mal zwei Fragen zum Mahnen von einem juristisch eher Unbeleckten.
Wenn man jemanden mahnen möchte, und man möchte die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen, weil man nicht so genau weiß, wie das geht und was zu beachten ist, dann kann man doch die entstehenden Kosten dem Gemahnten in Rechnung stellen, so daß dem Mahnenden unterm Strich keine Kosten entstehen, oder?
Wenn der Mahnende nun ein armer Schlucker ist und Beratungshilfe beantragt hat, kann er die zehn Euro, die er dem Anwalt als Gebühr hinblättern muß, vom Gemahnten zurückverlangen?
Wenn man jemanden mahnen möchte, und man möchte die Hilfe
eines Anwalts in Anspruch nehmen, weil man nicht so genau
weiß, wie das geht und was zu beachten ist, dann kann man doch
die entstehenden Kosten dem Gemahnten in Rechnung stellen, so
daß dem Mahnenden unterm Strich keine Kosten entstehen, oder?
Genau so ist es.
Wenn der Mahnende nun ein armer Schlucker ist und
Beratungshilfe beantragt hat, kann er die zehn Euro, die er
dem Anwalt als Gebühr hinblättern muß, vom Gemahnten
zurückverlangen?
Grundsätzlich ist das nicht vorgesehen. Die Beratungshilfegebühr dient zum einen als kleines Trostpflaster für den Anwalt, der seinem Taschengeld vom Staat monatelang hinterherläuft, zum anderen wird damit ein Ausufern verhindert, denn wenn beratungshilfe komplett kostenlos wäre, würden die Leute mit jedem kleinkram zum Anwalt rennen. So hätte dann jeder arme Schlucker ein kostenloses „Sekretariat“.
Es ist aber alles verhandelbar. Der Anwalt ist bei wirklich armen Schluckern nicht verpflichtet, die 10 Euro zu nehmen. Außerdem steht dem Anwalt gegen den Schuldner die gesetzliche Vergütung zu, und wenn die höher ist als das Entgelt aus der Landeskasse (was keine große Kunst ist), könnte es sein, dass sich der Anwalt durch Rückzahlung der EUR 10,- erkenntlich zeigt. Eigentlich ist es ja nicht gerecht, dass Beratungshilfemandanten im Endeffekt etwas zahlen müssen und die anderen nicht. aber wie gesagt: Ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner besteht nicht.
Eine Mahung kann man eigentlich vergessen. Die kann man auch bequem zufaxen. Was juristisch zählt, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid - einfach zu beantragen.
Wenn man jemanden mahnen möchte, und man möchte die Hilfe
eines Anwalts in Anspruch nehmen, weil man nicht so genau
weiß, wie das geht und was zu beachten ist, dann kann man doch
die entstehenden Kosten dem Gemahnten in Rechnung stellen, so
daß dem Mahnenden unterm Strich keine Kosten entstehen, oder?
Genau so ist es.
Würde das nicht voraussetzen, dass sich der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der arme Schlucker des Anwalts bedient, bereits in Verzug befindet?
Würde das nicht voraussetzen, dass sich der Schuldner zu dem
Zeitpunkt, zu dem sich der arme Schlucker des Anwalts bedient,
bereits in Verzug befindet?
So ist es auch. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Schuldner sich bereits in Verzug befindet oder leicht in Verzug zu setzen ist. Ohne Verzug gibt’s natürlich auch die Ersatzpflicht nicht.
Wenn der Mahnende nun ein armer Schlucker ist und
Beratungshilfe beantragt hat, kann er die zehn Euro, die er
dem Anwalt als Gebühr hinblättern muß, vom Gemahnten
zurückverlangen?
Ja - Mahngebühren kann man dem Schuldner zusätzlich berechnen.
Ich habe aber einen guten Tip für Dich: www.mediafinanz.de
Das ist ein Online-Inkassobüro, die kosten Dich gar nichts (Gebühren nehmen die vom Schuldner) und die „nerven“ den erstmal mit Briefen, Anrufen, SMSen etc.
Habe mit Mahnbescheiden bzw. den daraus erhaltenen Titeln nur schlechte Erfahrungen gesammelt… Eine ganze Menge Geld investiert und nichts bekommen - die Gerichtsvollzieher sind solche Weicheier und lassen sich von den Schuldnern sonstwas erzählen (Kein Geld etc.). Nachweislich verkauft einer der Schuldner aber über die Bekannte Artikel für 500 Euro/Stück. Obwohl ich das dem Gerichtsvollzieher mitgeteilt habe und Beweise geliefert habe, macht der nichts…
Bei Mediafinanz habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht - habe heute das geschuldete Geld für den 1. Fall auf mein Konto überwiesen bekommen und beim 2. (offenen) Fall wurde ebenfalls schon eine Zahlungsvereinbarung getroffen.
Das ist das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Das kann nichts dafür, dass Du das Brett „Kommerzielle Werbung“ nicht gefunden hast. Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, dass ein solches Brett hier fehlt.
Das ist das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“. Das kann nichts
dafür, dass Du das Brett „Kommerzielle Werbung“ nicht gefunden
hast. Vielleicht gibt es ja einen Grund dafür, dass ein
solches Brett hier fehlt.
Sorry, wußte nicht, dass man eine Firma nicht empfehlen darf.
Werd mich in Zukunft daran halten.