Hallo,
nehmen wir einmal an, Person B leiht sich bei Person A 35 EUR.
Person A überweist Person B termingerecht zum fälligen Termin den Betrag von 35 EUR.
Als Verwendungszweck schreibt Person A (als Gag)
„für sexuelle Gefälligkeiten“ auf den Überweisungsschein.
Kann so ein „Gag“ rechtlich für Person A „nach hinten“ losgehen?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Schönen Gruß
Christian
P.S.: Ist ein rein hypothetischer Fall.