Deutsches Staatsangehörikeitengesetz
Von: , Frage gestellt am So, 4. Sep 2005
Hallo,
interpretiere ich den Gesetzestext richtig?
Deutsche die Deutsche aufgrund ihrer Geburt sind, können weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Deutsche die Deutsche sind, weil sie als ursprüngliche Ausländer ihre Staatsangehörigkeit abgelegt und die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, dürfen danach keine weitere Staatsangehörigkeit mehr annehmen, da sie in diesem Fall die deutsche St. wieder aberkannt bekommen.
Gruss
Mick
