Angenommen, man möchte im nächsten Frühjahr ein Einfamilienhaus bauen.
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Angenommen, man ist verlobt, möchte aber nächstes Jahr heiraten. Kinder gibt es nicht. Hat dies einen Einfluss auf die Höhe der Eigenheimzulage (soll ja noch gezahlt werden, sofern der Bauantrag dieses Jahr noch einreiecht wird)?
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Angenommen, man möchte mit einer Baufirma bauen. Ist die MwSt. fällig, die bei Vertragsabschluß geltendes Recht ist oder jene, die bei Rechnungsstellung gilt?