Wegerecht in ehem. DDR eintragen durchsetzen

Kennt jemand Musterurteile, wie man eine Eintragung eines Wegerechtes insbesondere in der ehemaligen DDR gerichtlich durchsetzen kann.
Es handelt sich bei dem Weg um einen befestigten Weg durch ein fremdes Grundstück. Der Weg wird schon ewige Zeiten als Zufahrt zum Grundstück meiner Eltern genutzt.
Jetzt will die Grundstückseigentümerin die Eintragung verhindern.
Auf was kann sich berufen, um eine Eintragung dennoch zu erzwingen?

Danke

Hallo Ralf,

wie Dir schon die nachfolgenden links zeigen, ist eine eindeutige Antwort darauf sicher nicht möglich, da eine für Dich positive Entscheidung, sehr von den Begleitumständen abhängt.

Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

http://www.freiepresse.de/TEXTE/RATGEBER/BAUEN/TEXTE…

Ein Wegerecht zum Beispiel kann im allgemeinen nicht durch eine Rechtsnorm begründet werden. Das Zustandekommen hängt vielmehr von der freien Entscheidung der Beteiligten ab.

Notweg
Nach § 917 BGB steht dem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück keine Verbindung zu einer öffentlichen Straße hat, ein Notwegerecht zu. Auf Grund dieses Notwegerechts darf er ein Nachbargrundstück zur Erreichung der öffentlichen Straße überqueren. Ein solches Notwegerecht besteht aber dann nicht, wenn die bisherige Verbindung zu der öffentlichen Straße durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird (§ 918 BGB).

Gruss
Eve*

Hallo Eve,

laut Gerichtsentscheidung greift das Sachenrechtsbereinigungsgesetz in diesem Fall nicht, weil der Weg kein Bauwerk darstellt sondern nur befestigt ist.

Was nützt also das Notwegerecht?

Da kann der Grundstückseigentümer doch sicherlich einfach den Weg absperren und meine Eltern kommen nicht mal mehr mit ihrem PKW zum Wohnhaus?

Ralf

Hallo Ralf,

wie bereits in meinem ersten Antwortartikel bemerkt, ist das ein
weites Feld, da die Umstände vor Ort eine grosse Rolle spielen.

Ich kann Dir nur zum wiederholten Male raten, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Gruss
Eve*

Das „GEWOHNHEITSRECHT“ ist hier auch nicht zu vergessen!

Gruß
Daniela