Deutsches Staatsangehörikeitengesetz

Hallo,

interpretiere ich den Gesetzestext richtig?

Deutsche die Deutsche aufgrund ihrer Geburt sind, können weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.

Deutsche die Deutsche sind, weil sie als ursprüngliche Ausländer ihre Staatsangehörigkeit abgelegt und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, dürfen danach keine weitere Staatsangehörigkeit mehr annehmen, da sie in diesem Fall die deutsche St. wieder aberkannt bekommen.

Gruss
Mick

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerse…

kann ich hier empfehlen.

Soweit ich weiß,ist eine doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche nur dann möglich,wenn der „Zweitstaat“ die Staatsbürgerschaft von sich aus anbietet. Wird man zum Beispiel durch Heirat automatisch Staatsbürger eines Staates,kann man beide Staatsbürgerschaften behalten. Bemüht man sich selbst,muss man die dt. Staatsbürgerschaft abgeben.

Marco

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Hallo!

Woraus interpretierst du das?

Gruß
Tom

Soweit ich weiß,ist eine doppelte Staatsbürgerschaft für
Deutsche nur dann möglich,wenn der „Zweitstaat“ die
Staatsbürgerschaft von sich aus anbietet. Wird man zum
Beispiel durch Heirat automatisch Staatsbürger eines
Staates,kann man beide Staatsbürgerschaften behalten. Bemüht
man sich selbst,muss man die dt. Staatsbürgerschaft abgeben.

Schön zusammengefasst. *