Wie ist es eigentlich, wenn man Bilder von Veranstaltungen veröffentlicht? Braucht man dort vorher die Einwilligung des Urhebers oder nicht?
Ich meine damit z. B. das Sandskulpturen-Festival, was schon mehrmals in Berlin stattfand. Wenn ich jetzt dort hingehe und privat Bilder schieße, darf ich die Bilder dann ohne Weiteres veröffentlichen?
HAllo MAthias, du bist doch der Urheber der Fotos, dann darfst du die auch veröffentlichen. Wenn allerdings ausser Sand noch andere Personen auf dem bild sind, musst du die eigentlich fragen, da jeder das Recht auf das eigene Bild hat. Das wird aber nur schwer möglich sein, all die Leute zu befragen, die dir zufällig vor die Linse laufen.
Daher kannst du den halblegalen Weg gehen, die Bilder erst einmal veröffentlich und einen Zusatzhinweis anbringen"Sollte sich jemand in seinen persönlichen Rechten verletzt fühlen mail to: mathias" dann ist das schon ok, denn du gibts den Leuten die Möglichkeit das betreffende Foto wieder aus dem Internet entfernen zu lassen, sofern sie sich dran gestört fühlen. Gib den Fotos sinnvolle Namen, damit sie gut gefunden werden, dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
Schöne Grüße Susanne
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danke für deine Antwort. Naja, ich dachte eigentlich, dass erstmal der „Urheber“ dieser Kunstwerke der ist, der sie errichtet hat. Und wenn jemand diese einfach so abfotografiert…
Da liegst du genau richtig, so ist es nämlich da gibts auch ein
passendes Urteil:" verhüllter Reichstag ".
Hintergrund ist daß bei zeitlich begrenzten Kunstinstalationen
auch auf öffentlichem Grund das Urheberrecht des Künstlers greift.
siehe auch www.bildkunst.de
Hinweise wie ich entferne dann sofort, email genügt etc. schützen
nicht nur vor Klage nicht, nein es ist auch der Hinweis oder Beweis
dafür, daß der Rechteverletzter sich der Tat bewust ist.
OL
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