Hallo Rechtsgelehrte. Angenommen, ein Freiberufler müsste für eine Zeugenaussage aufs Gericht, wie macht er Verdienstausfall geltend? Müsste er ein Schreiben seines Auftraggebers vorlegen? Die Richtigkeit seines Tagessatzes (durch Kontoauszüge…) belegen? Gruß, Hans
hallo hans,
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zuseg/__2.html
gibt die antwort: nachweis mit letzter BWA oder letztem steuerbescheid wo der gewinn drinn steht. den kann man dann auf die arbeitstage / arbeitsstunden runterrechnen.
gruss vom
showbee
Hallo Showbee,
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zuseg/__2.html
gibt die antwort: nachweis mit letzter BWA oder letztem
steuerbescheid wo der gewinn drinn steht. den kann man dann
auf die arbeitstage / arbeitsstunden runterrechnen.
Naja…
Welcher Selbständige berechnet seine Arbeitsstunde mit „Gewinn nach BWA / Anz. Jahresarbeitsstunden“?
Oder anders gesagt: Wenn ein Selbständiger pro Stunde „Gewinn nach BWA / Anz. Jahresarbeitsstunden“ Geld heranschafft, so macht er im aktuellen Jahr garantiert ein dickes Minus!
Grüße von
Tinchen
BWA ist nicht BWA!
Welcher Selbständige berechnet seine Arbeitsstunde mit „Gewinn
nach BWA / Anz. Jahresarbeitsstunden“?
Oder anders gesagt: Wenn ein Selbständiger pro Stunde „Gewinn
nach BWA / Anz. Jahresarbeitsstunden“ Geld heranschafft, so
macht er im aktuellen Jahr garantiert ein dickes Minus!
hi,
wie denn sonst? gehörst du auch zu den selbstständigen, die ihren „gewinn“ am kontostand messen? oder hast du nur eine „ergebnisrechnung“ also die steuerliche gewinnermittlung. die betriebswirtschaftliche auswertung (BWA) ist eben nicht nur ein „abklatsch“ der bilanzierung nach steuerrecht, sondern soll alles enthalten.
hier sind neben tatsaechlichen aufwendungen auch kalkulatorischen posten einsetzbar.
wenn deine „BWA“ oder was es auch immer ist, ein MINUS auswirft, solltest du tatsächlich dein unternehmen auf tragfähigkeit überprüfen oder dein zahlenwerk in zukunft nicht mehr „BWA“ nennen!
oft werfen steuerberater die laufende steuerliche buchführung monatlich aus BWA aus, hier werden meist nur die geldflüsse gebucht (massengeschäft), aber die feinheiten vergessen. das faengt bei den unterjährigen abschreibungen an, bei der monatlichen rückstellungsbildung / auflösung bzw. bei der buchung von kalkulatorischen posten (unternehmerlohn ist steuerlich nicht abzugsfähig, wohl aber als kalkulatorischer posten denkbar).
wie man sich entscheidet ist jedem selber überlassen. ich persönlich finde die BWA ex-kalk-netto-unternehmerlohn am saubersten, da man hier nur sozialausgaben und einkommensteuern als „unternehmerlohn“ ansetzt, den echten unternehmerlohn dann aus dem gewinn ersieht…
gruss vom
showbee
okay, wenn aber…
der Zeuge einen Job sausen lassen müsste, der ihm ein Honorar, von sagen wir, 210 Euro eingeracht hätte, das auch nicht runtergerechnet werden könnte auf die anteiligen 4 Stunden (weil weg ist weg), wie könnte er das dem Gericht begreiflich machen?
hi,
das geht nicht! koennte ja jeder kommen und sagen, mir ist der gewinn des lebens entgangen. deswegen wird ja auf den durchschnittlichen letzten verdienst abgestellt.
sonst kommen die arbeitnehmer und lassen sich bestätigen, sie hätten ja gerade jetzt als vorstand bei einer AG anfangen können und nur wegen der zeugenaussage ist der job futsch.
jeder gewerbetreibende würde natuerlich umsatzausfälle etc. anbieten.
gerecht ist es, wenn man sich am letzten einkommen richtet. stell dir vor, es würde eine erstattung nach tabelle geben. bspw. erstattung nach stundenvergütung eines 45jährigen BAT-W Va ?! wäre noch pauschaler und noch ungerechter im einzelfall!
es geht: einzelfallgerechtigkeit vs. einfachheit und nachprüfbarkeit.
gruss vom
showbee