Steuerrecht Österreich

Guten Tag,

angenommen jemand übersiedelt nach Österreich um zu arbeiten. Er richtet dort seinen ständigen Wohnsitz ein und bezieht sein Gehalt dort.

Die erste Frage, was muss er beachten, wenn er von Deutschland nach Österreich übersiedelt? Zweitens welche Besonderheiten hat er in Österreich zu beachten? Welche wichtigen Unterschiede zum deutschen Steuerrecht und der Sozialabgaben sind hier von der Person zu beachten?

Danke für die Hinweise

S

Hallo simon,

Die erste Frage, was muss er beachten, wenn er von Deutschland
nach Österreich übersiedelt?

Er muss sich in Deutschland abmelden und in Österreich wieder anmelden. Diesen „Meldezettel“ muss er unbedingt aufheben, denn ohne jenenwelchen hört er schlicht auf zu existieren. Denn das ist ihm-sein einziges Dokument, mit dem er seine Adrese nachweisen kann.
Denn natürlich (sic!) kann weder eine österreichische Behörde die neue Adresse in einen deutschen Perso eintragen noch kann die deutsche Botschaft eine ausländische Adresse dortselbst eintragen. Das wiederum hat zur Konsequenz, dass er keinen Perso mehr hat. Wobei hier anzumerken ist, dass auch kein Schwein das Teil zurückhaben will, und er ihn einfach frech behalten könnte und so für die nächsten max. 10 Jahre noch ein ernsthaftes deutsches Dokument hätte.

Zweitens welche Besonderheiten
hat er in Österreich zu beachten?

Die Sprache. Wenn er in Österreich zwei Hähnchenschlegel kaufen möchte muss er sagen „zwoaaaa Heeeendlhooooooaaxn“. Oder wesbezüglich meintest Du?

Welche wichtigen
Unterschiede zum deutschen Steuerrecht und der Sozialabgaben
sind hier von der Person zu beachten?

Beachten muss er kaum was. Unterschiede sind zum Bleistift, dass es keine solche Flut von Krankenkassen gibt wie in der alten Heimat und man meist ohne grosses Zutun in der nächstbesten Gebietskrankenkasse landet. Dort sind sowohl Beiträge als auch Leistungen etwas geringer als in Deutschland.
Ein weiterer Unterschied ist die Kirchensteuer: die wird nicht direkt vom Gehalt abgezogen sondern von der Kirche direkt eingetrieben. Ihre Höhe ist etwa 1/10 von dem was sie in D kostet :wink:
Eine weitere positive Überraschung sollte die Anzahl der Gehälter sein: bei uns waren’s dann am Ende 15. Besonders erfreulich an dieser Tatsache ist, dass Gehalt 13.-xx steuerlich begünstigt sind (also nix mit 70% Abzüge und so). Also deutlich weniger Abgaben als normalerweise. Generell scheinen mir die Abgaben ein wenig geringer zu sein als in D.
Steuerlich? Don’t panic - wenn er das deutsche Steuererklärungsformular begriffen hat, ist das österreichische sehr leicht zu verstehen :wink: Das ist in vielen Punkten sehr viel pragmatischer aufgebaut, unter anderem muss er zwar seine Belege aufheben, aber nicht beilegen. Er ist ab seinem ersten Gehalt in Österreich steuerpflichtig. Falls er mitten im Jahr wechselt, muss er halt für das Restjahr hüben wie drüben ne Steuererklärung machen. Aber das ist einmalig, danach wollen die Germanen nix mehr von einem wissen. Also rein steuerlich, versteht sich. Ausser man hätte noch Einnahmen aus Deutschland (Miete oder so).

In diesem Sinne: wenn er noch Fragen hat - frag er :smile: Ich hab die Prozedur inzwischen mit dem dritten Land (ohne D gerechnet) durch, so langsam krieg ich eine gewisse Routine.

*wink*

Petzi

Hallo an das neue Mitglied

Guten Tag,

angenommen jemand übersiedelt nach Österreich um zu arbeiten.
Er richtet dort seinen ständigen Wohnsitz ein und bezieht sein
Gehalt dort.

Die erste Frage, was muss er beachten, wenn er von Deutschland
nach Österreich übersiedelt? Zweitens welche Besonderheiten
hat er in Österreich zu beachten? Welche wichtigen
Unterschiede zum deutschen Steuerrecht und der Sozialabgaben
sind hier von der Person zu beachten?

Obwohl ich freenet.de nicht immer für seriös halte: http://www.freenet.de/freenet/jobs/auswandern/europa…
(Mann/Frau beachte auch die Kommentare)

HTH
mfg M.L.

Hi Petzi,

erst mal danke für die ausführlichen Infos. Er muss das alles erst mal durchackern und verdauen. Dabei hofft er mit den sprachlichen Feinheiten schnell vertraut zu werden. :wink:

Was ihn noch ausführlicher interessieren könnte ist das Thema mit den Ausweispapieren und der Krankenversicherung. Wie ist das mit einer privaten Zusatzversicherung?

Danke und Gruß

Simon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für den Link, solche Quellen sind natürlcih auch immer interesant und bietet immer wieder interessante Informationen.

Habe vorhin noch etwas gefunden, was vielleicht auch andere interessieren könnte:

http://www.help.gv.at
http://www.sozialversicherung.at

Gruß Simon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Simon,

*grins* ich kürze mal das Posting ein wenig, okay?

erst mal danke für die ausführlichen Infos. Er muss das alles
erst mal durchackern und verdauen. Dabei hofft er mit den
sprachlichen Feinheiten schnell vertraut zu werden. :wink:

Och, das kommt von alleine :wink: Wo genau in Österreich möchte unser fiktiver Kandidat denn hingehen?

Was ihn noch ausführlicher interessieren könnte ist das Thema
mit den Ausweispapieren und der Krankenversicherung. Wie ist
das mit einer privaten Zusatzversicherung?

Ausweispapiere: Mit Reisepass und Meldezettel ist er für alle Eventualiltäten gerüstet, kommt über jede Kontrolle und Grenze - alles voll in Ordnung. Idendität wird über Pass nachgewiesen, Adresse über den Meldezettel.

Etwas praktischer, da handlicher ist natürlich der Personalausweis, der in Deutschland für Deutsche ja als Nachweis von sowohl Identität als auch Adresse gilt. Nun ist das Problem, dass weder eine ausländische Behörde in einem deutschen Dokument „rumpfuschen“ darf noch eine „deutsche“ Behörde (sprich Botschaft) dort eine ausländische Adresse eintragen darf. Sprich, wenn man einen Perso hat, gilt der einfach noch bis zum Ende seiner Laufzeit und wird dann nicht weiter verlängert. Es gibt aber Leute, die sich einen neuen Perso machen lassen, bevor sie ins Ausland gehen um ein deutsches Dokument mit deutscher Adresse haben (besonders interessant dann, wenn man unter der Adresse auch noch zu erreichen ist *fg*).

Für alle weiteren deutsch-Behördlichen Sachen ist dann das nächste Konsulat/Botschaft zuständig. Sprich, Passverlängerung, Heiratsurkunden, Geburtsurkunde, Führungszeugnis und all diese Sachen bekommt man dort. Österreichisch-Behördliches (Anmeldung, Steuer, etc.) findet in Österreich statt.
Klingt jetzt etwas abstrakt, in der Praxis meldest Dich in Deutschland ab und in Österreich wieder an und dann ist gut. Für die Anmeldung in Österreich solltest natürlich Deinen Pass, Abmeldung und Mietvertrag mitbringen, eh klar. Früher mal ging die Anmeldung über jede Polizeistation, inzwischen gibt’s dafür Standesämter.

Krankenkasse: da hab ich keine Ahnung, in Österreich war ich „nur“ gesetzlich versichert. Jetzt in der Schweiz hab ich so ein Kombimodell wo ich hier gesetzlich versichert bin und in Deutschland ne private Zusatzversicherung habe. Das hat den Vorteil, dass ich mich unproblematisch im Zweifellsfall hier wie dort behandeln lassen kann. Ich ahne aber nicht, ob es sowas für Österreich auch gibt - ist ja ein wenig anders, weil das EU ist. Denn Voraussetzung ist natürlich, dass die deutsche Privatversicherung anerkennt, dass er anderswo gesetzlich versichert ist. Das machen soweit ich weiss nicht alle. Da müsste er mal bei den einschlägigen Versicherungen nachfragen. Für die Schweiz sind diese Jungs http://www.grenzgaenger.ch/ sehr aktiv. Man müsste die mal anfragen, ob sie einen Partnerverein für Österreich haben.

Sonstige Versicherungen: bei den meisten handelsüblichen Versicherungen (Privathaftpflicht, Auto etc.) hast Du bei Auszug ins Ausland ein Sonderkündigungsrecht. Renten- und Arbeitslosenversicherung läuft in Österreich genauso gut oder schlecht wie in Deutschland auch. Generell kannst er sich überlegen, die dritte Säule (ähm, wie sagt man in D? Private Vorsorge?) in Deutschland weiterlaufen zu lassen (das setzt eine Adresse in D voraus, siehe oben) oder auch in Österreich was anfangen. Ist ein bisschen davon abhängig, ob und was der neue Arbeitgeber dazu sagt und wie lange unser Kandidat in Österreich bleiben will. Sprich, will er nur 2-3 Jahre dort sein würde er sich vielleicht anders entscheiden, als wenn er plant, bis an sein Lebensende dort zu bleiben :wink:

Und Himmeldonnerwetter, lass uns jetzt in ein Brett wechseln, wo ich Dich nicht mit „er“ ansprechen muss *fg* Oder mail mir einfach ein Mail :wink:

*wink*

Petzi

Hallo!

Gut, dann ist er in Österreich sozialversicherungspflichtig und auch steuerpflichtig.

Die Steuer wird bei Unselbstständigen ganz normal vom Lohn einbehalten. Nach Jahresende kann über die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung (eine Art vereinfachte Einkommenssteuererklärung) ein Jahresausgleich durchgeführt werden, das ganze geht Online über Internet, man bekommt jederzeit auf Antrag einen Zugang zu FinanzOnline (www.bmf.gv.at). In dem Jahr, in dem übersiedelt wird, ist es etwas komplizierter. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, sodass die Steuern wechselseitig angerechnet werden. Wie das genau geht, weiß ich nicht, aber es wird wahrscheinlich eine Einkommenssteuererklärung notwendig werden.

Sozialversicherungsrechtlich läuft es in Österreich ein bisschen anders als in Deutschland. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine normale unselbstständige Beschäftigung handelt. Mit Antritt dieser unselbstständigen Beschäftigung ist der Arbeitnehmer automatisch bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) unfallversichert (Arbeitsunfallversicherung), bei der örtlich zuständigen GKK (Gebietskrankenkasse) krankenversichert und bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) pensions- und pflegeversichert. Es gibt weder die Möglichkeit in eine private Versicherung zu wechseln noch gibt es die Möglichkeit die gesetzliche Sozialversicherung frei zu wählen (dafür ist das österreichische System auch leichter finanzierbar als das deutsche). Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger stellt jedem Versicherten eine sogenannte e-card aus, das ist eine Chipkarte, und mit dieser können die Leistungen der Krankenversicherung bei Vertragsärzten der GKK in Anspruch genommen werden, Gebühr gibt es keine. Geht man zu einem Nichtvertragsarzt, dann refundiert die GKK 80% des Kassentarifes (es ist üblich, dass die Ärzte den Patienten in diesem Fall nur den GKK Kassentarif verrechnen, man zahlt dann also praktisch 20%).

Gruß
Tom

Ergänzung Fremdenrecht
Hallo!

Vielleicht noch zur Ergänzung: Zur Einreise und Aufenthalt genügt für Deutsche ein Personalausweis oder Reisepass. Die österreichischen Behörden interessiert es dabei nicht, ob der in diesen Dokumenten eingetragene Wohnsitz richtig oder falsch ist.

Innerhalb von 3 Tagen ist die Person verpflichtet, sich bei der Meldebehörde anzumelden (das Formular gibt es im Internet unter www.help.gv.at). Meldebehörde ist die Gemeinde.

Ab 1.1.2006 sind EWR Bürger zusätzlich verpflichtet, für einen Aufenthalt über 3 Monaten bei der Fremdenbehörde eine „Anmeldebescheinigung“ zu besorgen. Zuständig hiefür ist die Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut die Gemeinde (also Magistrat). Für Deutsche, die sich bis 31.12.2005 niedergelassen haben gilt die Anmeldung bei der Meldebehörde automatisch als Anmeldebescheinigung.

Gruß
Tom

Ergänzung: Mitarbeitervorsorgekasse
Hallo!

Vielleicht noch etwas zur Ergänzung: Krankenzusatzversicherungen bieten in Österreich die privaten Versicherungen natürlich an. Genauso natürlich auch private Zusatzpensionsversicherungen.

Interessant ist vielleicht auch zu wissen, dass es für Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeber die Mitarbeitervorsorgekasse gibt. Der Arbeitgeber zahlt (über die GKK) monatlich einen gewissen Betrag an eine betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse (das sind private Banken/Versicherungen mit einer entsprechenden Lizenz), dort wird das Geld veranlagt. Der Arbeitnehmer kann sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (natürlich erst nach einer bestimmten Dauer) diese Beträge als Abfertigung auszahlen lassen oder beim AG-Wechsel das „Guthaben“ mitnehmen. Bei der Pensionierung kann man sich eine Abfertigung auszahlen lassen oder bekommt aus der Mitarbeitervorsorgekasse eine Zusatzpension. Die alte Abfertigung bei Beendigung, die der AG zahlt, gibt es seit 1.1.2003 dafür nicht mehr.

Gruß
Tom

Die alte Abfertigung bei Beendigung, die der AG
zahlt, gibt es seit 1.1.2003 dafür nicht mehr.

dies wiederum gilt nur für dienstverhältnisse, welche NACH dem 1.1.2003 begonnen wurden. für bestehende dienstverhältnisse gab es 2003 die wahlmöglichkeit, altes oder neues modell.

tiger, der sich noch gut an das chaos erinnern kann

hi simon :o)

noch was … wenn ein kfz zum übersiedlungsgut gehört musst du bei der ummeldung (österreichische kennzeichen) die neuwagenverbrauchsabgabe nachzahlen.

tiger

NoVA
Hallo!

noch was … wenn ein kfz zum übersiedlungsgut gehört musst du
bei der ummeldung (österreichische kennzeichen) die
neuwagenverbrauchsabgabe nachzahlen.

Völlig richtig, es heißt aber Normverbrauchsabgabe :wink:

Gruß
Tom

Meldezettel
Hallo!

Er muss sich in Deutschland abmelden und in Österreich wieder
anmelden. Diesen „Meldezettel“ muss er unbedingt aufheben,
denn ohne jenenwelchen hört er schlicht auf zu existieren.

Da muss ich widersprechen. Jede gemeldete Person steht im lokalen Melderegister der Gemeinde sowie im Zentralen Melderegister in Wien. Die Register sind elektronisch und alle Meldeämter sind mit dem ZMR in Wien vernetzt.

Man bekommt problemlos jederzeit eine neue Meldebestätigung bei seiner Heimatgemeinde. Außerdem kann kann ohnehin Jedermann auch Einsicht in das Zentrale Melderegister nehmen. Man braucht den Meldezettel daher in der Praxis nur ganz selten bei manchen Behördengängen. Es ist daher nicht schlimm, seinen Meldezettel zu verlieren.

Gruß
Tom

*grins*
Hi Tom,

Da muss ich widersprechen. Jede gemeldete Person steht im
lokalen Melderegister der Gemeinde sowie im Zentralen
Melderegister in Wien. Die Register sind elektronisch und alle
Meldeämter sind mit dem ZMR in Wien vernetzt.

Dazu kann ich mangels Ahnung nix sagen :wink:

Man bekommt problemlos jederzeit eine neue Meldebestätigung
bei seiner Heimatgemeinde.

Aber hier muss ich widersprechen. Dieses Theater als ich (in Unkenntnis) den Meldezettel bei irgendwelchem Umzugskram verschütt gehen hab lassen war echt nimmer schön… Du kriegst ohne diesen Wisch gar nix amtliches :wink: Und eine Kopie rettet leider auch nicht, nichtmal für den Leseausweis bei der Stadtbücherei… Klar, im normalen Alltag braucht man das Teil quasi nicht, aber bei Behörden existiert man meiner Erfahrung nach „ohne“ einfach nicht :wink:

Das mag sich aber auch in den letzten paar Jahren geändert haben, mein tragischer Verlust jenen Lappens liegt schon 5 Jahre zurück…

*wink*

Petzi

Hallo!

Natürlich hast du nicht ganz unrecht. In Österreich gibt es ja im Unterschied keine Personalausweispflicht. Außerdem wird die Adresse weder in Personalausweis noch Reisepass eingetragen (international ist das nämlich nicht notwendig). Will man daher seine Adresse nachweisen benötigt man einen Meldezettel, das ist klar. Man bekommt aber problemlos ein Duplikat, wobei es richtig ist, dass das vor fünf Jahren noch etwas schwieriger war, da es damals diese elektronischen Register noch nicht gab.

Gruß
Tom

Hi Tom,

jep, so etwas das wollte ich ausdrücken :wink: Insbesondere wollte ich den Ausgangsposter darauf hinweisen, dass der Anmeldezettel in Österreich ein ungleich wichtigerer Wisch ist als das gleiche Dokument aus Deutschland. (Disclaimer: für deutsche Staatsbürger)

*wink*

Petzi

Hallo Zusammen

also mal vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Postings. Ich denke mit den ganzen Infos kann er jetzt denn ganzen Ummeldezirkus in 5 Minuten erledigen :wink:

Gruß und noch mal Danke,

Simon