Personalakten nach Konkurs

Hallo,

mein Rechtsempfinden zeigt taube Stellen.
Was ist passiert:
Die Firma in der ich tätig war, ist nach dem Konkursverfahren nicht mehr vorhanden (normal!)
Auf Anfragen nach einem Zeugnis, verwies man mich an den ehem. Geschäftsführer. Der hat alle Personalakten bei sich im Keller (oder so)!

Laut Auskunft des Konkursverwalters ist es OK, dass meine Personalakte von der „in Konkurs gegangenen“ Firma (kein Nachfolger, alles abgeschlossen) bei meinem Ex-Chef liegt.
Man begründete es damit, dass die Aufbewarungspflicht eingehalten werden muß. Man könne dieses aber der Kanzlei (Konkursverwalter) nicht zumuten !?

Freu mich auf Antworten,

Lina

Du hast auf jeden Fall das Recht Deine Unterlagen zurück zu verlangen. Das würde ich an Deiner Stelle auch tun. Wer weiss was im Keller Deines Ex-Chefs passiert. Bei Dir sind sie bestimmt besser aufgehoben falls Du die Unterlagen mal benötigst.

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Hallo,

Zurückverlangen ist gut, da werd ich wohl eine Kopie bekommen.
Wie steht’s um die Aufbewahrungspflicht? (30 Jahre).
That’s not my job!
Ist der Konkursverwalter aus jeder Pflicht entlassen?

Danke für jede Antwort,

Lina

Das kann ja eine Grundsatzdiskussion werden, denn wer weiß schon, was aus den Akten (Personalakten) der pleite gegangenen DDR-Betriebe geworden ist? Ich möchte nicht wissen (oder eigentlich schon, doch der Aufwand ist zu hoch), was mit den Daten passiert, die gesammelt wurden in den vielen vergangenen Arbeitsstätten meiner DDR-Zeit (12 Betriebe!).

André