ein bauunternehmer nimmt einen auftrag an, jedoch ohne vorhergehendes kostenangebot. da er nur einen angestellten hat, holt er einen bekannten ebenfalls selbstständigen zur hilfe heran, der im abgesprochenen stundenlohn -später mit rechnung für geleistete arbeitsstunden an auftragsnehmer- quasi als helfer auf der baustelle mit hilft. am ende ist der auftraggeber nicht bereit, die vom auftragnehmer gestellte rechnung zu bezahlen und einigt sich mit auftragnehmer auf zahlung von summe X. der auftragnehmer kündigt darauf bei seinem angestellten an, 2 tage urlaub zu berechnen und dem zu hilfe geholten selbstständigen den abzug von 15 arbeitsstunden abzuziehen um seinen verlust durch die geminderte rechnungssumme für ihn selber zu reduzieren!
darf er das? beide arbeitenden, also der angestellte des auftragnehmers und der angemietete selbstständige hatten nur nach anweisungen des auftragnehmers gearbeitet und hatten keinerlei sonstige befugnisse wie ablauf und planung an der baustelle, oder welche materialien verwendet werden.
danke für eure antwort
Hi,
gib Deinem Text etwas Struktur.
In dieser Form liest das fast keine Sau.
Ich auch nicht.
nicki
gib Deinem Text etwas Struktur.
In dieser Form liest das fast keine Sau.
Ich auch nicht.
Ja, Groß- und Kleinschreibung würde schon Wunder wirken.
Hallo Ihr Zwei!
Habe meine Frage neu gestellt, hoffendlich leichter Verständlich?..
Danke trotzdem an Euch und noch einen schönen Sonntag