Hallo,
angenommen, jemand ist geschieden, hat 2 Kinder und 2 Häuser, wobei die Häuser nicht getrennt wurden (beide Häuser würden beiden Ehegatten gehören). Wäre es möglich den Anteil eines Hauses nach dem Tode der Mutter nur auf die Kinder zu vererben, ohne dass der Vater miterbt? Oder unter welchen Bedingungen?
Gruß und danke Aurikel
Hallo Aurikel,
natürlich können die Kinder als Alleinerben der Mutter eingesetzt werden!
Wenn es keinen Ehepartner gibt, wären die Kinder als Erben 1.Ordnung allerdings auch schon nach der gesetzlichen Erbfolge Alleinerben.
Der Vater ist nur gesetzlicher Erbe (2. Ordnung) der Kinder, d.h. er würde eventuell nach ihnen erben.
Sind die ehemaligen Eheleute Miteigentümer eines oder mehrerer Grundstücke, kann die Mutter auch ihre(n) Miteigentumsanteil(e) ohne Weiteres vererben.
MfG
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Hi,
es würden doch sowieso nur die Kinder erben, oder sehe ich das falsch? Der geschiedene Ehepartner ist doch kein gesetzlicher Erbe. Oder???
Gruß
Nelly
Danke!
Müsste man in diesem Falle das notariell regeln oder genügte auch ein handschriftliches Testament?
Gruß Aurikel
Wenn es um eine Erbeinsetzung geht, genügt ein handschriftliches Testament.
Gruß U. Watermann
Danke!
Müsste man in diesem Falle das notariell regeln oder genügte
auch ein handschriftliches Testament?
Gruß Aurikel
Hallo,
es würden derzeit auch nach der gesetzlichen Erbfolge nur die Kinder erben. Der geschiedene Ehemann ist kein gesetzlicher Erbe der Exfrau (allerdings ist er gesetzlicher Erbe der Kinder)- vgl. meine Antwort vom 2.9.!
Gruß
Ulrike
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Hallo,
angenommen, jemand ist geschieden, hat 2 Kinder und 2 Häuser,
wobei die Häuser nicht getrennt wurden „(beide Häuser würden
beiden Ehegatten gehören).“
also wenn ich das richtig verstanden habe gehören die beiden häuser doch noch beiden ex/eheleute. dabei spielt es doch keine rolle ob noch verheiratet oder nicht.
natürlich kann denn nicht ohne weiteres ein haus von der mutter an die kinder vererbt werden wenn der ex/ehegatte mitbesitzer dieses hauses ist.
bei gleichen wert der beiden häuser mag das vielleicht noch einfach sein zu sagen die mutter vererbt ihr anteil aus beiden häuser in form eines hauses an die kinder und der ex/ehemann behält das andere. aber im allgm. muss man dann die werte der beiden häuser zusammenberechnen und gegef. einen wert ausgleichen.