Mieterrechte bzg. Fensterabdeckung (Jalousien)
Von: , Frage gestellt am Mi, 2. Aug 2000
Ich habe in meiner gemieteten Wohnung innen Rollos, die durch falsche Anbringung des Vermieters nicht zu nutzen sind, und entfernt werden müssen.
Außen an den Fenstern weigert sich der Vermieter Jalousien oder Rolläden anbringen zu lassen.
Also habe ich jetzt (außer mit Gardinen) keine Möglichkeit meine Fenster abzudecken.
Ist dies ein mietabzugsberechtigter Mangel?
Und kann ich auf einer ordungsgemäßen Adeckmöglichkeit (Jalousien bzw. Rolläden) meiner Fenster bestehen?
Das Einverständnis des Stadtbau amtes habe ich bereits.
