Überweisungsverwendungszweck 'missbraucht'

Hallo,

nehmen wir einmal an, Person B leiht sich bei Person A 35 EUR.

Person A überweist Person B termingerecht zum fälligen Termin den Betrag von 35 EUR.

Als Verwendungszweck schreibt Person A (als Gag)
„für sexuelle Gefälligkeiten“ auf den Überweisungsschein.

Kann so ein „Gag“ rechtlich für Person A „nach hinten“ losgehen?

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Schönen Gruß

Christian

P.S.: Ist ein rein hypothetischer Fall.

lol

Als Verwendungszweck schreibt Person A (als Gag)
„für sexuelle Gefälligkeiten“ auf den Überweisungsschein.

Hallo Christian,

Sollte der Empfänger irgendwas unternehmen, könnte der Überweisende ja immer noch so argumentieren, daß er die 35€ für eine Prostituierte ausgegeben hat. Somit ist das Leihen des Geldes ja in irgend einer Form doch eine sexuelle Gefälligkeit, da der Leihendem ja die gefälligkeit getan hat, ihm den Sex zu ermöglichen.

Fiel mir spontan dazu ein.

Gruß
Sticky

Ei ei ei
Hi Ralf,

ich stelle mich gleich eine Runde in die Ecke und schäme mich.

Danke für die Links. :smile:

Schönen Gruß

Christian

Literarische Korrektur
„(…) naht ihr euch wieder, schwankende Gestalten (…)“.

Klugscheißen rules :wink:

Ciao, Wotan

Kann so ein „Gag“ rechtlich für Person A „nach hinten“
losgehen?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
P.S.: Ist ein rein hypothetischer Fall.

Das hängt erstens vom Geschlecht der verschiedenen Personen ab, dann von Sympathie, usw.

Hallo,

auch wenn das Thema schon intensiv diskutiert wurde, hier noch 2 Informationen:

Banken sind verpflichtet, in ihren Zahlungsverkehrssystemen Vorkehrungen zu treffen, um Geldwäsche zu vermeiden. Praktisch erfolgt dies über entsprechende Filtersoftware, die u.a. auch den Verwendungszweck überprüfen. Ich denke , dass „sexuelle Dienstleitung“ im Hinblick auf Geldwäsche von einem Filter nicht erfasst wird, würde aber niemandem empfehlen Begriffe wie „Drogen“, „al Quaida“ oder ähnliches zu verwenden.

Aus der Presse ist mir ein Fall bekannt, in dem eine Bank den Verwendungszweck „Schutzgeld“ ausgefiltert hat und (pflichtgemäß) die Staatsanwaltschaft informiert hat.

Hi,

Aus der Presse ist mir ein Fall bekannt, in dem eine Bank den
Verwendungszweck „Schutzgeld“ ausgefiltert hat und
(pflichtgemäß) die Staatsanwaltschaft informiert hat.

interessant.
Muss mal die AGBs einiger Banken studieren,
ob da was entsprechendes darüber steht.

Schönen Gruß

Christian

Hallo,

Muss mal die AGBs einiger Banken studieren,
ob da was entsprechendes darüber steht.

die Mühe kannst Du Dir sparen. Die AGB aller Kreditinstitute in Deutschland sind bis auf ein paar redaktionelle und institutsgruppenbedingte Unterschiede gleich und darüber hinaus steht von derartigen Dingen auch nichts drin.

Gruß,
Christian