Woher weiß die GEZ, wo man wohnt? Was tun? AlG II!

Hallo,

jemand ist umgezogen.

Prompt hat er eine Rechnung von der GEZ erhalten.

Dabei hat er

1.) denen seine neue Adresse gar nicht mitgeteilt
und
2.) hat er bei denen keine Geräte angemeldet.

Meine Fragen:

1.) Wie sind die an seine Adresse gekommen? Ist das rechtens?
2.) Muss er auf deren Brief/Rechnung antworten und bezahlen bzw. denen etwas mitteilen oder brauch er sich nicht zu melden und kann die Rechnung getrost gen Ablage P befördern?
3.) Er bezieht zurzeit AlG II! Muss er überhaupt an die GEZ Gebühren bezahlen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo,
3.) Er bezieht zurzeit AlG II! Muss er überhaupt an die GEZ
Gebühren bezahlen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.

Hi Jerry!
Am besten den Arbeitslosengeldbescheid an die GEZ schicken und befreien lassen oder schreiben, dass keine Rundfunkgeräte vorhanden sind. Weitere Infos auf Anfrage unter meiner Email.
Viel Glück
CF FJ

Ich glaube seit einem Jahr oder 2 darf die Gez Daten der Gemeinden fordern und von Telefongesellschaften. Und ein Nachsendeantrag bietet Ideale Bedingungen. Bitte nicht nachsenden sondern mit neuer Adresse zurück.
Außerdem werden VM befragt wo sind die denn hin .

Ja und dann kommen halt die AW ja die sind nach … 123455Stadt

Ab in die
Rundablage

wenn man kein Gerät hat.

Nicht reinlassen wenn die kommen

Übrigens ab dem 01.01,2006 sind InternertPC Gebührenpflichtig
Dank Heide Simonis.

Am besten die wählen die mit der Gebührenschneiderei nichts zu tun hatten d.h. Tritt in den A… der „demokratischen Parteien“

Wolfgang.

Rückumschlag mit Blei füttern und ohne Marke an die Blutsauger
.:wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube seit einem Jahr oder 2 darf die Gez Daten der
Gemeinden fordern und von Telefongesellschaften.

Die GEZ erhält seit Beginn der Verwendung elektronischer Datenverarbeitung Daten von den Gemeinden, was durch das Datenschutzgesetz ausdrücklich geschützt wird.

Nachsendeantrag bietet Ideale Bedingungen. Bitte nicht
nachsenden sondern mit neuer Adresse zurück.
Außerdem werden VM befragt wo sind die denn hin .

VM=Vermieter? Wenn ja, dann ist das nun wahrlich Quark.

C.

Hi,

ergänzend zu den Postings der anderen Mitglieder,
hier der Link zum aktuellen Rundfunksstaatsvertrag: http://www.gez.de/docs/staatsvertrag_2005.pdf

Es empfiehlt sich, diesen gut vorher durchzulesen
(vor allem Paragraph 3), bevor in irgendeiner Weise
mit der GEZ Kontakt augenommen wird.
Erfahrungsgemäß zitieren die GEZ-Mitarbeiter
fehlerhaft und unwahr.

Schönen Gruß

Christian

Hallo Jerry,

Zusätzlich zu den bereits genannten Antworten gibt es noch die „Gebühreneintreiber“ der GEZ. Das sind die Typen, die bei unbescholtenen Bürgern Sturm klingeln. Die haben Karteikarten, mit allen Daten, die die GEZ über die Leute gespeichert hat. Da DIE nur auf Provisionsbasis bezahlt werden, sind die natürlich scharf drauf, Neue Bewohner in Ihrem Bezirk ausfindig zu machen. Die gehen dann von Haus zu Haus und schauen nach, ob irgendwelche neuen Namen auf den Klingeln/Briefkästen stehen.

Gruß
Sticky

Wenn man keine Rundfunkgeräte/TV hat, sollte man sich natürlich auch nicht befreien lassen, sonst hängen die einem auf der Matte sobald man wieder arbeitet…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

1.) Wie sind die an seine Adresse gekommen? Ist das rechtens?

Adressabgleich mit der Dt. Post. Ist rechtens und Standard.

2.) Muss er auf deren Brief/Rechnung antworten und bezahlen
bzw. denen etwas mitteilen oder brauch er sich nicht zu melden
und kann die Rechnung getrost gen Ablage P befördern?

Wenn du kein Gerät hast bzw. schon angemeldet bist, schmeiss den Brief einfach weg.

3.) Er bezieht zurzeit AlG II! Muss er überhaupt an die GEZ
Gebühren bezahlen?

Dies wird dir dein Berater sagen können.

Gruß
Falke

Die GEZ erhält seit Beginn der Verwendung elektronischer
Datenverarbeitung Daten von den Gemeinden, was durch das
Datenschutzgesetz ausdrücklich geschützt wird.

Das stimmt nicht!
Es ist ausdrücklich ersteinmal verboten. Jedoch gibt es einzelen Ländergesätze, die dies wiederrum erlauben. Dies handelt leider jedes Bundesland anders.

Man könnte der GEZ ja jedesmal Arbeit verursachen und Auskunft bei jedem Schreiben verlangen, dass sie angeben, wann, wer, zweck usw. die Daten erhoben wurden und um Löschung bitten, da man selbst (wenn dem so ist) keine GEZ zahlen müße …

Es ist ausdrücklich ersteinmal verboten.

Tatsächlich? Wo steht denn das?

Um Dich nicht auflaufen zu lassen, sei Dir dieser Paragraph ans Herz gelegt:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/bdsg/bdsg2…

Gruß,
Christian