Eigenheimzulage und MwSt

Angenommen, man möchte im nächsten Frühjahr ein Einfamilienhaus bauen.

  1. Angenommen, man ist verlobt, möchte aber nächstes Jahr heiraten. Kinder gibt es nicht. Hat dies einen Einfluss auf die Höhe der Eigenheimzulage (soll ja noch gezahlt werden, sofern der Bauantrag dieses Jahr noch einreiecht wird)?

  2. Angenommen, man möchte mit einer Baufirma bauen. Ist die MwSt. fällig, die bei Vertragsabschluß geltendes Recht ist oder jene, die bei Rechnungsstellung gilt?

hi,

lies mal hier:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

der umsatz würde aufgeteilt, die leistungen die per 31.12. erstellt wurden (bspw. keller und EG) werden mit 16% berechnet, was ab 01.01. erstellt wird (bswp. OG, innenausbau) wird mit 18% berechnet.

wenn du also erst 2006 mit dem bau beginnst und die USt tatsaechlich erhöht wird, „profitierst“ du voll von der steuererhöhung.

gruss vom

showbee