahrung.

  • Vor mir fiel eine Oma um und schlug sich den Kopf an, sie war völlig benommen.
    Ich ließ den Notarzt kommen, der wegen Verständigungsproblemen mit dem Anrufer leider erst nach 20 Minuten kam. Bis dahin ging es der Dame wieder so gut, dass sie nach Hause gelaufen war und ich allein auf den Arzt wartete - der sich für meine Hilfe bedankte und wieder fuhr.

  • Meine Mitbewohnerin stellte, als ich nicht zu Hause war, Gasgeruch in der Wohnung fest. Sie rief die 112 an und löste damit einen ziemlich umfangreichen Feuerwehreinsatz aus (inkl. 2 Notärzten und Polizisten etwa 40 Leute im Einsatz)

  • die Feuerwehr hat kein Gas messen können, versicherte meiner Mitbewohnerin aber trotzdem, dass sie auf Grund ihres Verdachtes richtig gehandelt hat. (Das Gaswerk stelle später einen minimalen Defekt im Filter fest, wodurch tatsächlich ungefährliche, aber „riechbare“ Mengen Gas ausgetreten waren)

  • ein osteuropäischer Wagen lud vor meiner Tür mitten in der Nacht einen nagelneuen BMW auf einen Anhänger. Die herbeigerufenen Polizisten (die meine Anschrift kannten) überprüften alles und ließen die Männer nach 20 Minuten fahren, offensichtlich falscher Alarm.

Im Zweifel rufe ich die Polizei oder den Notarzt an, schildere die Situation genau und lasse dann die Leitzentrale entscheiden, was sie machen - anonym habe ich das noch nie gemacht, und habe auch noch nie Probleme bekommen…

Gottogott - da kann man ja in Teufels Küche kommen!

Viele Grüße
Christian

3 „Gefällt mir“

Guten morgen,

Auf welcher Grundlage, bitte? Vortäuschung einer Straftat? Das
lag ja nicht in seiner Absicht. Grober Unfug? Gibt’s das
überhaupt noch? Gibt es einen Tatbestand des „unbeabsichtigten
Auslösens eines Polizeieinsatzes“?

die Gebührenpflicht ergibt sich nicht aus irgendwelchen Straftatbeständen, sondern - wie Frank schon so richtig sagt – aus Verwaltungsvorschriften. Es hat der zu zahlen, der den Anlaß für den Polizeiansatz gibt. Dies kann (!) im Fall der Tasche der Inhaber sein. Im anderen von Dir skizzierten Fall (einsteigender Wohungseigentümer) muß das aber nicht zwangsläufig der Nachbar sein, der die Polizei anruft. In diesem Fall kann es durchaus sein, daß die Polizei auf den Kosten sitzenbleibt, weil der Eigentümer im eigentlichen Sinne keinen Anlaß geliefert hat (jeder kann seine Wohnung so betreten wie er möchte und muß vorher nicht alle Nachbarn darüber informieren) und der Nachbar nur das tat, was man von ihm erwarten konnte.

Im fall de rTasche sieht das anders aus, weil man davon ausgehen kann, daß jeder Bürger inzwischen so weit sensibilisiert ist, daß er weiß, daß alleinstehendes Gepäck für Beunruhigung sorgt.

Gruß,
Christian

Hallo Brendan,

ja das ist so…allerdings hängt es auch von den Umständen ab…
Gottseidank sind ja bei der „Bundespolizei“ immer noch genug
„Eisenbahner“ im Einsatz,die sehr wohl unterscheiden können,zwischen der
„Vergesslichkeit“ bzw. der „Hektik“ von bestimmten Reisenden und einem
„echten Fund“…
Im Glücksfall wirst du dir einen „Vortrag“ anhören dürfen…
im „Worst Case“ allerdings wird es teuer…

mfg

Frank