Erbschaft und Harz IV

Vorweg: Sollte ich im falschen Brett sein, MOD, nicht böse sein. Aber verschieben in Ämter und Behörden wäre nett. Danke.

Hallo ,
In einer Tafelrunde, erzählte einer, er hätte 21 000 € geerbt.
Sofort entbrannte eine Diskution.
Die einen, ich auch, meinten er hätte somit keinen Anspruch mehr auf Harz IV.
Was ist nun richtig?
Darf er das Geld annehmen? Muss er das der AB oder Arge mitteilen?
Was ist wenn er das Geld auf sein Konto überweisen lässt? Wird das AB oder Arge dahinter kommen? Lässt er das Geld auf das Konto seine Frau, Tochter oder x Überweisen?
Tausend Fragen. Wer w-w-was?
Gruß
Claude
PS: War vor einer Woche (Total verpennt , oder war da Alohool im Spiel?) und ich hatte versprochen diese Frage hier mal zu stellen.
Nun steht er hier, und will eine Antwort haben.

Hi Claude,

soweit ich weiß, muß man alles angeben, gleich ob Erbschaft, Lotto, Geld gefunden, Geld geraubt (naja)…

Vielleicht in eine neue Selbständigkeit finanzieren?

http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Arbeitsl…

Ciao,
Romana

Salut ma poule,

Ja, der Erbe muß die Erbschaft angeben.
Übersteigt diese die Freibetragsgrenze, so wird ihm vom Arbeitsamt vorgerechnet, wie lange er damit auskommen muß.

Gruß
Sticky