Tüv abgelaufen

Hi,
wenn bei einem Lkw der Tüv seit 3 Monaten
abgelaufen ist und der Unternehmer keine
Anstalten macht das zu erledigen, kann
der Fahrer bei einer Kontrolle belangt
werden oder ist nur der Halter haftbar.
Bei einer Antwort bitte auch die Quelle
angeben, ich wäre euch sehr dankbar.
Gruß
roleover

Ich denke, die Sache ist so: Nach § 29 STVZO ist nur der Halter für die Einhaltung der Hauptuntersuchungen verantwortlich. Die Polizei kann allerdings das Fahrzeug stillegen. Wenn dann der Fahrer das Fahrzeug trotzdem in Betrieb nimmt, verstößt er gegen § 17 STVZO und begeht eine eigene Ordnungswidrigkeit.

Hi

Da du dich als Fahrer vor Antritt der Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu vergewissern hast (ob das einer macht, steht auf einem anderen Blatt :wink: ), kannst du als Fahrer bei abgelaufenem TÜV durchaus belangt werden.

Gruss
Frank

Danke für die Antworten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stimmt, § 23 StVO in Verbindung mit § 49 Nr. 22 StVO, ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich hatte nur an die STVZO gedacht.

Belangt werden kann nur der Halter, aber solche Untersuchungen haben schon ihren Sinn.
Viele Fahrer greifen zu folgendem Trick:
Sie halten bei einer Polizeiwache und schildern ihr Problem. Sie bekommen eine Mängelkarte für das Fahrzeug und der Halter hat 1 Woche Zeit,daß Fahrzeug vorzuführen.
Und Du hast nach der erfolgten Hauptuntersuchung wieder ein gutes Gefühl.
Fährst Du mit dem LKW über Autobahnen, wähle eine Wache der Autobahnpolizei. Das hat den Vorteil, daß der Kontrollort (wird in eine Mängelkarte eingetragen) unverfänglicher ist.
Und Du bist auch nicht der erste mit einem solchen Problem.
Gruß
GrasdeHopper