Einfordern oder abschreiben ?

Hi,

Die geschichte lief so.
Hab was übers I-Net bestellt (gebr.) ausser Anzeige.
2 Mails,dann hab ich das geld überwiesen.
Dann gewartet…nix.
Mails kamen zurück,email-adresse nich mehr vorhanden.
Dann im Forum gelsen das der herr das gleiche stück 10 leuten verkauft hat und keiner es bekommen hat,aber alle gezahlt haben !

ANzeige bei polizei.
Nach wochen kam zettel von Staatsanwaltschaft,das ihm das nachgewiesen wurde.
Ich nachgehakt nach der realen adresse.
Und bekommen.
Ihm einen Brief geschrieben.
Von ihm einen wiederbekommen in dem stand das er nich zahlen kann (kriegt nur 900 Dm/monat und kann nichma teilbeträge zahlen…blablabla…aber wenn er was hat,wird er es mir schicken.
Zurückgeschrieben…
gewartet…noch mehr gewartet…und immer noch am warten.
Inzwischen 3 Briefe geschrieben…keine antwort…

Was mach ich ? Die kohle vergessen ? Zum anwalt geehen ?
Also ich hab keinen bock anwaltskosten zu zahlen die höher sind als die summe…und auch keine große Lust monatelang zu prozessieren und dann kommt nix dabei raus…
ich glaub ihm zwar nich das er keine kohle hat,aber wie soll ich ihm das nachweisen ?

Antworten bitte an [email protected]

Gruß Christian

In den Taschen den nackten Mannes stecken DM 3000
Kommt drauf an, um wieviel Geld es geht.

Was der Schuldner gemacht hat, ist eine vorsätzliche unerlaubte Handlung, und Schadenersatzforderungen aus so etwas sind in der Zwangsvollstreckung ebenso privilegiert wie Kindesunterhalt, §§ der ZPO spare ich mir.
Nach meinen Erfahrungen - ich verstehe es, dem nackten Mann in die Tasche zu fassen - kann man bei Leuten, die „nichts“ haben, bis ca. DM 3.000,- beitreiben (auf legalem Wege, versteht sich). Die DM 3.000,- umfassen aber Hauptforderung, Anwaltskosten für Hauptsache und Vollstreckung und Vollstreckungskosten; die Hauptforderung dürfte also bei maximal etwa DM 1.800,- liegen.

Geht es um mehr, dann hängt es davon ab, wie alt der Schuldner ist. Junge Leute bis etwa 30 Jahre erholen sich nach solchen „Nummern“ wieder, so daß nach 5-7 Jahren etwas zum Pfänden da ist.

Ist es ein alter Betrüger, dann kannst Du nur im Strafprozeß einen Adhäsionsantrag stellen, das Urteil eingerahmt in die Toilette hängen oder dem Finanzamt als Verlustrechnung präsentieren …

Django

Kommt drauf an, um wieviel Geld es geht.

Was der Schuldner gemacht hat, ist eine vorsätzliche
unerlaubte Handlung, und Schadenersatzforderungen aus so etwas
sind in der Zwangsvollstreckung ebenso privilegiert wie
Kindesunterhalt, §§ der ZPO spare ich mir.

Nein,es geht um kleine Beträge : einmal 250 Dm von einem,einmal 480 von jemand anderem,wo die Tatsache aber die gleich ist…nu sag mir nich ich bin zu gutgläubig das ich zweimal auf sowas reinfalle…weiss ich selber…

Was meinste , wie stehen die chancen ?
Und was kostet MICH DAS ?
Und wo hin sollte man sich wenden ?

Gruß Christian

Chancen gut, Sachkosten mindestens DM 300,-
Chancen sind gut. Gerichts- und VollstreckungskostenVORSCHUß (=Risiko; noch kein Anwaltshonorar berücksichtigt) beträgt mindestens DM 300,-. (Fall von „Soße teurer als Braten“; je höher die Schuldsumme, desto geringer ist prozentual dazu das Kostenrisiko, desto geringer aber auch die Aussicht, das Geld von „normalen Menschen“ wieder eintreiben zu können).

Django

Hi Christian

ich glaub ihm zwar nich das er keine kohle hat,aber wie soll
ich ihm das nachweisen ?

Eine Detektei könnte dir uU helfen und versuchen, den Nachweis zu erbringen, daß diese Person (i.F. ZP genannt)doch über Vermögen verfügt.
Ode vielleicht arbeitet die ZP ja nebenbei und könnte Dir/Euch durchaus Geld zurückzahlen.

Da Du nicht allein betroffen bist, könntest Du Dich mit den anderen Geschädigten in Verbindung setzen und Ihr könntet dann gemeinsam die Kosten für eine Detektei tragen.
Schließlich würde das Ergebnis Euch allen zugute kommen.

Sprich Dich einmal mit Deinem RA ab.
Detektivkosten sind von Fall zu Fall rückerstattungsfähig, sodaß die ZP evtl für die Detektivkosten aufkommen müßte.
Genaueres kann Dir Dein RA dazu mitteilen.

Wenn Du weitere Fragen hast mail mich direkt an.

Gruß, masc
http://www.detektei-conrads.de

Das heisst bei 250 DM an summe lohnt sich das ganze nich…wenn ich da erstmal 300 DM an vorschuss + anwalt zahlen muss…oder wie darf ich das deuten ?

Gru0 und danke Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Hi!

Du kannst einen Mahnbescheid und 2 Wochen nach dessen Annahme durch den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungsbescheid ist ein 30 Jahre gültiger Titel, aus dem man die Zwangsvollstreckung versuchen kann.

Das ist die einfachste Art für Otto Normalverbraucher gerichtlich gegen einen Schuldner vorzugehen.
Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel.

Für den Mahnbescheid musst Du Gebühren entrichten, für den Wert der Hauptforderung bis zu DM 600,- kostet das DM 25,-. Diese Gebühr plus Zinsen auf die Hauptforderung werden auf die Gesamtsumme draufgeschlagen, gehen also in den Vollstreckungsbescheid mit ein.

Gruß Helga

Ist es ein alter Betrüger, dann kannst Du nur im Strafprozeß
einen Adhäsionsantrag stellen, das Urteil eingerahmt in die
Toilette hängen oder dem Finanzamt als Verlustrechnung
präsentieren …

Genau das ist bei mir der Fall: Alter Schuldner (Pensionär) mit offenbar keinem Vemögen. Vollstreckungsbescheid ist gerade durch. GV meint: amtsbekannt ohne pfändbare Habe. EV werde ich wohl demnächst beantragen. Bei Vertragsabschluß kündigte er jedoch eine größere Rückzahlung aus einer Versicherung an außerdem erklärte er, daß er noch diverse private Außenstände hätte. Inwiefern könnte mir hierbei ein Adhäsionsantrag nutzen und was ist das überhaupt? Habe ich da noch ein Druckmittel (Strafantrag wegen betrügerischer Aussagen hinsichtlich zu erwartender Gelder)?

Vielen Dank erst mal.
R o b.