Deutsches Staatsangehörikeitengesetz

Von: , Frage gestellt am So, 4. Sep 2005

Hallo,

interpretiere ich den Gesetzestext richtig?

Deutsche die Deutsche aufgrund ihrer Geburt sind, können weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.

Deutsche die Deutsche sind, weil sie als ursprüngliche Ausländer ihre Staatsangehörigkeit abgelegt und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, dürfen danach keine weitere Staatsangehörigkeit mehr annehmen, da sie in diesem Fall die deutsche St. wieder aberkannt bekommen.


Gruss
Mick

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 2 hilfreich
    Re: Deutsches Staatsangehörikeitengesetz

    Soweit ich weiß,ist eine doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche nur dann möglich,wenn der "Zweitstaat" die Staatsbürgerschaft von sich aus anbietet. Wird man zum Beispiel durch Heirat automatisch Staatsbürger eines Staates,kann man beide Staatsbürgerschaften behalten. Bemüht man sich selbst,muss man die dt. Staatsbürgerschaft abgeben.

    Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Deutsches Staatsangehörikeitengesetz

      Soweit ich weiß,ist eine doppelte Staatsbürgerschaft für
      Deutsche nur dann möglich,wenn der "Zweitstaat" die
      Staatsbürgerschaft von sich aus anbietet. Wird man zum
      Beispiel durch Heirat automatisch Staatsbürger eines
      Staates,kann man beide Staatsbürgerschaften behalten. Bemüht
      man sich selbst,muss man die dt. Staatsbürgerschaft abgeben.
      Schön zusammengefasst. *

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Deutsches Staatsangehörikeitengesetz

    Hallo!

    Woraus interpretierst du das?

    Gruß
    Tom

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