Mahlzeit!
Nur mal so theoretisch durchgespielt …:
der Vater eines Kindes ist von Hartz IV betroffen; dennoch
lehnt das Jugendamt den Antrag auf Stundung des Unterhalts
ab - wie würdet Ihr vorgehen? Fakt ist:
- das Kind hält sich auch oft bei dem Vater auf, daher wird
vom Amt (bisher) auch eine höhere Miete akzeptiert. - die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht
- die Mutter studiert/Kind geht zum Kindergarten
- die Einnahmen des Vaters (ALG II) liegen über dem ges.
Selbstbehalt
Der paritätische Wohlfahrtsverband rät in solchen Fällen zu
einer Änderung eines evtl. bestehenden Unterhaltstitels. Was
ist zu tun? Welche Auswirkungen hat dies auf die Zahlungen an
die Mutter?
Tricky? Oder gibts für solche Fälle schon Urteile?
Danke für Eure Meinungen/Hinweise!
Vince.