Frage zu autounfall und rechten des verursachers

der fall sieht folgendermaßen aus:

-person1 berührt beim ausparken mit seinem auto das auto von person2

-person1 sieht den kleinen kratzer am auto(hintere stoßstange) von person2, meldet das auch sofort

-person2 zahlt sein auto immer noch in raten ab, lässt sofort in seiner werkstatt einen kostenvoranschlag erstellen

-ergebnis: wechsel der stoßstange nicht notwendig, aber komplette lackierung(metallic)

-person1 erkundigt sich ebenfalls in einer wekstatt mit dem ergebnis, dass keine komplette, sondern nur eine teillackierung notwendig wäre, die weniger als die hälfte kosten würde

-person1 will aber eine volllackierung, da seiner meinung nach bei einer teillackierung gegebenenfalls die farbe minimal anders aussehen könnte

-FRAGE(N):
-ist person1 verpflichtet, die volllackierung zu zahlen?
-ist person2 durch seine finanzierung an seine werkstatt gebunden, doch haben die persönlichen umstände von person 2 person 1 überhaupt zu interessieren?
-was würdet ihr person1 raten?

danke für die hilfe, auch wenn der text recht lang un möglicherweise etwas konfus geschrieben ist…mfg kosh

Hallo erstmal,

der fall sieht folgendermaßen aus:
-person1 berührt beim ausparken mit seinem auto das auto von
person2

kommt vor

-person1 sieht den kleinen kratzer am auto(hintere stoßstange)
von person2, meldet das auch sofort

das ist korrekt so

-person2 zahlt sein auto immer noch in raten ab, lässt sofort
in seiner werkstatt einen kostenvoranschlag erstellen
-ergebnis: wechsel der stoßstange nicht notwendig, aber
komplette lackierung(metallic)

kann passieren

-person1 erkundigt sich ebenfalls in einer wekstatt mit dem
ergebnis, dass keine komplette, sondern nur eine
teillackierung notwendig wäre, die weniger als die hälfte
kosten würde
-person1 will aber eine volllackierung, da seiner meinung nach
bei einer teillackierung gegebenenfalls die farbe minimal
anders aussehen könnte
-FRAGE(N):
-ist person1 verpflichtet, die volllackierung zu zahlen?

Nicht Person A sondern dessen Haftpflichtversicherung

-ist person2 durch seine finanzierung an seine werkstatt
gebunden, doch haben die persönlichen umstände von person 2
person 1 überhaupt zu interessieren?

Person 2 kann frei wählen, WO sie den Schaden reparieren lässt.

-was würdet ihr person1 raten?

Die Versicherung informieren und die den Schaden zahlen lassen.

Gruß
Sticky

ja, die gute alte haftpflicht möchte dann aber 3 jahre lang jedes jahr einige euro mehr von person1, was doppelt so teuer wäre, wie den schaden aus eigener tasche zu bezahlen…

-person1 will aber eine volllackierung, da seiner meinung nach
bei einer teillackierung gegebenenfalls die farbe minimal
anders aussehen könnte


[edit]^^da ist natürlich person2 mit dem unfallschaden gemeint[/edit]

Hi kosh,

ja, die gute alte haftpflicht möchte dann aber 3 jahre lang jedes jahr einige euro mehr von
person1, was doppelt so teuer wäre, wie den schaden aus eigener tasche zu bezahlen…

die Versicherung teilt P1 mit, ob es für P1 günstiger wäre, den Schaden selbst zu regeln. P1 hat dann 6 Monate Zeit, sich das zu überlegen. Vorteil dabei: Die Versicherung wird dem Unfallgegner nur das bezahlen, was üblich ist. Kann natürlich die ganze Stoßstange sein…

Gruß Ralf

wichtig ist für mich eigentlich nur, aber p1 verpflichtet ist, eine volllackierung zu bezahlen, wenn auch eine teillackierung möglich wäre?!

und ob die ratenzahlung p2`s relevant für p1 ist…

danke, kosh

Hi kosh,

wichtig ist für mich eigentlich nur, aber p1 verpflichtet ist, eine volllackierung zu bezahlen,
wenn auch eine teillackierung möglich wäre?!

Das kann ich Dir auch nicht sagen, aber die Versicherung weiß es. Im Zweifelsfall schaltet sie einen Gutachter ein. Ein Anruf beim Versicherer kann zB durchaus Zweifel wecken…

und ob die ratenzahlung p2`s relevant für p1 ist…

P1 verursacht einen Schaden. Ob P2 das Auto bar bezahlt hat oder ob das Auto auf lange Welle läuft, ist dem Schaden egal.

Gruß Ralf

Hallo,

-person1 berührt beim ausparken mit seinem auto das auto von
person2

PP=persönliches Pech :wink:

-person1 sieht den kleinen kratzer am auto(hintere stoßstange)
von person2, meldet das auch sofort

Prima dann war´s keine Fahrerflucht :wink:

-person2 zahlt sein auto immer noch in raten ab, lässt sofort
in seiner werkstatt einen kostenvoranschlag erstellen

Irrelevant

-ergebnis: wechsel der stoßstange nicht notwendig, aber
komplette lackierung(metallic)

OK

-person1 erkundigt sich ebenfalls in einer wekstatt mit dem
ergebnis, dass keine komplette, sondern nur eine
teillackierung notwendig wäre, die weniger als die hälfte
kosten würde

Was der Verursacher denkt, tut oder…

-person1 will aber eine volllackierung, da seiner meinung nach
bei einer teillackierung gegebenenfalls die farbe minimal
anders aussehen könnte

womit er sogar leben könnte, interessiert da weniger. Eine „minimale Farbabweichung“ muss nicht hingenommen werden, das Fahrzeug ist in den Zustand zu setzen wie es vorher war, ohne Farbunterschiede!

-FRAGE(N):
-ist person1 verpflichtet, die volllackierung zu zahlen?

Wenn Person 1 nicht die Haftpflicht in NAspruch nehmen will, dann ja!

-ist person2 durch seine finanzierung an seine werkstatt
gebunden, doch haben die persönlichen umstände von person 2
person 1 überhaupt zu interessieren?

Wenn Person 2 diese Werkstatt als Vertragspartner (evtl.Leasing?) hat, dann muss dies auch die Vertragsfirma machen.

-was würdet ihr person1 raten?

Zahlen oder Haftpflicht Versicherung in Anspruch nehmen und das nächste Mal vorsichtiger beim Aus und Einparken sein :wink:

danke für die hilfe, auch wenn der text recht lang un
möglicherweise etwas konfus geschrieben ist…mfg kosh

Gruß Plö