Ich habe in meiner gemieteten Wohnung innen Rollos, die durch falsche Anbringung des Vermieters nicht zu nutzen sind, und entfernt werden müssen.
Außen an den Fenstern weigert sich der Vermieter Jalousien oder Rolläden anbringen zu lassen.
Also habe ich jetzt (außer mit Gardinen) keine Möglichkeit meine Fenster abzudecken.
Ist dies ein mietabzugsberechtigter Mangel?
Und kann ich auf einer ordungsgemäßen Adeckmöglichkeit (Jalousien bzw. Rolläden) meiner Fenster bestehen?
Das Einverständnis des Stadtbau amtes habe ich bereits.
Ich habe in meiner gemieteten Wohnung innen Rollos, die durch
falsche Anbringung des Vermieters nicht zu nutzen sind, und
entfernt werden müssen.
hier ist die Forderung eines Umbaus zur Nutzung möglich, den der Vermieter auch machen muß
Außen an den Fenstern weigert sich der Vermieter Jalousien
oder Rolläden anbringen zu lassen.
muß er auch nicht, da Du die Wohnung ohne Aussenjalousien angemietet hast, Du kannst also nur auf die Innenjalousien bestehen
Also habe ich jetzt (außer mit Gardinen) keine Möglichkeit
meine Fenster abzudecken.
Umbau einfordern (siehe oben)
Ist dies ein mietabzugsberechtigter Mangel?
Und kann ich auf einer ordungsgemäßen Adeckmöglichkeit
(Jalousien bzw. Rolläden) meiner Fenster bestehen?
hier empfehle ich den Mieterbund (lass mich selbst sehr oft (und gut!!!) beraten), der auch das Vorgehen bei einer Mietminderung erklärt und Dich unterstützt
Das Einverständnis des Stadtbau amtes habe ich bereits.
Das hilft nix, da der Vermieter Umbaumassnahmen i.d. Regel zustimmen muß
muß er auch nicht, da Du die Wohnung ohne Aussenjalousien
angemietet hast, Du kannst also nur auf die Innenjalousien
bestehen
ich denke, nicht mal das, da die Innenjalousien ja, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht der Ver- sondern der Vormieter angebracht hat.
Also habe ich jetzt (außer mit Gardinen) keine Möglichkeit
meine Fenster abzudecken.
meines Wissens ist das auch kein grundlegender Bestandteil einer Wohnung. Ich habe mir die Innenjalousien bei mir auch selbst angebracht, vergleichen würde ich das z.B. mit dem Badschrank, den kauft man sich ja meist auch selbst, nur selten wird er vom Vermieter gestellt.
Gruß,
micha
Umbau einfordern (siehe oben)
Ist dies ein mietabzugsberechtigter Mangel?
Und kann ich auf einer ordungsgemäßen Adeckmöglichkeit
(Jalousien bzw. Rolläden) meiner Fenster bestehen?
hier empfehle ich den Mieterbund (lass mich selbst sehr oft
(und gut!!!) beraten), der auch das Vorgehen bei einer
Mietminderung erklärt und Dich unterstützt
Das Einverständnis des Stadtbau amtes habe ich bereits.
Das hilft nix, da der Vermieter Umbaumassnahmen i.d. Regel
zustimmen muß
wenn der Nachmieter die Jalousien vom VOrmieter übernommen hat, kann der VErmieter nicht zur Verantwortung gezogen werden, da hast Du Recht .
Ist die Wohnung jedoch mit der Jalousie vermietet worden ohne weitere Absprache muß der VErmieter sie instandsetzen, da sie Bestandteil der Wohnung ist, egal wer sie ursprünglich angebracht hat.
Ein Jalousie ist kein grundlegender Bestandteil einer Wohnung, auch das ist richtig, sollte die Jalousie also von VOrmieter sein muß Axel sich selbst um die Verdunklung kümmern.
Gruß
Klaus
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Ein Umbau der innenseitigen Rollos ist NICHT MÖGLICH. Das hat sich ein Fachmann bereits angeschaut. Der Vermieter weigert sich außen Rolläden anbringen zu lassen, obwohl leere Halterungen beweisen, daß vor der Renovierung des Hauses mal Rolläden vorhanden waren.
Also habe ich mitten in der Fußgängerzone riesige Fenster, die ich nicht abdecken kann und in die mir jedermann reinschauen kann. Und nachts habe ich durch die Straßenbeleuchtung „Flutlicht“ in meinem Schlafzimmer.
Von der Gefahr eines Glasbruchs mal ganz zu schweigen.
Und damit soll ich mit einfach so zufrieden geben? Wer will in so einer Wohnung ernsthaft wohnen ???
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