Handwerkerabrechnung zu Einheitspreisen?

Angenommen sei folgender Fall:

Ein Kunde hat einen Kanalrohrbruch. Er ruft eine Firma, die diesen beseitigen soll. Eine Modalität für die Abrechnung wurde vorher nicht getroffen. Die Firma stellt nach Abschluss der Arbeiten eine Rechnung mit Einheitspreisen, also z.B. 10 lfm Graben geschachtet je 50,-€ = 500,-€. Der Kunde beanstandet die Rechnung und sagt, er möchte die Abrechnung auf Stundenbasis, da er die Einheitspreise nicht nachvollziehen kann.
Kann er darauf bestehen? Was gilt für die Abrechnung, wenn nichts vorher verabredet wurde? Gibt es entsprechende Rechtsprechungen? Wo kann ich diese finden?

Hallo!

Kann er darauf bestehen?

Nein! Es gilt, was zuvor vereinbart wurde. Gab es keine Vereinbarungen, gelten die AGB des Auftragnehmers bzw. dessen betriebs- und branchenübliche Gepflogenheiten. Es entspricht weit verbreiteter Gepflogenheit, bestimmte Leistungen in Rechnung zu stellen und nicht nach Aufwand abzurechnen.

Nebenbei: Für den Auftraggeber wird es regelmäßig unkalkulierbar teuer, wenn er nicht ergebnisorientiert bezahlt, sondern danach, wie lange sich jemand an einer Arbeit festhält.

Gruß
Wolfgang

Nun kann ein Auftraggeber, der branchenfremd ist, aber doch besser Stunden nachvollziehen, als Einheitspreise für bestimmte Leistungen. Wie soll ein solcher Auftraggeber denn die Bewertung der einzelnen Einheitspreise nachprüfen?

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Hallo!

Nun kann ein Auftraggeber, :der branchenfremd ist, aber :doch besser Stunden :nachvollziehen, als :Einheitspreise für
bestimmte Leistungen.

Das mag im Einzelfall sein. Aber was machst Du, wenn Planung und Vorbereitung dazu gehören, Handarbeit und Maschineneinsatz? Dabei ist nur eine Uhr kein geeignetes Kontrollinstrument.

Wie soll ein solcher :Auftraggeber denn
die Bewertung der einzelnen :Einheitspreise nachprüfen?

Warum beschäftigst Du Dich mit Einzelleistungen? Entscheidend ist das Ergebnis. Dafür läßt man vor Auftragsvergabe Angebote für den Auftragsumfang erstellen und vergleicht Angebote. Du stehst jedenfalls auf verlorenem Posten, wenn Du im Nachhinein irgendwelche individuellen Abrechnungsmodalitäten haben willst. Solange der Vertragspartner zustimmt, läßt sich vorher über alles reden, aber nicht hinterher.

Gruß
Wolfgang

Moinsen!

Wie soll ein solcher Auftraggeber denn
die Bewertung der einzelnen Einheitspreise nachprüfen?

Nichts einfacher als das, nimm die Rechnung, schreibe die dort aufgeführten Leistungen zu einer Anfrage zusammen, also ohne Preise, und schicke sie zu zweidrei Mitbewerbern mit der Bitte um ein Angebot.

Wäre zwar besser, soetwas vor Beauftragung der Arbeiten zu machen, aber so kriegste wenigstens raus, ob es sich vielleicht um Wucher handelt. Kann aber auch verstehen, wenn einem bei solchen dringenden Sachen wie Rohrbrüchen vielleicht die Zeit dazu fehlt.

Gruß

Markus