Verein Vorstand mach alles

Mal angenommen in einem Verein wird die Jahreshauptversammlung abgehalten.
Der Geschäftsführer macht bei der Versammlung den Kassenwart den Kassenprüfer und den Schriftführer, Wenn in der Satzung nichts darüber drinsteht darf dann so was sein. Es ist gewissermaßen der Bock zum Gärtner geworden. Eine Kassenprüfung findet nicht statt es war nur Eine die die Kassenprüfung verlangte der Rest 11Leute gab sich mit der Erklärung des Geschäftsführers zufrieden es sei alles in bester Ordnung.

Gibt es Vorschriften über den Ablauf und Bedingungen im Gesetz wenn dei Satzung sowas nicht hergibt.

Beernaert

Hallo Pascal,

Gibt es Vorschriften über den Ablauf und Bedingungen im Gesetz
wenn dei Satzung sowas nicht hergibt.

Solange satungsgemäß (v.a. Vereinszweck) verhalten wird und sich der Vorstand oder ein anderer sich nicht am Vereinsvermögen sich selbst bereichert bzw. fahrlässig dem Verein schadet, gibt es keine Handhabe gegen den Vorstand.

es war nur Eine die die Kassenprüfung verlangte der Rest (11 Leute)
gab sich mit der Erklärung des Geschäftsführers zufrieden es sei
alles in bester Ordnung.

Hier liegt das Problem. Warum ist dies das so ?

Ciao maxet.

Hi,
schau doch mal ins Vereinsgesetz, vielleicht hilft das weiter (ich hab jetzt nicht reingeschaut, nur den Link gesucht):
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/gesetze_vereinsges…

Gruß
Nelly

Hi Beernaert,

das Vereinsrecht sagt zu solchen Dingen wenig bis nichts, weil es Sache des Vereins ist, sich eine Satzung zu geben. Solange eine Vereinssatzung nicht gegen Gesetze verstößt, ist alles in Ordnung. Und wenn die Generalversammlung den Vorstand entlastet, sollte auch alles in Ordnung sein. Im Übrigen lassen sich Satzungen durchaus ändern, das müssen jedoch die Mitglieder tun.

Gruß Ralf

Leider lässt sich aus der Frage nichts entnehmen, was die Satzung hierzu sagt.
Aber mal ein Urteil hierzu:
(es gibt dazu mehrere ältere Urteile gleichen Tenors, die aber im internet nicht erreichbar sind)

http://www.vereins-office.de/forumVerein/forumShowAr…

„…Im mehrgliedrigen Vorstand eines eingetragenen Vereins ist Personalunion bei mehreren Vorstandsposten nur zulässig, wenn die Satzung diese Möglichkeit ausdrücklich einräumt (LG Darmstadt, Beschluss v. 04.07.1983 - 5 T 499/83 = Rpfleger 1983, 445).
Selbst durch ein Vorstandsbeschluss kann eine solche Personalunion (ohne Satzungsänderung) nicht bewirkt werden, da dies auf eine eigenmächtige und nicht zulässige Verkleinerung des Vorstandes hinauslaufen würde…“

Gruß
Peter

Hi,
schau doch mal ins Vereinsgesetz, vielleicht hilft das weiter
(ich hab jetzt nicht reingeschaut, nur den Link gesucht):
http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/gesetze_vereinsges…

habe ich da etwas übersehen?
Es geht um einen Verein in Österreich?
Gruß
Peter

Sorry!!!
Uups, da hab ich nicht aufgepasst!! Sorry!
Dann nehmen wir halt dieses:
http://dejure.org/gesetze/VereinsG

Gruß
Nelly

Uups, da hab ich nicht aufgepasst!! Sorry!
Dann nehmen wir halt dieses:
http://dejure.org/gesetze/VereinsG

Das gibt für die Fragestellung auch nichts her

wenn schon dann §21 ff BGB und die Rechtssprechung hierzu

http://dejure.org/gesetze/BGB/21.html

Liebe Grüße
Peter