Klassenfahrt, Bus nicht verkehrstüchtig

Hallo Zusammen,
angenommen ein Schüler der 10 Klasse hätte heute seine Abschlußfahrt, diese wäre mit dem Bus zu bewerkstelligen. Jedoch wenn der Bus ankäme, hätte er einen Riss in der Frontscheibe, quer durch, mit einzelnen verlaufenen Rissen (ca.5) nach unten und einen Querläufer nach der Mitte hin. Angenommen weiter würde man die Polizei rufen, diese würden den Bus nicht aus dem Verkehr ziehen, aber den Eltern raten, das sie ihre Kinder nicht mit diesem Bus fahren lassen.
Das Busunternehmen hätte aber den Standpunkt, wir haben unsere Pflicht erfüllt und könnten fahren, also müsste die Anfahrt 2 Stunden entrichtet werden.
Die Schüler würden vom Reisebüro einen neuen verkehrstüchtigen Bus nach 5 Stunden! Wartezeit erhalten (anderes Unternehmen)
Müsste die Anfahrt tatsächlich gezahlt werden?
Dank und Gruß
Plö
*die Heute wieder ziemlich neugierig ist :wink:*

Servus!

Interessanter Fall. Ich tendiere spontan zur Rechtsauffassung des Busunternehmens, da das fahrzeug offensichtlich ja doch verkehrssicher genug war. Eine Gefahr für die Fahrgäste sehe ich jedenfalls nicht, weder durch Splitter, da Verbundglasscheibe, noch - bei 100 km/h - durch den Sog, der die Fahrgäste nach draußen ziehen könnte.

Servus!

Grützi und Hallo :wink:

Interessanter Fall. Ich tendiere spontan zur Rechtsauffassung
des Busunternehmens, da das fahrzeug offensichtlich ja doch
verkehrssicher genug war.

Ja aber die Scheibe hätte Schlimm ausgesehen und wäre mit Paketklebeband unten geklebt gewesen.

Eine Gefahr für die Fahrgäste sehe
ich jedenfalls nicht, weder durch Splitter, da
Verbundglasscheibe,

Kann das nicht reissen und aus der Fassung fallen, der Riss wäre ganz durchgewesen und nicht nur bisschen angeritzt.

noch - bei 100 km/h - durch den Sog, der
die Fahrgäste nach draußen ziehen könnte.

Horrorszenario einer Mutter: Scheibe zerbirst nach Steinschlag von einem vorfahrendem LKW (einer wäre ja schon vorhanden gewesen) und der zweite Stein wäre etwas größer. Die Scheibe fällt dem Fahrer ins Gesicht, der reisst das Steuer um und haut in die Leitplanke (günstigenfalls) eher in einen tieferen Graben mit den Kindern darin.
Das mit dem Sog ist mir schon klar *lol* aber o.g.
Gruß Plö

Hallo
schau mal hier nach:

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Gruss
Hermann

Hallo,

also zumindest nach § 19,Absatz 2 STVZO hätte die Polizei das Fahrzeug
stillegen können,da eine
„Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer“ zu erwarten wäre…
(Rißbildung in der Scheieb kann sich plötzlich zum „Splittern“ der
ganzen Scheibe und damit wegfallen des „Sehfeldes“ des Busfahrers
entwickeln…bei privaten Pkw wird da komischerweise immer
eine „Mängelkarte“ geschrieben…)

mfg

Frank