Hallo Experten,
angenommen, jemand hat Sozialhilfe bezogen und dabei Einkommen gehabt, den er vergessen hat dem Amt mitzuteilen. Was passiert wenn, das rauskommt? Haengt die Strafe von der Hoehe der "zu Unrecht gezahlten Leitsungen"ab? Kann es auch zu Freiheitsstrafe fuehren?
Danke im Voraus!
Betug (§ 263 StGB) dürfte hier gegeben sein, so wie ich das sehe (möglich, dass es Spezialtatbestände für so etwas gibt, die mir gerade nicht bekannt sind…)
Betrug würde zwar Vorsatz voraussetzen, aber das mit dem „vergesse“ glaube zumindest ICH nicht 
Gefängnis ist möglich. Wie wahrscheinlich, kann ich nicht beurteilen.
Levay
Was passiert
wenn, das rauskommt?
Anzeige wegen Betrug, wie unten schon genannt.
Sich auf „vergessen“ zu berufen, nützt nicht viel, da man normalerweise bei Antragstellung ein Merkblatt bekommen hat, in dem die Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten aufgeführt sind.
Haengt die Strafe von der Hoehe der "zu
Unrecht gezahlten Leitsungen"ab? Kann es auch zu
Freiheitsstrafe fuehren?
Ja, aber meist auf Bewährung, wenn keine Vorstrafen vorliegen. Meist gibt es 3 Monate auf Bewährung.
Gruß
Nelly